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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Alternativen zur Chlorung von Badewasser (2) (G-SIG: 11004100)

Prüfung der Desinfektionsverfahren durch das Bundesgesundheitsamt, jährliche Menge des verwendeten Chlors, gesundheitliche Auswirkungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

21.11.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/544824.10.89

Alternativen zur Chlorung von Badewasser (2)

der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Chloranwendung in Schwimmbädern zur Desinfektion des Badewassers führt zur Bildung von halogenierten Wasserstoffen. Polare chlorierte Kohlenwasserstoffe werden dabei in Konzentrationen bis über 1 000 µg/l gebildet. Die abgeleiteten chlororganischen Verbindungen führen zu einer Umweltbelastung. Die Belastung des Badewassers mit Chlorreaktionsprodukten wie Dichloracetonitril, Chlorpikrin und Hexachloraceton sowie die Ausgasung von Trihalogenmethanen führen bei Badegästen und Personal zu Hautallergien, Augenreizungen, Chlorschnupfen und anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Bereits mit Drucksache 11/3270 haben wir die Bundesregierung nach Alternativen zur Chlorung von Badewasser befragt. Die Antworten der Bundesregierung in Drucksache 11/3484 und die darin geäußerte Behauptung, daß „die Suche nach günstigeren Desinfektionsverfahren bisher erfolglos blieb " veranlassen uns zu weiteren Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wieso kann die Bundesregierung behaupten, daß „die Suche nach günstigeren Desinfektionsverfahren bisher erfolglos blieb", wenn sie andererseits feststellen muß, „die für die Prüfung der Verfahren zur Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- oder Badebeckenwasser notwendigen Arbeiten können gegenwärtig wegen der angestrengten personellen Situation des Bundesgesundheitsamtes und des Mangels der dazu notwendigen Einrichtungen nicht durchgeführt werden"?

Hat die Bundesregierung zwischenzeitlich die personellen Engpässe beseitigt, damit auch andere Verfahren geprüft werden konnten, und wenn ja, welche wurden mit welchem Ergebnis geprüft?

Welche Forschungen nach günstigeren Verfahren, die angeblich erfolglos blieben, und welche Alternativverfahren sind der Bundesregierung bekanntgeworden?

2

Welche Mengen an Chlor werden pro Jahr zur Schwimmbaddesinfektion eingesetzt?

Welche Mengen an chlororganischen Verbindungen werden dadurch in die Umwelt entlassen, und wo verbleiben diese Schadstoffe?

3

Wird die Bundesregierung wie angekündigt noch dieses Jahr die Rechtsverordnung über die Anforderungen an Schwimm- und Badebeckenwasser verabschieden?

Wann hat die Anhörung der betroffenen Verbände zu dem Verordnungsentwurf stattgefunden?

Wurden gegen den Verordnungsentwurf Einwände erhoben, und wenn ja, welche?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung das Auftreten von polaren organischen Verbindungen im Badewasser in Konzentrationen über 1 mg/1 unter gesundheitlichen Gesichtspunkten insbesondere bei Kleinkindern?

5

Welche Untersuchungen liegen der Bundesregierung über Allergien, Chlorschnupfen und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Schwimmbadbesuchern/innen, Schwimmbadpersonal und Schwimmvereinssportler/innen vor, die auf die Chlorierung des Badewassers zurückzuführen sind, und welches sind die Ergebnisse dieser Studien?

6

Sind der Bundesregierung die von Prof. Dr. Ulrich Hässselbarth (BGA) auf dem 38. Deutschen Kongreß für ärztliche Fortbildung in Berlin referierten Erfahrungen bekannt, daß der Chlorgehalt der Schwimmbäder ein ständiges Ärgernis darstelle, viele Badewillige schon den Geruch von Chlor nicht ertrügen, andere über Hautjucken und Augenreizungen klagten, die bereits nach wenigen Runden im Becken aufträten, und daß nicht wenige stundenlang 'nach dem Baden unter Chlorschnupfen litten, der chronisch werden könne?

Was hat die Bundesregierung bisher getan, um diese Beeinträchtigungen nach Möglichkeit auszuschließen?

7

Wieso schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die o. a. Anfrage, daß durch Photooxidationsverfahren zwar „sehr gute Desinfektionswirkungen erzielt werden können", „wegen unterschiedlicher Anwendungsbereiche jedoch ein Vergleich mit der Chlorung nicht aussagekräftig" ist?

Auf welche Untersuchungen stützt sich die Bundesregierung bei dieser Behauptung, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, solche Verfahren einer vergleichenden Prüfung zu unterziehen?

8

Hat die Bundesregierung in ihren Vergleich das Verfahren Crystal Clear der Firma I./Ludwigshafen einbezogen?

Wie beurteilt die Bundesregierung dieses chlorfreie Verfahren, bei dem lediglich aus Elektroden bakterizide Kupfer- und Silberionen an das Wasser abgegeben werden, die noch dazu weit unterhalb der von der EG-Trinkwasserrichtlinie vorgegebenen Grenzwerte für diese Metalle verbleiben?

Sind der Bundesregierung hygienische Untersuchungen bekannt, die in privaten Schwimmbädern die Wirksamkeit dieser Methode beweisen?

9

Ist die Bundesregierung bereit, dieses und ggf. andere Alternativverfahren zur Chlorung von Badewasser, wie z. B. das Oxydationsverfahren Tybustar, (Firma T./Kiel) einer vergleichenden toxikologischen, hygienischen und Prüfung auf Umweltverträglichkeit zu unterwerfen?

10

Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß Alternativen zur Chlorierung des Badewassers geprüft und die DIN 19643 von 1984, nach der lediglich Desinfektionsverfahren auf Chlorbasis vorgesehen sind, gegebenenfalls revidiert wird?

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Bundesregierung eine Überprüfung von Alternativverfahren zusagen?

Bonn, den 24. Oktober 1989

Frau Garbe Frau Wilms-Kegel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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