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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gesundheits- und Umweltgefahren durch Perchlorethylen (IV) (G-SIG: 11004214)

Emission von Dioxinen und Furanen durch chemische Reinigungen, Schutz der Beschäftigten, Verwendung von PER in anderen Bereichen, Beschränkung der Verwendung von chlorierten Kohlenwasserstoffen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

03.01.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/595601.12.89

Gesundheits- und Umweltgefahren durch Perchlorethylen (IV) Gefährdung von Beschäftigten, Anwohnern/innen und Kunden/innen chemischer Reinigung durch polychlorierte Dioxine und Furane

der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei der Verwendung von Perchlorethylen in chemischen Reinigungen entstehen erhebliche Mengen der hochgiftigen polychlorierten Dibenzo-Dioxine und Dibenzo-Furane. Die in den Rückständen gemessenen Werte liegen sogar noch weit über den Grenzwerten der Gefahrgutverordnung und der Gefahrgutverordnung Straße.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung auszuschließen, daß chlorierte Dioxine und Furane nicht nur in den Destillationsrückständen sondern auch in der Abluft chemischer Reinigungen und im Reinigungsgut vorhanden sind?

2

Welche Messungen auf chlorierte Dioxine und Furane in Destillationsrückständen, Reinigungsgut, Abluft (Betriebsräume und angrenzende Räume) wurden bisher durchgeführt und wie waren die Ergebnisse im einzelnen?

Bestehen Gesundheitsgefährdungen für die Beschäftigten, Anwohner/innen und Kunden/innen chemischer Reinigungen bzw. sind Gesundheitsgefährdungen auszuschließen?

3

Wie werden die vom Umweltbundesamt verlangten „erforderlichen persönlichen Schutzmaßnahmen" für die Beschäftigten in chemischen Reinigungen sichergestellt?

4

Wie wird der Schutz der Beschäftigten in der metallverarbeitenden Industrie sichergestellt, die einen weiteren wichtigen Anwendungsbereich von PER darstellt?

5

Welche Mengen dioxinbelasteter Rückstände fallen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Verwendung von PER an

a) in chemischen Reinigungen,

b) in der metallverarbeitenden Industrie,

c) in sonstigen Einsatzbereichen?

6

Wie wird die Erfassung, der den Sicherheitsvorschriften entsprechende Transport sowie die umweltverträgliche „Beseitigung" der dioxinbelasteten Rückstände in den einzelnen Bundesländern durchgeführt und kontrolliert?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Bildung chlorierter Dioxine und Furane bei der Anwendung anderer chlorierter Lösemittel vor bzw. wurden entsprechende Untersuchungen veranlaßt?

8

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die breite Anwendung chlorierter Kohlenwasserstoffe angesichts der bekannten Umwelt- und Gesundheitsgefährdungen zu beschränken, und welche Schritte will sie ggf. einleiten?

Bonn, den 1. Dezember 1989

Frau Garbe Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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