Militante Aktionen sog. Lebensschützer und das Konzept „Adoption statt Abtreibung"
der Abgeordneten Frau Schmidt (Hamburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Oktober d. J. stürmten einige Aktivisten/innen der US-amerikanischen Anti-Abtreibungsbewegung „Rescue Outreach" ("Rettung von Schande") eine Frauenklinik in Rom. Sie verteilten an die dort auf ihren Eingriff wartenden schwangeren Frauen Fötus-Puppen und forderten sie auf, ihre Schwangerschaft auszutragen und die später geborenen Kinder „zu einem enormen Preis" (zit. nach TAZ vom 4. Oktober 1989) in die USA abzusetzen. Die sog. Lebensschützer nannten sich „Baby Jane" bzw. „Baby John" und kündigten an, ihren „Kreuzzug" in anderen Kliniken anderer Länder fortsetzen zu wollen.
Das Konzept „Adoption statt Abtreibung" ist auch in der bundesdeutschen Abtreibungsdebatte nicht unbekannt. So unterbreitete das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung am 25. Januar 1988 einen „Vorschlag zur Förderung der Adoption durch ein staatliches Adoptions- und Freistellungsangebot" (von der Betreuungs- und Unterhaltspflicht für ein Kind), der den Ansatz einer schon früher als untauglich verworfenen pränatalen Adoptionseinwilligung fortführte und zur Abwendung von Notlagenindikationen dienen sollte. Politisch nicht durchsetzbar, gewann dieser „Vorschlag" dennoch eine gewisse Relevanz in den sog. Memminger Prozessen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Hat die Bundesregierung Kenntnis oder Hinweise darüber erhalten, daß Aktivisten/innen von „Rescue Outreach" Aktionen mit Blut-(Farb-)Beuteln und industriell gefertigten Fötus-Puppen made in USA auch in bundesdeutschen Kliniken planen? Wenn ja, welche Maßnahmen zum Schutz der sich in diesen Kliniken befindenden Patientinnen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen bzw. hat sie bereits eingeleitet? Wenn nein, kann die Bundesregierung nach den italienischen Erfahrungen mit „Rescue Outreach" derartige Aktionen in bundesdeutschen Kliniken ausschließen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis oder Hinweise darüber, daß kirchliche oder andere Gruppen und Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland die Aktionen von „Rescue Outreach" strategisch unterstützen? Wenn ja, um welche Gruppen und Institutionen handelt es sich dabei, und welche Form der Unterstützung wurde von ihnen signalisiert bzw. zugesichert? Wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, daß „Rescue Outreach" ihre Aktionen isoliert von nationalen Unterstützergruppen plant und durchführt?
Die in der italienischen Klinik von Zeuginnen bestätigten finanziellen Angebote an die Schwangeren sind dazu angetan, den Handel mit Babys zu fördern. Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung hierzu, unter Berücksichtigung der von „Rescue Outreach" beabsichtigten Abwendung von Abtreibung?
Einer wissenscháftlichen Untersuchung zur Situation abgebender, Mütter (Christine Swientek: Die „abgebende Mutter" im Adoptionsverfahren, B. Kleine Verlag) zufolge erlebten die zur Adoption bewegten Mütter die Abgabe ihres Kindes als außerordentlich traumatisch und Ausgangspunkt ihrer anschließenden persönlichen Einsamkeit und Isolation. Auch das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit bewertet die Adoption in seinem am 8. Juni 1988 vorgelegten „Bericht über die Entwicklung der Adoptionsvermittlung" nur als „Scheinlösung", da eine Reihe rechtlicher und sozialpsychologischer Fragen ungelöst seien. Auf welche Untersuchungen und Praxisberichte stützt sich die Bundesregierung mit dieser Einschätzung?
Unterstützt das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Bestrebungen und/oder Organisationen, die sich dem Konzept der Abgabe des Kindes zur Adoption verpflichtet haben, um Notlagenindikationen abzuwenden? Wenn ja, um welche Organisationen handelt es sich dabei, auf welche Weise und in welchem Umfang werden diese unterstützt?
Der „Studienkreis für Fragen unerwünschter Schwangerschaft", die „Aktion Lebenschance" sowie die „Zentralstelle für Fragen der Sozial- und Psychohygiene" mit Sitz in Köln und die Krefelder Initiative „Insel für das Leben" waren als Sachverständige des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit bei der „Interministeriellen Arbeitsgruppe zum Programm Schutz des werdenden Lebens" 1983 in Bonn beteiligt. Welche Haltung vertraten diese Organisationen hinsichtlich des Konzepts „Adoption statt Abtreibung", und wie wurde diese Haltung im Ergebnis der Arbeitsgruppe gewertet?
Wurden die o. g. Organisationen an weiteren Beratungsgesprächen oder Arbeitsgruppen beteiligt? Wenn ja, aus welchem Anlaß und mit welchen Ergebnissen?
Die bereits zitierte „Aktion Lebenschance" soll „mehr als 700 verzweifelte Frauen" in ihrer Beratung zur Adoption bewegt haben (zit. nach STERN 7/1984). Ungewollt schwangere Frauen konnten mit einer „Starthilfe" von 3000 DM rechnen. Einige dieser zum Teil noch jugendlichen Frauen wurden von der „Aktion Lebenschance" auf einem Gutshof in Schleswig-Holstein, später auch in der Eifel, „für freie Unterkunft und ein Taschengeld" bis zur Geburt ihrer Kinder untergebracht (ebda.). In der Reportage des STERN wird ausgeführt, der damalige Bundesminister Geißler habe 300 000 DM in Aussicht gestellt, um eine „von den meisten Frauen zur Zeit nicht akzeptierte Alternative" zu fördern: Adoption statt Abtreibung. Wurden diese oder andere Gelder der „Aktion" zur Verfügung gestellt, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe? Wenn nein, aus welchen Gründen wurden die Gelder schließlich nicht bewilligt?
Weiterhin wird behauptet, daß die „Aktion" Adoptionswillige sucht, ohne die für eine Adoption zuständigen Behörden zu beteiligen. Gelegentlich sollen Adoptionsinteressenten „unmißverständlich zu einer Spende aufgefordert" worden sein (STERN 7/1984). Kann die Bundesregierung eine derartige illegale Vermittlungspraxis der „Aktion" bestätigen? Wenn ja, wurden über die „Aktion" vermittelte Adoptionen im Einzelfall nicht anerkannt, da ein kommerzieller Hintergrund aufgedeckt werden konnte?
In der „Mütterklause", dem schleswig-holsteinischen Gutshof der „Aktion", untergebrachte Frauen berichteten dem STERN u. a. von moralisch-finanzieller Abhängigkeit ihrer Person gegenüber der „Aktion" . Eine Betroffene wird folgendermaßen zitiert: „Irgendwie fühlte ich mich verpflichtet, mein Versprechen (die Abgabe des Kindes, d. V.) einzulösen." Die „Aktion Lebenschance" verfügt mit den bereits genannten Organisationen über ein bundesweit gespanntes Beratungsnetz. In welchen Städten bieten diese Organisationen unter welchem Namen Schwangerschaftskonfliktberatungen mit dem Ziel „Adoption statt Abtreibung" an?
Aus welchen Quellen heraus finanzieren sich diese „Beratungsstellen", in welcher Höhe erhielten/erhalten sie Zuwendungen aus Bundesmitteln?
Aktivitäten dieser Art werden auch über den gemeinnützigen Verein „Glückskinder" in Bad Driburg berichtet. In dem von Dr. U. geleiteten „Haus Rosema rie" hätten Schwangere „diskret" entbinden und ihre Kinder zur Adoption freigeben können, wofür Dr. U. „reichlich abkassierte" (STERN 7/1984). Das Haus wurde aufgrund der Beschwerden von Adoptiveltern, denen die Honorarforderungen überzogen schienen, schließlich geschlossen. Sind straf-, ordnungs- oder standesrechtliche Konsequenzen gegen Dr. U. verhängt worden? Wenn nein, warum nicht?
Haben in den Häusern „Rosema rie" oder „Mütterklause" niedergekommene Frauen zu einem späteren Zeitpunkt Einspruch gegen die Adoption ihrer Kinder erhoben? Wenn ja, mit welchem Erfolg? Wenn nein, welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?