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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Umsetzung von Bundes-Umweltgesetzen durch kommunale Umweltdezernenten (G-SIG: 11004101)

Vollzug von Umweltgesetzen auf kommunaler Ebene, Zusammenhang mit Standortentscheidungen von Unternehmen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

16.11.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/544924.10.89

Umsetzung von Bundes-Umweltgesetzen durch kommunale Umweltdezernenten

des Abgeordneten Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im ostwestfälischen Bielefeld findet zur Zeit eine kontroverse Diskussion zwischen ortsansässigen Unternehmen und dem dortigen Umweltdezernenten über die Umsetzung von Bundes-Umweltgesetzen statt. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die buchstabengetreue Umsetzung dieser Bundesgesetze sich negativ auf die Standortattraktivität für Unternehmen auswirkt. Besonders deutlich kommt diese Einschätzung in den von hundert Bielefelder Unternehmern für die Kommunalwahl am 1. Oktober 1989 formulierten „Wahlprüfsteinen" zum Ausdruck. Dort heißt es: „Einseitig im Namen der Ökologie erfolgende ... Eingriffe von Behörden verhindern vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Überzogen ehrgeizig und im Alleingang umgesetzte Bundes-Umweltgesetze verringern die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Firmen. Ihre Partei wird sich daher dafür einsetzen, daß in Bielefeld die Priorität der Ökologie über die Ökonomie abgebaut wird."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ermittelt und erfaßt die Bundesregierung die Vollzugsfolgen der von ihr erlassenen Umweltgesetze auf kommunaler Ebene?

2

Zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen von auf kommunaler Ebene konsequent vollzogenen Bundes-Umweltgesetzen auf die wirtschaftliche Standortattraktivität für Unternehmen gelangt?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Einschätzung Bielefelder Unternehmer, die buchstabengetreue Befolgung der Bundes-Umweltgesetze verringere die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung, es sei „überzogen ehrgeizig", wenn ihre Bundes-Umweltgesetze sachgerecht befolgt werden?

5

Gedenkt die Bundesregierung kommunale Umweltdezernenten vor überzogenen Angriffen in Schutz zu nehmen, welche sich gegen die Befolgung von Bundes-Umweltgesetzen richten?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der öffentlichen Kritik an der Einhaltung von Bundes-Umweltgesetzen, wie sie z. B. in den zitierten Wahlprüfsteinen zum Ausdruck kommt, auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung?

Bonn, den 24. Oktober 1989

Dr. Knabe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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