Volltext (unformatiert)
[Drucksache 11/5550
07.11.89
Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion
DIE GRÜNEN
- Drucksache 11/ 5444 -
Kreditvergabepraxis der Kreditanstalt für Wiederaufbau an Kolumbien
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom
6. November 1989 — VII B 3 — W 7410 — 132/89 — die Kleine
Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Treffen Zeitungsmeldungen zu, nach denen die bund- und
ländereigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Vertrag mit
dem kolumbianischen Finanzminister Luis Fernando Alarcón
Mantilla über die Vergabe eines Kredits an die kolumbianischen
Streitkräfte abgeschlossen hat?
2. Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen?
3. Wann wurde der entsprechende Beschluß im Verwaltungsrat der
KfW gefaßt?
4. Trifft die in den Zeitungsmeldungen genannte Summe in Höhe von
9 671 678 DM zu?
5. Ist die in den kolumbianischen Quellen genannte Bestimmung des
Kredits zur Finanzierung eines Programms zur Verbesserung des
Kommunikationsnetzes der kolumbianischen Streitkräfte richtig
wiedergegeben?
Die MW betreibt ihre Geschäfte im Rahmen der durch das Gesetz
über die Kreditanstalt für Wiederaufbau festgelegten
Aufgabenstellungen. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 KfW-Gesetz gehört zu ihren
Aufgaben, im Zusammenhang mit Ausfuhrgeschäften
inländischer Unternehmen Darlehen zu gewähren. Dies schließt auch
Darlehen an andere Staaten zur Finanzierung von
Ausfuhrgeschäften deutscher Unternehmen ein. Als Ausfuhrgüter kommen
auch für die Polizei oder die Streitkräfte des betreffenden Landes
bestimmte Fernmeldeeinrichtungen in Frage. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß solche Einrichtungen für die
-
kolumbianischen Sicherheitskräfte eine wesentliche
Unterstützung im Kampf gegen die Drogenmafia sind.
Soweit nach einzelnen Kreditdaten gefragt ist, verweist die
Bundesregierung darauf, daß eine Bekanntgabe solcher Daten im
Hinblick auf das Bankgeheimnis nicht zulässig ist. Im übrigen
entscheidet über die Kreditgewährung der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) eigenverantwortlich deren Vorstand.
6. Welche Informationen hat die Bundesregierung im einzelnen über
dieses Programm?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im einzelnen
über dieses Programm vor.
7. Werden für diesen Kredit Mittel aus dem Bundeshaushalt
bereitgestellt, und wenn ja, aus welchem Titel stammen diese Mittel?
8. Wenn nein, aus welchen Mitteln der KfW stammen diese Mittel?
Für Exportkredite der oben beschriebenen Art nimmt die KfW
keine Mittel aus dem Bundeshaushalt in Anspruch; sie
refinanziert die Kreditmittel bankmäßig.
9. Handelt es sich bei dem genannten Kredit um einen Exportkredit
im Sinne von § 2 des Gesetzes über die Kreditanstalt für
Wiederaufbau, und gibt es dafür eine Exportbürgschaft des Bundes?
10. Was wird im Rahmen dieses Kredites von inländischen
Unternehmen ausgeführt, und um welche Unternehmen handelt es sich?
Die KfW hat für einen Exportkredit zur Finanzierung der
Lieferung von Fernmeldeeinrichtungen (Daten- und
Wählvermittlungsgeräte, Fernschreiber) nach Kolumbien im Frühjahr 1988
eine grundsätzliche Zusage des Bundes zur Gewährung einer
Bürgschaft erhalten.
Angaben zu den Lieferanten sind nicht möglich, da die Deckung
durch Ausfuhrgewährleistungen des Bundes dem
Geschäftsgeheimnis der Deckungsnehmer unterliegt. Falls gewünscht, kann
hierüber in den dafür zuständigen Ausschüssen des Deutschen
Bundestages Auskunft gegeben werden.
11. Wie wertet die Bundesregierung den Umstand, daß der
kolumbianische Staatsrat den Vertrag zwischen KfW und Finanzministerium
nicht einstimmig gebilligt hat, weil er nach Auffassung eines
Staatsratsmitglieds gegen die kolumbianische Verfassung verstößt?
Die Bundesregierung hat die interne Entscheidungsfindung des
kolumbianischen Staatsrates nicht zu bewerten.
12. Was beinhaltet nach Informationen der Bundesregierung der „Wi rt
-schaftliche und Soziale Entwicklungsplan", der nach
kolumbianischen Gesetzen bei Auslandskrediten erforderlich ist?
Der Entwicklungsplan bezieht sich jeweils auf konkrete Projekte
und kann folglich nicht allgemein beurteilt werden. Die nationale
Entwicklungsplanung (Plan de Rehabilitación) setzt Leitlinien und
Prioritäten für öffentliche Investitionen, die die
Landesentwicklung fördern sollen. Dazu gehört auch das
Kommunikationswesen, das der Verbesserung der Infrastruktur dient.
13. Sind der Bundesregierung die Berichte des kolumbianischen
Geheimdienstes DAS von Juli 1988 und März 1989 bekannt, nach
denen enge Verflechtungen zwischen Angehörigen der Streitkräfte
und paramilitärischen Gruppen existieren, und wie wertet sie diese
auch von Präsident Virgilio Barco zugegebenen Tatsachen im
Zusammenhang mit der Kreditvergabe an die kolumbianischen S
treitkräfte zur Verbesserung ihres Kommunikationsnetzes?
Diese Berichte sind der Bundesregierung bekannt. Sie beziehen
sich unter anderem auf persönliche illegale Verbindungen
einzelner Angehöriger der Streitkräfte zu sogenannten
paramilitärischen Gruppen. Eine Zusammenarbeit der Streitkräfte als solche
mit diesen Gruppen liegt nach einer Untersuchung des
unabhängigen Generalstaatsanwalts von 1989 nicht vor. Die
kolumbianische Regierung sieht in den Streitkräften ein wichtiges
verfassungsmäßiges Instrument zur Aufrechterhaltung der inneren
Ordnung in Kolumbien. Vergehen von Angehörigen der Streitkräfte
werden auch in diesem Zusammenhang nach ausdrücklicher
Erklärung des Verteidigungsministers verfolgt. Hierfür sind im
übrigen seit einem Jahr auch zivile Gerichte zuständig.
14. Sind der Bundesregierung die aus derselben Quelle stammenden
Erkenntnisse bekannt, nach denen die Drogenbosse mit
Angehörigen der Streitkräfte zusammenarbeiten, und teilt sie die
Befürchtung, daß der Kredit der KfW bzw. die damit finanzierten
Maßnahmen/Geräte zum Einsatz im Dienste der Drogenmafia kommen
könnten?
Der Chef des kolumbianischen Heeres und der
Verteidigungsminister haben selbst ihrer Sorge vor einer Infiltration der
Streitkräfte durch die Drogenmafia Ausdruck gegeben. Ein konkreter
Fall, in dem Ausrüstungen des Heeres an die Mafia
weitergegeben worden wären, ist — trotz umfangreicher Beschlagnahmungen
von Mafia-Material — nicht bekanntgeworden.
15. Ist die Bundesregierung bereit, den zugesagten Kredit zu sperren,
nachdem dem inzwischen bereits in dieser Angelegenheit vor das
Repräsentantenhaus des kolumbianischen Parlaments zitierten
Verteidigungsminister General Oscar Botero nachgewiesen worden
ist, daß er verantwortlich ist für die Zusammenarbeit von
paramilitärischen Gruppen mit Teilen der Streitkräfte, insbesondere des
Batallón Barbula?
Siehe Antwort zu Frage 13.
16. Wie wertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
folgende Aussage des ABC-Reporters James Walker: „In Colombia
the drug bosses have a counte rintelligence network that rivals the
government" (ABC, „Nightline", 21. August 1989)?
Im Rahmen der laufenden Antidrogenkampagne der
kolumbianischen Regierung ist sichtbar geworden, über welch umfangreiche
Mittel die Drogenmafia verfügt.
17. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der vertraglich
vereinbarten finanziellen Unterstützung einer der kriegführenden Seiten
durch die KfW in dem im August dieses Jahres ausgebrochenen
sogenannten Drogenkrieg zwischen Regierung und Drogenmafia?
Bei dem sogenannten Drogenkrieg handelt es sich um den Kampf
der legitimen Staatsgewalt gegen kriminelle Elemente. Die
Bezeichnung „kriegführende Seite" ist daher irreführend.
18. Wie verträgt sich die verfassungsmäßig zweifelhafte Vergabe eines
KfW-Kredites an die kolumbianische Regierung für Belange der
kolumbianischen Streitkräfte, von denen nicht auszuschließen ist,
daß sie der Drogenmafia zugute kommen, mit den Beteuerungen
der Bundesregierung, dem „befreundeten kolumbianischen Volk -
im Kampf gegen den Rauschgifthandel umfassende Solidarität
zukommen lassen" zu wollen (Bundeskanzler Kohl am 24. August
1989)?
Siehe Antwort zu Frage 14.]