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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Munitionsdepot im Wassermer Wald (Landkreis Emmendingen)-II- (G-SIG: 11004157)

Weitergabe des geplanten Munitionsdepots an die kanadischen Streitkräfte, naturschutzrechtliche und wasserschutzrechtliche Belange, Lagerung konventioneller Munition, Erlaubnis für den Bau der Heimsonderschule in Wasser, vorherige Nutzung des Geländes, u.a. durch die französischen Streitkräfte, Freigabeanträge für Liegenschaften gegenüber alliierten Streitkräften, militärische Notwendigkeit des Munitionsdepots angesichts der weltweiten Abrüstungsbemühungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.11.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/567214.11.89

Munitionsdepot im Wassermer Wald (Landkreis Emmendingen) — II —

der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Hat die Bundesregierung für das Munitionsdepot der kanadischen Streitkräfte, das jetzt im Wassermer Wald gebaut werden soll, andere Standorte in Erwägung gezogen und geprüft? Wenn ja, welche?

2

Lag der Bundesregierung bei der Entscheidung über die Weitergabe an die kanadischen Streitkräfte eine konkrete Planung seitens der Kanadier vor?

3

Lagen der Bundesregierung bei der Entscheidung über den Weiterbetrieb des Munitionsdepots naturschutzrechtliche oder wasserschutzrechtliche Gutachten zur Entscheidungsfindung vor?

4

Wurden in der Überlassungsvereinbarung mit den kanadischen Streitkräften für das Depot im Wassermer Wald wasserschutzrechtliche Gebote und Kontrollmöglichkeiten vereinbart? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum ist darauf verzichtet worden?

5

Welche vertraglichen Regelungen hat die Bundesregierung mit den kanadischen Streitkräften geschlossen, in denen ausdrücklich festgelegt wird, daß die Kanadier nur konventionelle Munition im Depot Wassermer Wald lagern dürfen?

6

Welche Gründe veranlaßten die kanadischen Streitkräfte, ihr Munitionsdepot außerhalb des Flugplatzgeländes in Lahr zu suchen?

7

Liegt der Bundesregierung ein Programm der kanadischen Streitkräfte gemäß NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommen vor, in dem der Bedarf für ein Munitionsdepot begründet wird?

8

Existiert eine Verteidigungsplanung, in die sich die geplante Baumaßnahme im Wassermer Wald einfügt?

9

Sieht die Bundesregierung heute noch einen dringenden Bedarf der kanadischen Streitkräfte, obwohl diese bis jetzt noch nicht in der Lage waren, eine ausreichende Planung vorzulegen?

10

Hat die Bundesregierung die kanadischen Streitkräfte aufgefordert, ihren Bedarf für das Munitionsdepot zu überprüfen?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, die kanadischen Streitkräfte zur Überprüfung aufzufordern, ob das geplante Munitionsdepot im Wassermer Wald nicht außerhalb eines unabweisbaren dringenden Bedarfs liegt?

12

Welche Gründe haben die Landesregierung bzw. die Bundesregierung bewogen, den Bau der Heimsonderschule in Wasser zu erlauben, obwohl dieser in unmittelbarer Nähe zum Munitionsdepot liegt und laut Aussage der Wehrbereichsverwaltung V keine Katastrophenschutzpläne vorliegen?

13

Welche Gründe lassen der Bundesregierung die geplante Baumaßnahme als so wichtig erscheinen, daß sie die Interessen der betroffenen Gemeinden als weniger gewichtig ansieht?

14

Welche Auflagen hat die Landesregierung von Baden-Württemberg in ihrer positiven Stellungnahme im abgeschlossenen Anhörungsverfahren nach § 1 Abs. 3 SchBG gemacht? Zu welchem Ergebnis kam die Bundesregierung bei der Prüfung dieser Auflagen?

15

Seit 1953 wird im Wassermer Wald ein Gelände für ein Munitionsdepot genutzt, zuerst von den französischen Streitkräften, jetzt von den kanadischen. Wem gehörte das betreffende Gelände vor 1953? Durch welche vertragliche Vereinbarungen wurde es an die französischen Streitkräfte übergeben? Wo sind diese Vereinbarungen veröffentlicht oder einsehbar? Wurde über den Verzicht der französischen Streitkräfte auf das Gelände eine Vereinbarung geschlossen?

16

Bezieht sich die mit den französischen Streitkräften geschlossene Vereinbarung ausdrücklich auf Munitionslagerhäuser?

17

Wurde mit den Franzosen nach Abschluß des NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommens ein erneutes Abkommen über das Depot im Wassermer Wald geschlossen?

18

Ist der Bundesregierung bekannt, seit welchem Zeitpunkt die französischen Streitkräfte keinerlei Munition mehr im Depot einlagerten?

19

Bestand nach Auffassung der Bundesregierung 1986, als die französischen Streitkräfte das Gelände im Wassermer Wald zurückgaben, ein Herausgabeanspruch der Gemeinde Denzlingen gegenüber dem Bund?

20

Hat die Bundesregierung schon jemals, wie im NATO-Truppenstatut-Zusatzabkommen vorgesehen, für Liegenschaften Freigabeanträge gegenüber alliierten Streitkräften gestellt? Wie oft geschah das? Welches Ergebnis hatten diese Freigabeanträge?

21

Aufgrund welcher Gesetze und Verordnungen werden die Überlassungsvereinbarungen nicht veröffentlicht?

22

Hätte die Bundesregierung, sofern die Gemeinden den Artikel 6.4 (militärische Ausnahme) in der Wasserschutzverordnung gestrichen hätten, das Gelände nach der Aufgabe durch die französischen Streitkräfte an die kanadischen Streitkräfte weitergeben können? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

23

Hätte die Bundesregierung, wenn das besagte Gelände Privatbesitz wäre, die Möglichkeit gehabt, es gemäß Landbeschaffungsgesetz für militärische Zwecke zu enteignen?

24

Auf welche Rechtsgrundlage und welchen sachlichen Hintergrund stützt sich die Aussage des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Stoltenberg, der laut „Badischer Zeitung" vom 17. Oktober 1989 behauptet hat, daß „die Entscheidung über die militärische Notwendigkeit (gemeint ist das Depot im Wassermer Wald) ihm überlassen werden" müsse?

25

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die kanadische Regierung derzeit wegen Etatkürzungen im kanadischen Verteidigungshaushalt noch keine definitive Entscheidung zum Bau des Munitionsdepots im Wassermer Wald getroffen hat?

26

Für wann rechnet die Bundesregierung mit einer Bauentscheidung der kanadischen Seite?

27

Wie beurteilt die Bundesregierung den geplanten Neubau eines Munitionsdepots im Wassermer Wald angesichts der weltweiten Abrüstungsbemühungen?

Bonn, den 14. November 1989

Frau Teubner Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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