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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Kreditvergabepraxis der Kreditanstalt für Wiederaufbau an Kolumbien (G-SIG: 11004098)

Vergabe eines KfW-Kredits in Höhe von rund 9,67 Mio DM zur Verbesserung des Kommunikationsnetzes der kolumbianischen Streitkräfte, Bereitstellung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt, Exporte inländischer Unternehmen und Übernahme einer Exportbürgschaft durch den Bund, Vereinbarkeit des Vertrags mit der kolumbianischen Verfassung, Verflechtungen zwischen Angehörigen der Streitkräfte, paramilitärischen Gruppen und der Drogenmafia

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

07.11.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/544423.10.89

Kreditvergabepraxis der Kreditanstalt für Wiederaufbau an Kolumbien

des Abgeordneten Meneses Vogl und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Treffen Zeitungsmeldungen zu, nach denen die bund- und ländereigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Vertrag mit dem kolumbianischen Finanzminister Luis Fernando Alarcón Mantilla über die Vergabe eines Kredits an die kolumbianischen Streitkräfte abgeschlossen hat?

2

Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen?

3

Wann wurde der entsprechende Beschluß im Verwaltungsrat der KfW gefaßt?

4

Trifft die in den Zeitungsmeldungen genannte Summe in Höhe von 9 671 678 DM zu?

5

Ist die in den kolumbianischen Quellen genannte Bestimmung des Kredits zur Finanzierung eines Programms zur Verbesserung des Kommunikationsnetzes der kolumbianischen Streitkräfte richtig wiedergegeben?

6

Welche Informationen hat die Bundesregierung im einzelnen über dieses Programm?

7

Werden für diesen Kredit Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt, und wenn ja, aus welchem Titel stammen diese Mittel?

8

Wenn nein, aus welchen Mitteln der MW stammen diese Mittel?

9

Handelt es sich bei dem genannten Kredit um einen Exportkredit im Sinne von § 2 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, und gibt es dafür eine Exportbürgschaft des Bundes?

10

Was wird im Rahmen dieses Kredites von inländischen Unternehmen ausgeführt, und um welche Unternehmen handelt es sich?

11

Wie wertet die Bundesregierung den Umstand, daß der kolumbianische Staatsrat den Vertrag zwischen KfW und Finanzministerium nicht einstimmig gebilligt hat, weil er nach Auffassung eines Staatsratsmitglieds gegen die kolumbianische Verfassung verstößt?

12

Was beinhaltet nach Informationen der Bundesregierung der „Wirtschaftliche und Soziale Entwicklungsplan", der nach kolumbianischen Gesetzen bei Auslandskrediten erforderlich ist?

13

Sind der Bundesregierung die Berichte des kolumbianischen Geheimdienstes DAS von Juli 1988 und März 1989 bekannt, nach denen enge Verflechtungen zwischen Angehörigen der Streitkräfte und paramilitärischen Gruppen existieren, und wie wertet sie diese auch von Präsident Virgilio Barco zugegebenen Tatsachen im Zusammenhang mit der Kreditvergabe an die kolumbianischen Streitkräfte zur Verbesserung ihres Kommunikationsnetzes?

14

Sind der Bundesregierung die aus derselben Quelle stammenden Erkenntnisse bekannt, nach denen die Drogenbosse mit Angehörigen der Streitkräfte zusammenarbeiten, und teilt sie die Befürchtung, daß der Kredit der KfW bzw. die damit finanzierten Maßnahmen/Geräte zum Einsatz im Dienste der Drogenmafia kommen könnten?

15

Ist die Bundesregierung bereit, den zugesagten Kredit zu sperren, nachdem dem inzwischen bereits in dieser Angelegenheit vor das Repräsentantenhaus des kolumbianischen Parlaments zitierten Verteidigungsminister General Oscar Botero nachgewiesen worden ist, daß er verantwortlich ist für die Zusammenarbeit von paramilitärischen Gruppen mit Teilen der Streitkräfte, insbesondere des Batallón Bárbula?

16

Wie wertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang folgende Aussage des ABC-Reporters James Walker: „In Colombia the drug bosses have a counterintelligence network that rivals the gove rnment" (ABC, „Nightline", 21. August 1989)?

17

Wie verhält sich die Bundesregierung zu der vertraglich vereinbarten finanziellen Unterstützung einer der kriegführenden Seiten durch die KfW in dem im August dieses Jahres ausgebrochenen sogenannten Drogenkrieg zwischen Regierung und Drogenmafia?

18

Wie verträgt sich die verfassungsmäßig zweifelhafte Vergabe eines KfW-Kredites an die kolumbianische Regierung für Belange der kolumbianischen Streitkräfte, von denen nicht auszuschließen ist, daß sie der Drogenmafia zugute kommen, mit den Beteuerungen der Bundesregierung, dem „befreundeten kolumbianischen Volk im Kampf gegen den Rauschgifthandel umfassende Solidarität zukommen lassen" zu wollen (Bundeskanzler Kohl am 24. August 1989)?

Bonn, den 23. Oktober 1989

Meneses Vogl Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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