Ersatzmethoden zum Tierversuch und Aufbau von ZEBET
der Abgeordneten Frau Garbe, Häfner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat anläßlich der Novellierung des Tierschutzgesetzes an die Bundesregierung die Forderung gerichtet, die Förderung der Alternativmethoden zum Tierversuch so zu verstärken, daß die Zahl der Tierversuche beträchtlich vermindert oder diese ganz unnötig gemacht werden könnten. Insbesondere forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, In-Vitro-Verfahren zum Ersatz der industriellen Tierversuche zu entwickeln. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit wiederholt erklärt, daß sie den Arbeiten zum Ersatz von Tierversuchen in der Forschung und bei der Prüfung und Überwachung von Produkten im Rahmen ihrer Forschungsförderungsmaßnahmen wesentliche Bedeutung beimißt.
Gleichwohl sinken seit 1986 und seit dem Inkrafttreten der Tierschutznovelle die eingesetzten Fördermittel für den Schwerpunkt „Ersatzmethoden zum Tierversuch". Gleichwohl hat die Bundesregierung das „Zentrum zur Erfassung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch" (ZEBET) bislang nur in einer Größenordnung gefördert, die eine fundierte, rasche und erfolgreiche Arbeit nicht erwarten lassen kann. Obwohl das Tierschutzgesetz vorschreibt, daß „Tierversuche auf das unerläßliche Maß zu beschränken" sind und Tierversuche nicht mehr genehmigt werden dürfen, „wenn geeignete Ersatz- und Ergänzungsmethoden bekannt sind", nimmt entgegen der Berichterstattung der Bundesregierung die Zahl der Tierversuche in der Realität sogar noch zu, da die Ersatz- und Ergänzungsmethoden nicht anerkannt sind. So nahm z. B. nach Angaben des hessischen Sozialministeriums die Zahl der genehmigten Tierversuche von 1987 auf 88 um 57 Prozent zu.
ZEBET nimmt bei der Erfassung, Verbreitung, Bewertung und Anerkennung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch eine Schlüsselrolle ein. Für die Einrichtung von ZEBET haben sich deshalb nicht nur die Tierschutzverbände, sondern auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, die Max-Planck-Gesellschaft und viele Behörden stark gemacht.
Nach mehreren Jahren Planung und der Entwicklung eines Organisationsplanes für ZEBET mit den Sachgebieten Erfassung (ZEBET 1), Bewertung (ZEBET 2) und Forschung (ZEBET 3) wurden 1989 dem Bundesgesundheitsamt erstmalig planmäßige Personalmittel für die Position des Leiters und einer Dokumentationsassistentin bewilligt. Im Regierungsentwurf des Haushaltsplans für 1990 sind nunmehr vier weitere Stellen für ZEBET vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Ist die Bundesregierung bereit, ZEBET personell und finanziell so auszustatten, daß die Zentralstelle in die Lage versetzt wird, die nötige und breitgefächerte Arbeit der Erfassung und Bewertung der Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch vornehmen zu können?
Wann wird nach Auffassung der Bundesregierung ZEBET in die Lage versetzt sein, daß sie „Ersatz- und Ergänzungsmethoden" erfassen, bewerten und soweit entwickeln helfen (kann), daß diese routinemäßig z. B. von der Industrie oder von Behörden eingesetzt und ggf. in rechtlichen Regelungen vorgeschrieben werden können?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß anläßlich der Planungsbesprechung im BGA am 15. April 1988 über den Aufbau von ZEBET ein Stellenplan mit 14 Stellen, einmalige Einrichtungskosten von 259 000 DM und laufende Sachmittel in Höhe von 920 000 DM kalkuliert wurden, um den vorgesehenen Aufgaben nachkommen zu können?
Wie sollen sich nach den Plänen der Bundesregierung die Zuteilung von Stellen und Sachmitteln für ZEBET entwickeln?
Wodurch gedenkt die Bundesregierung dem wachsenden Eindruck zu begegnen, daß für sie der Aufbau von ZEBET und die Erfüllung der gestellten Aufgaben durch ZEBET keine besondere Priorität besitzt, und wie verhält sich der Aufbau von ZEBET im Schneckentempo und auf Sparflamme mit der auch von der Bundesregierung wiederholt betonten Wichtigkeit von ZEBET?
Wie bewertet die Bundesregierung das Schreiben des Petitionsausschusses vom 26. Juni 1989, in dem dieser mitteilt, daß die vom BGA zusätzlich für ZEBET angeforderten acht Stellen auch in vollem Umfang vom Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG) in die Haushaltsberatungen 90 eingebracht werden, obwohl im Haushaltsplan des BMJFFG für 1990 nur vier Stellen für ZEBET angesetzt sind?
Kann die Bundesregierung angesichts der geschilderten Tatsachen die Auffassung aufrechterhalten, daß die „Errichtung von ZEBET ein deutliches Zeichen dafür ist, daß die Bundesregierung dem Tierschutz eine höhere Priorität einräumt als vergleichbare Industrienationen" (Bundesgesundheitsblatt 8/89, S.363)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein beschleunigter Aufbau von ZEBET dazu beiträgt, daß ein European Center for Alternative Testing Methods erheblich schneller errichtet würde und die Chance erhöhte, daß ZEBET auch zur Koordinierungsstelle für die EG ausgebaut würde?
Ist die Bundesregierung bereit, ZEBET zum Projektträger des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) für den Projekttitel „Ersatzmethoden zum Tierversuch" zu machen, d. h. die Gelder direkt durch ZEBET zu vergeben, bzw. falls dies derzeit nicht möglich sein sollte, zumindest den Leiter von ZEBET maßgeblich an der Mittelvergabe zu beteiligen?
Welche neuen Forschungsvorhaben im Bereich Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch wurden seit 1987 erstmalig gefördert?
Wie viele Projekte wurden abgelehnt, was waren die Gründe hierfür, und kann die Bundesregierung den Eindruck zerstreuen, daß die Auftragsvergabe 1986 ihren Höhepunkt erlebte und dazu diente, den Protest gegen die Tierversuchsbestimmungen in der Novelle des Tierschutzgesetzes zu beruhigen?
In welchem Umfang wurden in den vergangenen Jahren Mittel aus dem Schwerpunktprogramm „Ersatzmethoden zum Tierversuch" zur Unterstützung und zum Ausbau der Genzentren eingesetzt, und welche Projekte wurden damit gefördert?
In der Aufgabenbeschreibung für ZEBET heißt es u. a.: „... Neben der Koordinierung von Arbeitsgruppen und der Umsetzung anerkannter Methoden ist die Gremienarbeit bei Bund, Ländern und Verbänden von besonderer Bedeutung."
Um welche Gremien handelt es sich hierbei konkret?
Ist beabsichtigt, den Leiter von ZEBET in diese sowie in die entsprechenden Gremien auf internationaler Ebene, z. B. in EG-Kommissionen, zu berufen bzw. zu entsenden, die in irgendeiner Weise mit dem Bereich Tierversuche und/oder Ersatzmethoden zum Tierexperiment in Zusammenhang stehen bzw. damit befaßt sind?
Welche Anforderungen hat die Bundesregierung an die Validierung von Ersatzmethoden gestellt, und worauf gründen sich diese Forderungen?
Sind die bisherigen Testverfahren unter Einsatz von Versuchstieren jemals einem Validierungsverfahren unterzogen worden, und wenn ja, welchem?
Welche Ergebnisse liegen bislang vor aus dem Ringversuch zur Validierung der Ersatzmethode zum Draizetest, der seit 1988 in der Bundesrepublik Deutschland läuft, und welche Ergebnisse liegen vor aus Ringversuchen in anderen Ländern?
Wann spätestens rechnet die Bundesregierung damit, eine Änderung der gesetzlichen Grundlage zum Einsatz des Draizetests vorzuschlagen?
Welche Validierungsversuche laufen, um den Pyrogenitätstest nach Arzneimittelgesetz mit Blutkörperchen des Pfeilschwanzkrebses vorzunehmen?
Wann rechnet die Bundesregierung frühestens mit einer Änderung der gesetzlichen Grundlage?
Wann ist damit zu rechnen, daß der Zytotoxizitätstest nach Prof. Dr. Ahne und andere Alternativtests wie der Leuchtbakterientest, der Daphnien-Kurzzeittest u. a. den nach dem Abwasserabgabengesetz vorgeschriebenen Fischtest ablösen können, und welche Maßnahmen zur Validierung dieser Tests hat die Bundesregierung eingeleitet?
Wann wird die Bundesregierung den Einsatz von Mäusen zur Produktion von monoklonalen Antikörpern unterbinden, nachdem bereits seit 1988 diese erfolgreich in Zellkulturen statt durch Krebsgeschwüre gewonnen werden können (Universität Konstanz)?
Wie viele öffentliche Mittel wurden in den vergangenen Jahren in der Bundesrepublik Deutschland für die Anzucht und Haltung von Versuchstieren ausgegeben?
Welche staatlichen Institute bieten diese Tiere an, und welche und wie viele Tiere kamen zum Einsatz?
Welche privaten Tierversuchsanbieter sind der Bundesregierung bekannt, und verfügt sie über Daten der von diesen angebotenen Versuchstiere?
Mit Drucksache 11/3906 stellten wir eine Anfrage über menschliches Operationsgut als Alternative zum Tierversuch. Wie beurteilt die Bundesregierung die folgenden Stellungnahmen betroffener Wissenschaftler zu den Antworten der Bundesregierung?
Stellungnahme zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksachen 11/3828, 11/3906 — Menschliches Operationsgut als Alternative zum Tierversuch 4. Frage: Fördert die Bundesregierung inzwischen das Forschungsvorhaben „Menschliches Operationsgut als Alternative zum Tierversuch" am Klinikum Großhadern in München?
Wenn nein, wieso nicht?
Antwort: Der Antrag des Klinikums Großhadern über „Menschliches Operationsgut als Alternative zum Tierversuch" wurde am 29. November 1988 vom Sachverständigenkreis Ersatzmethoden zum Tierversuch ausführlich beraten. Der Antragsteller erhielt dabei die Gelegenheit zur mündlichen Erläuterung des Vorhabens. Insgesamt wurde der Antrag von den Gutachtern als zu breit und unpräzise angelegt eingestuft. Als großes Problem wurde die Standardisierung des Materials angesehen. Der Antrag konnte daher nicht zur Förderung empfohlen werden.
„Stellungnahme: Wie aus den Exposés, der Korrespondenz, etc. über den Antrag zu entnehmen ist, stellt sich die Situation wie folgt dar: — Alle Aufforderungen der Kommission für die Bearbeitung der drei Exposés wurden in den zwei Jahren erfüllt. — Der erste Antrag ist nur scheinbar zu breit, da er aus vier eigenständigen Programmen mit einer gemeinsamen Begründung besteht. — Die vier Programme sind sehr präzise, z. B. die Untersuchung von 12 Pharmaka mit breiter Anwendung in Forschung und Klinik an hoch homogenen Nabelschnurgefäßen und relativ homogenen Renal- u. a. Gefäßen (aus der Unfallchirurgie). — Wie bereits aus dem ersten Exposé hervorgeht, stellt eine Standardisierung kein Problem dar: Die oben genannten Nabelschnurgefäße sind zumindest für Europäer hoch homogen und sollen (wie auch die anderen menschlichen und tierischen Gefäße) unter streng kontrollierbaren Versuchsbedingungen bearbeitet werden. Bei menschlichen sind, ähnlich wie bei tierischen Blutgefäßen, Dosiswirkungskurven für Hormone und Pharmaka herstellbar. Andernfalls wären alle Ergebnisse aus tierischen Standardpräparaten unbrauchbar, da sie für den Menschen keine Gültigkeit hätten. Ganz zu schweigen von den völlig fragwürdigen Ergebnissen aus ,homogenen' Tieren und Tierzellkulturen, nachdem bereits Laien wissen, welche fundamentalen Differenzen zwischen verschiedenen Tierspezies einerseits und zwischen Tier und Mensch andererseits bestehen."
5. Frage: Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, daß der Projektvorschlag, der von vierzig namhaften Wissenschaftlern befürwortet und unterstützt wird, zwei Jahre nach seiner Einreichung beim BMFT noch nicht abschließend beschieden worden ist?
Antwort: Der Antragsteller wurde zwischenzeitlich mündlich und schriftlich vom Votum des Gutachterkreises unterrichtet. Der BMFT wird den Antrag des Klinikums Großhadern in der vorgelegten Form ablehnen.
„Stellungnahme: Die Tatsache, daß das Projekt von über vierzig prominenten Wissenschaftlern positiv bewertet wurde, bedeutet, daß entweder alle Befürworter fachinkompetent sind oder die BMFT-Kommission. Deshalb wurde vom Klinikum Großhadern in einem Brief an Minister Dr. H. Riesenhuber gebeten, Geld für eine Konferenz über OP-Material zu genehmigen, um die Standpunkte der Befürworter und der Gutachter zur Diskussion zu stellen.
In der Antwort der Bundesregierung wird der B rief an den Minister nicht erwähnt. Offenbar hat das BMFT Angst vor einer solchen Diskussion."
6. Frage: Ist es zutreffend, daß die Prüfung dieses Förderungsantrags eine ungewöhnlich lange Zeit in Anspruch nimmt, und wenn ja, hält die Bundesregierung in Anbetracht der Aktualität und der Wichtigkeit der Reduzierung von Tierversuchen eine weitere Verzögerung des Projekts für verantwortbar?
Antwort: Der o. a. Antrag des Klinikums Großhadern wurde am 24. April 1987 vom Sachverständigenkreis Ersatzmethoden zum Tierversuch erstmalig beraten. Da der Projektvorschlag keine klaren Vorstellungen zur Zielsetzung und zum Arbeitsprogramm enthielt, konnte er nicht zur Förderung empfohlen werden. Die Stellungnahme der Gutachter wurde dem Antragsteller mündlich und schriftlich erläutert. Die jeweils überarbeiteten Fassungen des Antrags wurden erneut eingereicht und auf den Gutachtersitzungen am 1. Dezember 1987 und 29. November 1988 ebenfalls nicht zur Förderung empfohlen. Die zeitliche Verzögerung ergab sich somit im wesentlichen durch die Überarbeitungszeiträume auf seiten des Antragstellers.
„Stellungnahme: Aus der Korrespondenz geht hervor, daß es nicht richtig ist, daß sich die zeitliche Verzögerung im wesentlichen durch die Überarbeitungszeiträume des Antragstellers ergeben hätten. Ein erster Antrag ist bereits am 22. Dezember 1986 gestellt, erst am 27. April 1987 behandelt und in einem Brief vom 26. Juni 1987 eine Überarbeitung des Manuskripts gefordert worden. Am 12. Oktober 1987 ist ein zweites Exposé verschickt worden (es ist, wie alle, in der Freizeit der Antragsteller bearbeitet worden). Bei der Gutachtersitzung am 1. Dezember 1987 wurden neue Bedingungen gestellt; daraufhin ist ein drittes Exposé (mit vier Unterprogrammen, von denen drei unabhängig voneinander untersucht werden können) erarbeitet und am 29. Juni 1988 an das BMFT geschickt worden. Die Gutachtersitzung fand erst nach fünf Monaten am 29. November 1988 statt. Wie gesagt, die Antragsteller mußten freiwillige Arbeit leisten, dagegen ist die BMFT-Kommission sicherlich hoch bezahlt.
Auf die von der Bundesregierung angesprochene Problematik der Standardisierung (s. Punkt 4) und ethische und juristische Probleme bei der Verwendung von menschlichem Operationsgut (s. Punkt 8) ist bereits im ersten Exposé ausführlich eingegangen worden und es wurde erklärt, wie man eventuelle Bedenken für einen Mißbrauch ausräumen könnte. Wenn Bedenken diesbezüglich bestehen würden, hätte bereits das erste Exposé zu einer Ablehnung führen müssen. Eine Ablehnung nach zwei Jahren ist gegenüber den freiwilligen Bearbeitern des Exposés und den zahlreichen Befürwortern unverantwortlich."
7. Frage: Ist es zutreffend, daß in anderen Ländern bereits Fortschritte bei der Anwendung von menschlichem Operationsgewebe in der experimentellen Medizin erzielt wurden?
Antwort: In der experimentellen Medizin finden Zell- und Gewebekulturen für die unterschiedlichsten Fragestellungen Verwendung. Zum Teil gehen derartige Kulturen auch auf die Nutzung menschlichen Operationsguts zurück.
„Stellungnahme: Diese Frage ist hiermit überhaupt nicht beantwortet. Menschliche Zellkulturen sind überwiegend in den USA und anderen Ländern entwickelt worden und ihre Gültigkeit für Organe ist nur sehr bedingt, da — wie auch aus den Exposés ersichtlich — die Organpräparate zusätzlich Nervenelemente, Bindegewebe, Endothel, etc. enthalten. Gerade im Ausland werden in der letzten Zeit verstärkt menschliche Blutgefäße (Herzkranz- und Gehirngefäße) untersucht. In der Bundesrepublik Deutschland werden diese Versuche offenbar nicht unterstützt."
8. Frage: Wie beurteilt die Bundesregierung die Verwendung menschlichen Operationsguts als Alternative zum Tierversuch, wann ist mit der Bereitstellung von Forschungsmitteln für solche Projekte zu rechnen, und welche weiteren Anstrengungen wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Richtung der experimentellen Medizin als Alternative zum Tierversuch weiter auszubauen?
Antwort: Die Bundesregierung wird auch weiterhin neue wissenschaftliche Ansätze zur Einsparung von Tierversuchen fördern. Hierzu gehören auch Zell- und Gewebekulturen.
Allgemein müssen bei der Verwendung menschlichen Operationsguts als Alternative zum Tierversuch jedoch zwei Aspekte berücksichtigt werden.
Zum einen führen zahlreiche Zell-, Gewebe- oder Organkulturen zu völlig neuen Erkenntnisgewinnen; d. h. der Begriff „Alternativmethoden" , der ein Entweder-Oder — hier Tierexperiment, da andere Methoden — suggeriert, ist in diesen Fällen irreführend. In jedem Einzelfall muß daher geprüft werden, ob die beabsichtigten Zell- oder Gewebekulturmethoden auch tatsächlich Tierversuche ersetzen oder ob sie nicht vielmehr zu Erkenntnissen führen, die im Tierversuch gar nicht zu erbringen wären.
Zum anderen bestehen bei der Verwendung von menschlichem Operationsgut — zu dem auch Embryonen und Föten gehören können ethische und juristische Probleme. Trotz der Notwendigkeit, Tierversuche soweit wie möglich zu ersetzen, darf die Menschenwürde durch den Einsatz von Alternativmethoden nicht in Frage gestellt werden.
„Stellungnahme: Sicherlich ist zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Methoden zu einer Reduzierung von Tierversuchen beitragen. Wie im Exposé des Klinikums Großhadern prinzipiell dargestellt, könnten die Versuche mit menschlichen Blutgefäßen zu einer beträchtlichen Reduzierung von Tierversuchen und -verbrauch führen, unabhängig von neuen Erkenntnissen.
Der Antragsteller hat u. a. die Verwendung von Nabelschnur- und Plazentagefäßen vorgeschlagen, für die keinerlei ethische und juristische Probleme existieren dürften. Tagtäglich fällt in den Frauenkliniken dieses Gewebe in großen Mengen an.
Bereits im ersten Exposé ist geschildert, daß Ethik und Menschenwürde besonders zu beachten sind und wie in möglicher Mißbrauch verhindert werden könnte (z. B. Kodierung der Spender von OP-Material).
Das Problem stellt sich auch bei pathologisch-mikroskopischen und Blutuntersuchungen sowie bei Organverpflanzungen aus „lebenden Leichen". Anstatt menschliches Gewebe, das bei Operationen anfällt, zu vernichten, ist es doch viel sinnvoller, es auch für pharmakologische Untersuchungen zu verwenden.
Es ist erstaunlich, daß diese pseudoargumentative Frage aufgeworfen wird, nachdem sich unter den Befürwortern Autoritäten aus der Philosophie befinden, wie Robert Spaemann (Träger des Bundesverdienstkreuzes), Reinhard Löw (er ist ständig in Ethikkommission des Bundesjustizministeriums vertreten, in denen auch einer der Antragsteller, Hermann Hepp, sitzt) und weitere erstrangige Philosophen, wie Gerhard Frey, Hans Schneider sowie prominente Juristen (die alle keinerlei ethische und juristische Probleme sahen), wie Heinrich Hubmann, Heinrich Kipp, Dieter Meurer, Erhard Mock, Hans-Martin Pawlowsky.