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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Interessenkonflikte des Vorsitzenden des Sachverständigenrates und des Sozialbeirats der Bundesregierung Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Adalbert Rürup durch seinen Wechsel zu einem privaten Finanzdienstleister

<span>Kenntnis der Bundesminister Olaf Scholz und Michael Glos über den beabsichtigten Wechsel von Professor Bert Rürup in die Privatwirtschaft, Vergütungen aus Mehrfach-Beratertätigkeit, Gefahr unzulässiger Einflussnahmen, mögliche Interessenkollisionen, beabsichtigte Auflösung des Sachverständigenrates im Zusammenhang mit dem Ausscheiden Rürups</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

18.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1116128. 11. 2008

Interessenkonflikte des Vorsitzenden des Sachverständigenrates und des Sozialbeirats der Bundesregierung Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Adalbert Rürup durch seinen Wechsel zu einem privaten Finanzdienstleister

der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

„Warum tut Bert Rürup sich das an?“, fragt die „Frankfurter Rundschau“ in ihrer Ausgabe vom 20. November 2008. „Wer in der Politik lässt sich von einem Experten beraten, der sein Geld bei einem Versicherungsverkäufer verdient? Welcher Reporter wird einen solchen Verkäufer als unabhängigen Experten zitieren?“, sorgt sich die „Süddeutsche Zeitung“ vom 22. November 2008 über Rürups Reputation.

Bereits 2005 sprach der Professor für Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität Darmstadt „mehr als ein Dutzend mal über das Altersvorsorgegesetz auf Kundenveranstaltungen des AWD-Konkurrenten MLP“ (Handelsblatt vom 20. November 2008).

Am Mittwoch, dem 19. November 2008 wurde bekannt, dass der Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-Adalbert Rürup, der ebenfalls Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung ist, zum 1. April 2009 als ökonomischer Chefberater zum Finanzdienstleister AWD wechselt. Dort wird er den Marktführer in Europa in allen Fragen der ökonomischen Analyse der Altersvorsorge, Demografie und Produktinnovation beraten. In seiner neuen Funktion wird Hans-Adalbert Rürup verantwortlich sein für den Gesamtbereich „Ökonomische Analysen“ sowie – als Sonderberater – für die Erschließung neuer Märkte für betriebliche und private Altersvorsorgeprodukte. „Hierbei wird der Schwerpunkt zunächst auf den Märkten Russland und China liegen.“ (AWD-Pressemitteilung vom 20. November 2008). Wie die „Frankfurter Allgemeine“ in ihrer Ausgabe vom 21. November 2008 berichtet, kennen sich SPD-Mitglied Rürup und der AWD Gründer und Co-Vorstandsvorsitzende Carsten Maschmeyer bereits seit einigen Jahren. Maschmeyer habe sich nach eigener Aussage schon früher „so manchen Tipp aufgeschrieben“.

Die AWD Holding AG ist u. a. Anbieter eben jener maßgeblich von Professor Rürup im Rahmen der Einführung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland entwickelten Altersvorsorgeprodukte, etwa die so genannte „Riester-Rente“ bzw. die nach ihm benannte „Rürup-Rente“. Professor Rürup wird nun also genau jene Produkte vertreiben, die er selbst während seiner langjährigen Beratertätigkeit für wechselnde Bundesregierungen immer wieder empfohlen oder selbst entwickelt hat.

Als offizieller Berater der chinesischen Regierung beim Aufbau eines umfassenden Systems der Alterssicherung (Handelsblatt vom 20. November 2008), nutzt er ferner Kontakte zu Regierungen in anderen Ländern, z. B. Kasachstan 1993 bis 1995 und Österreich 1995 bis 1997, dazu, durch Beratung dieser Regierungen seinem zukünftigen Arbeitgeber weitere Märkte zu erschließen.

Zudem war er von 1992 bis 2002 Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Demografischer Wandel“, 1996 bis 1998 Mitglied der Kommission der Bundesregierung „Fortentwicklung der Rentenversicherung“, 1999 bis 2001 Mitglied im Expertenkreis des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Vorbereitung der Rentenreform 2001, seit 2000 fungiert er als Vorsitzender des Sozialbeirats für die Rentenversicherung. Im Jahr 2000 folgte er dem Ruf in den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung „Rat der Wirtschaftsweisen“, dessen Vorsitz er im März 2005 übernommen hat. 2002 wurde Professor Rürup zudem Vorsitzender in der Sachverständigenkommission zur Neuordnung der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkommen sowie der Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme („Rürup-Kommission“).

Den Vorsitz und seine Mitgliedschaft des Sachverständigenbeirats will Professor Rürup erst nach Beendigung seiner Lehrtätigkeit an der TU Darmstadt am 28. Februar 2009 aufgeben, bevor er zum 1. April 2009 zur AWD Holding AG wechselt. Erst Anfang Oktober hatte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz (SPD), Professor Rürup für weitere vier Jahre in den Sozialbeirat der Bundesregierung berufen. Anfang November ließ sich Professor Rürup noch einmal zum Vorsitzenden wählen (vgl. DER SPIEGEL vom 24. November 2008).

Aufgabe des Sozialbeirats ist die Erstellung eines Gutachtens zum Rentenversicherungsbericht (vgl. § 155 Absatz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI). Damit sollen den gesetzgebenden Körperschaften Entscheidungshilfen für die zukünftige rentenrechtliche Gesetzgebung gegeben werden. Motiv dieser Regelung ist darüber hinaus, die Aussagen des Rentenversicherungsberichts durch ein unabhängiges Gremium zu objektivieren (vgl. Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, 58. Ergänzungslieferung 2008). Das neue Gutachten wird für Ende November erwartet. Der Sozialbeirat kann allgemein zu Fragen der Rentenversicherung Stellung nehmen und der Bundesregierung Vorschläge zur Reform der Rentenversicherung unterbreiten. Ein Beispiel hierfür ist das Sondergutachten des Sozialbeirates zur Rentenreform vom 13. Februar 2001 (Bundestagsdrucksache 14/5394). Da der Sozialbeirat ferner nicht verpflichtet ist, einheitliche gutachterliche Stellungnahmen zu verfassen, kommt dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Sozialbeirates eine besondere Vertrauensstellung zu. Da der Vorsitz, insbesondere in der Außenwirkung, mit einer besonderen Verantwortung und Wahrnehmung verbunden ist, muss an die Neutralität des Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden ein besonderer Anspruch gestellt werden.

Professor Rürup hat deshalb selbst der Bundesregierung seinen sofortigen Rücktritt aus dem Sozialbeirat für die gesetzliche Rentenversicherung angeboten. (vgl. DER SPIEGEL vom 24. November 2008). Eine Reaktion der Bundesregierung blieb bisher aus. Auch die stellvertretende Vorsitzende des Sozialbeirats Annelie Buntenbach kommt zu dem Ergebnis: „Ich rechne nicht damit, dass sich Rürups Mitgliedschaft als unabhängiger Wissenschaftler mit seinem neuen Job in der Privatwirtschaft verträgt“ (vgl. DER SPIEGEL vom 24. November 2008).

Ähnliches wie für den Sozialbeirat gilt auch für den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Laut § 1 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (WiSachvRG) „[…] dürfen (sie) ferner nicht Repräsentant eines Wirtschaftsverbandes oder einer Organisation der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sein, oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Sie dürfen auch nicht während des letzten Jahres vor der Berufung zum Mitglied des Sachverständigenrates eine derartige Stellung innegehabt haben“. Zudem ist er nach § 3 Absatz 1 „[…] nur an den durch dieses Gesetz begründeten Auftrag gebunden […] und in seiner Tätigkeit unabhängig“. Diese Unabhängigkeit ist dann nicht gegeben, wenn Mitglieder des Sachverständigenrates Analysen erstellen, auf deren Basis sie Forderungen ableiten, die nicht dem Gemeinwohl dienen, sondern privatwirtschaftlichen Partikularinteressen.

Mit der zunehmenden Privatisierung der Altersvorsorge, wie beispielsweise durch die so genannten Riester- und Rürup-Renten, ist die Gefahr der Einflussnahme auf die Analysen und Empfehlungen der Mitglieder des Sachverständigenrates und des Sozialbeirats der Bundesregierung durch private Unternehmen, die sich auf dem lukrativen Markt der staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte spezialisiert haben, wie etwa der AWD, gestiegen (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Riester-Rente-Sparer verlieren staatliche Zulagen durch hohe Gebühren“; Bundestagsdrucksache 16/10501). So sollte nach Ansicht des Sachverständigenrates in seinem Jahresgutachten 2008/09 etwa im Bereich der Alterssicherung „unbedingt […] eine Ausweitung des Förderrahmens bei der privaten und betrieblichen Ergänzungsvorsorge vorgenommen werden“ (S. 409). Die Rentenpolitik der letzten Jahre habe „gute Voraussetzungen für einen flächendeckenden Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge geschaffen“ (S. 356). „Eine falsche Antwort (auf das Risiko der Altersarmut; d. Verf.) wäre es, die in den letzten Jahren eingeleitete Politik in der Alterssicherung zurückzudrehen und die Reformen in der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie den Ausbau der kapitalgedeckten Ergänzungssysteme in Frage zu stellen“ (S. 356).

Diese Forderungen und Reformvorschläge haben sich seit 2000 unter dem Vorsitz von Professor Rürup zweifelsohne intensiviert. Auch in seiner Funktion als Vorsitzender der nach ihm benannten Rürup-Kommission, wurde eine erneute Absenkung des Leistungsniveaus in der Gesetzlichen Rentenversicherung sowie eine Ausweitung der privaten Altersvorsorge als Vorschlag empfohlen.

Weil Professor Rürup durch seinen Wechsel zu AWD ab April 2009 unmittelbar von der Einführung der Anlageprodukte, die er im Regierungsauftrag selbst mit entwickelt hat und die zudem von der Bundesregierung gefördert werden, profitiert, ergeben sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen. So ist von öffentlichem Interesse, ob die notwendige Neutralität des Vorsitzenden des Sozialbeirates und des Sachverständigenrates noch gegeben ist. Ferner ist offen, inwiefern Professor Rürup auf die Forderungen des Sachverständigenrates und des Sozialbeirates Einfluss hatte bzw. noch hat. Darüber hinaus muss beleuchtet werden, ob mit Hilfe öffentlicher Steuergelder private Wirtschaftsinteressen befördert und beworben werden; insbesondere wenn dies mit dem Anschein wissenschaftlicher Neutralität und Objektivität („Wirtschaftsweisen“) in Verbindung gebracht wird. Vor allem stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung sicherstellen wird, dass die Weiterbeschäftigung von Professor Rürup als Berater der Bundesregierung, als Vorsitzender des Sozialbeirates sowie des Sachverständigenrates nicht dazu führt, dass die Interessen des zukünftigen Arbeitgebers von Professor Rürup, des Finanzdienstleisters AWD, direkt oder indirekt Einfluss haben auf die aus Steuermitteln finanzierte Arbeit des Sachverständigenrates, was eine inakzeptable Verquickung von privaten und öffentlichen Interessen wäre.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Allgemein

1. Seit wann (bitte Datum angeben) hat die Bundesregierung Kenntnis über Gespräche bzw. Absprachen zwischen Professor Rürup und dem Finanzdienstleister AWD über einen eventuellen Wechsel Professor Rürups in die private Finanzwirtschaft?

2. Seit wann (bitte Datum angeben) wusste die Bundesregierung von der endgültigen Entscheidung von Professor Rürup, zum Finanzdienstleister AWD zu wechseln, und wie bzw. durch wen wurde sie informiert?

3. War der Bundesregierung vorab bekannt, dass Professor Rürup am 15. November 2008 – vier Tage vor offiziellem Bekanntwerden seines Wechsels zu AWD – als „Wirtschaftsweiser“ auf dem „AWD-Erfolgskongress“ vor 10 000 Gästen „Tipps […] für die Grundlage für den finanziellen Erfolg, nämlich eine erfolgreiche Strategie in der Altersvorsorge“ (AWD-Presseerklärung vom 17. November 2008) gab?

4. Wie hoch sind die Vergütungen sowie Aufwandsentschädigungen, die Professor Rürup in seinen Ämtern und Beraterfunktionen für die Bundesregierung bezogen hat (bitte nach seinen einzelnen Funktionen sowie jährlich aufschlüsseln)?

5. In welchen Funktionen war Professor Rürup direkt oder indirekt an Vorarbeiten für die Reformen zur Gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt (bitte getrennt nach Funktionen und Reformen angeben und bitte die wesentlichen Reformziele benennen)?

6. In welchen Funktionen war Professor Rürup an welchen Reformen der Sozialen Sicherungssysteme insgesamt beteiligt (bitte getrennt nach Funktionen und Reformen angeben und bitte die wesentlichen Reformziele angeben)?

7. Wie hoch sind die Einnahmen, die Professor Rürup während seiner Tätigkeit als Regierungsberater seit 2000 von den Finanzdienstleistern MLP und AWD erhalten hat?

8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der privaten Versicherungswirtschaft waren in welcher Form und in welchem Maße an der Vorbereitung und Konzipierung der Rentenreformen seit 2000 im Rahmen offizieller und inoffizieller Austauschprogramme in den dafür zuständigen Ministerien direkt oder indirekt beteiligt?

9. Legt die zukünftige Aufgabe von Herrn Rürup – gleichzeitig die chinesische Regierung in Fragen der Altersvorsorge zu beraten und für einen privaten Finanzdienstleister für die Ausweitung des Geschäftes in China verantwortlich zu sein – den Schluss nahe, dass dieser keinen Konflikt bei der Verquickung von privaten und öffentlichen Interessen sieht, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus insbesondere für die objektive Beratung durch die bisherige Arbeit von Professor Rürup als Sozialbeiratsvorsitzender und als Berater der Bundesregierung bei den „Riester“- und „Rürup“-Renten-Reformen (bitte erläutern)?

10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrem Kenntnisstand der Einflussnahme privater Wirtschaftsinteressen auf den öffentlichen Gesetzgebungsprozess?

II. Sozialbeirat

11. Wie hoch ist das Budget für den Sozialbeirat der Bundesregierung, und wie hat es sich seit dem Jahr 2000 entwickelt?

12. Welche Aufwandsentschädigung erhielt bzw. erhält Professor Rürup für seine Tätigkeit als Mitglied bzw. Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung seit März bzw. September 2000 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

13. Wann genau (bitte Datum angeben) hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, Kenntnis über Gespräche bzw. Absprachen zwischen Professor Rürup und dem Finanzdienstleister AWD über einen eventuellen Wechsel Professor Rürups in die private Finanzwirtschaft erhalten?

14. Seit wann (bitte Datum angeben) wusste der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, von der endgültigen Entscheidung Professor Rürups, zum Finanzdienstleister AWD zu wechseln, und wie, bzw. durch wen wurde er informiert?

15. Welche Entscheidungskriterien waren für den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, relevant, Professor Rürup erneut für weitere vier Jahre in den Sozialbeirat zu berufen?

16. Ist Professor Rürup offiziell mit seinem Rücktrittsangebot als Vorsitzender des Sozialbeirats (vgl. DER SPIEGEL vom 24. November 2008) an die Bundesregierung herangetreten, und wenn ja, wann (bitte Datum angeben), und auf welchem Weg geschah dies?

17. Falls Professor Rürup bisher nicht offiziell mit seinem Rücktrittsangebot als Vorsitzender des Sozialbeirats (vgl. DER SPIEGEL vom 24. November 2008) an die Bundesregierung herangetreten ist, begrüßt und unterstützt die Bundesregierung diesen Schritt? Wenn ja, wann will die Bundesregierung dies der Öffentlichkeit mitteilen, um die Reputation und das Ansehen von Professor Rürup durch seine neue Tätigkeit für den Finanzdienstleister AWD Holding AG nicht zu gefährden (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 22. November 2008)? Wenn nein, warum nicht?

18. Sieht die Bundesregierung ein Risiko für die Neutralität und Objektivität der Arbeit des Sozialbeirates der Bundesregierung, wenn Professor Rürup als Befürworter der Ausweitung der kapitalgedeckten und staatlich geförderten privaten Altersvorsorge nun zu einem Finanzdienstleister wechselt, der mit der Vermarktung solcher Versicherungsprodukte Geschäfte macht (bitte begründen)?

19. Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass die berufliche Neuorientierung von Professor Rürup inhaltlich ihren Niederschlag im neuen Sozialbeiratsgutachten zum Rentenversicherungsbericht finden wird?

20. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Möglichkeit, dass Professor Rürup meinungsbildenden Einfluss zum Wohle seines zukünftigen Arbeitgebers auf die Inhalte der Gutachten des Sozialbeirates unter seiner Federführung genommen haben könnte (bitte begründen), und was hat die Bundesregierung bisher gegen eine solche Beeinflussung des Beirates durch private Gewinninteressen unternommen, bzw. was plant sie diesbezüglich (bitte erläutern)?

21. Hält es die Bundesregierung in der Sache für logisch, dass die wissenschaftlichen Beiratsmitglieder von der Bundesregierung berufen werden, angesichts der Tatsache, dass der Sozialbeirat den Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung begutachten soll vor dem Hintergrund, dass das frühere Recht (vgl. §§ 1273, 1383 Absatz 3 der Rentenversicherungsverordnung (RVO) bzw. §§ 50, 110 Absatz 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) diese ausdrückliche Verpflichtung nicht kannte (bitte begründen), und plant die Bundesregierung dieses Verfahren zukünftig zu ändern?

III. Sachverständigenrat

22. Wie hoch ist das Budget für den Sachverständigenrat, und wie hat es sich seit dem Jahr 2000 entwickelt?

23. Welche Aufwandsentschädigung erhielt bzw. erhält Herr Professor Rürup für seine Tätigkeit als Mitglied bzw. Vorsitzender des Sachverständigenrats seit dem März 2000 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)?

24. Wann genau (bitte Datum angeben) hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos (CSU), Kenntnis über Gespräche bzw. Absprachen zwischen Professor Rürup und dem Finanzdienstleister AWD über einen eventuellen Wechsel Professor Rürups in die private Finanzwirtschaft gehabt?

25. Seit wann (bitte Datum angeben) wusste der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos (CSU), von der endgültigen Entscheidung Professor Rürups, zum Finanzdienstleister AWD zu wechseln, und wie bzw. durch wen wurde er informiert?

26. Sieht die Bundesregierung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Sachverständigenrates und zur persönlichen Integrität anderer Sachverständigenratsmitglieder die Notwendigkeit, dass Herr Professor Rürup als Mitglied und Vorsitzender bereits vor dem Februar 2009 aus dem Gremium ausscheidet (bitte begründen)? Wenn nein, warum nicht?

27. Steht die im Gesetz festgehaltene Forderung nach Unabhängigkeit der Sachverständigen im Einklang mit den in § 1 Absatz 3 des WiSachvRG genannten Ausschlusskriterien, wenn Professor Rürup als Vorstandsvorsitzender, neben anderen Vorstandsmitgliedern des AXA Konzerns AG und der GDV, im Vorstand des Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und Demographischer Wandel (Mannheim Research Institute for the Economics of Aging – MEA) fungiert, welches sich zu gleichen Teilen aus den Mitteln des Landes Baden Württemberg und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft kofinanziert und Drittmittel von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Europäischen Kommission, dem US-amerikanischen National Institute of Aging sowie zahlreicher Stiftungen, etwa der Volkswagen-Stiftung oder der Thyssen-Stiftung erhält und diese Drittmittel den überwiegenden Teil des Budgets des MEA ausmachen (vgl. http://www.mea.uni-mannheim.de/) (bitte begründen)?

28. Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem in Frage 27 genannten Hintergrund die Tatsache, dass als Nachfolger von Professor Rürup laut Presseberichten der Mannheimer Wissenschaftler Prof. Axel Börsch-Supan vorgesehen sei, der Direktor des Mannheim Research Institute for the Economics of Aging (MEA) (vgl. Guter Rat ist teuer, in: FAZ.net vom 22. November 2008)?

29. Wer wird die Nachfolge von Professor Rürup im Sachverständigenrat und Sozialbeirat antreten, und welche Verbindungen zu Banken und Versicherungen, die Altersvorsorgeprodukte verkaufen, hat diese Person?

30. Welche Mitglieder des Sachverständigenrats neben Professor Rürup fordern zugleich mehr öffentliche Förderung von privater Vorsorge und sind – personell oder institutionell sowie direkt oder indirekt – finanziell verquickt mit Konzernen der privaten Versicherungswirtschaft (bitte Mitglieder seit 1998 und Unternehmen und Stiftungen oder Institute, an denen die privat Wirtschaft bzw. Versicherungswirtschaft beteiligt ist)?

31. Welche Mitglieder im Sachverständigenrat haben Einkünfte aus Honorartätigkeiten, etc. in welcher Höhe seit dem Jahr 1998 (aufgeschlüsselt nach Banken, Versicherungen, Industrieunternehmen, Stiftungen, wissenschaftlichen Instituten, sonstige)?

32. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich mit der im Gesetz festgehaltenen Forderung nach Unabhängigkeit der Sachverständigen verträgt, wenn die Bundesregierung und die Öffentlichkeit nicht über die Nebeneinkünfte und Nebentätigkeit der Sachverständigen informiert sind (bitte begründen)?

33. Was hat die Bundesregierung bisher gegen die Beeinflussung des Beirates durch private Unternehmen und Gewinninteressen, etc. unternommen bzw. was plant sie diesbezüglich (bitte erläutern)?

34. Wie erklärt die Bundesregierung die auffällige zeitliche Nähe der Forderung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Peter Struck, den Sachverständigenrat aufzulösen (ddp, Struck will Sachverständigenrat abschaffen vom 15. November 2008), und der Bekanntgabe des Wechsels von Professor Rürup zu AWD?

35. Kann die Bundesregierung bestätigen, wonach der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück (SPD), auf Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Peter Struck, prüft, den Sachverständigenrat abzuschaffen (vgl. Handelsblatt vom 16. November 2008 „Struck will Sachverständigenrat abschaffen“)? Wenn ja, wann ist mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu rechnen? Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Peter Struck, den Sachverständigenrat abzuschaffen?

Fragen35

1

Seit wann (bitte Datum angeben) hat die Bundesregierung Kenntnis über Gespräche bzw. Absprachen zwischen Professor Rürup und dem Finanzdienstleister AWD über einen eventuellen Wechsel Professor Rürups in die private Finanzwirtschaft?

2

Seit wann (bitte Datum angeben) wusste die Bundesregierung von der endgültigen Entscheidung von Professor Rürup, zum Finanzdienstleister AWD zu wechseln, und wie bzw. durch wen wurde sie informiert?

3

War der Bundesregierung vorab bekannt, dass Professor Rürup am 15. November 2008 – vier Tage vor offiziellem Bekanntwerden seines Wechsels zu AWD – als „Wirtschaftsweiser“ auf dem „AWD-Erfolgskongress“ vor 10 000 Gästen „Tipps […] für die Grundlage für den finanziellen Erfolg, nämlich eine erfolgreiche Strategie in der Altersvorsorge“ (AWD-Presseerklärung vom 17. November 2008) gab?

4

Wie hoch sind die Vergütungen sowie Aufwandsentschädigungen, die Professor Rürup in seinen Ämtern und Beraterfunktionen für die Bundesregierung bezogen hat (bitte nach seinen einzelnen Funktionen sowie jährlich aufschlüsseln)?

5

In welchen Funktionen war Professor Rürup direkt oder indirekt an Vorarbeiten für die Reformen zur Gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt (bitte getrennt nach Funktionen und Reformen angeben und bitte die wesentlichen Reformziele benennen)?

6

In welchen Funktionen war Professor Rürup an welchen Reformen der Sozialen Sicherungssysteme insgesamt beteiligt (bitte getrennt nach Funktionen und Reformen angeben und bitte die wesentlichen Reformziele angeben)?

7

Wie hoch sind die Einnahmen, die Professor Rürup während seiner Tätigkeit als Regierungsberater seit 2000 von den Finanzdienstleistern MLP und AWD erhalten hat?

8

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der privaten Versicherungswirtschaft waren in welcher Form und in welchem Maße an der Vorbereitung und Konzipierung der Rentenreformen seit 2000 im Rahmen offizieller und inoffizieller Austauschprogramme in den dafür zuständigen Ministerien direkt oder indirekt beteiligt?

9

Legt die zukünftige Aufgabe von Herrn Rürup – gleichzeitig die chinesische Regierung in Fragen der Altersvorsorge zu beraten und für einen privaten Finanzdienstleister für die Ausweitung des Geschäftes in China verantwortlich zu sein – den Schluss nahe, dass dieser keinen Konflikt bei der Verquickung von privaten und öffentlichen Interessen sieht, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus insbesondere für die objektive Beratung durch die bisherige Arbeit von Professor Rürup als Sozialbeiratsvorsitzender und als Berater der Bundesregierung bei den „Riester“- und „Rürup“-Renten-Reformen (bitte erläutern)?

10

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrem Kenntnisstand der Einflussnahme privater Wirtschaftsinteressen auf den öffentlichen Gesetzgebungsprozess?

11

Wie hoch ist das Budget für den Sozialbeirat der Bundesregierung, und wie hat es sich seit dem Jahr 2000 entwickelt?

12

Welche Aufwandsentschädigung erhielt bzw. erhält Professor Rürup für seine Tätigkeit als Mitglied bzw. Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung seit März bzw. September 2000 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

13

Wann genau (bitte Datum angeben) hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, Kenntnis über Gespräche bzw. Absprachen zwischen Professor Rürup und dem Finanzdienstleister AWD über einen eventuellen Wechsel Professor Rürups in die private Finanzwirtschaft erhalten?

14

Seit wann (bitte Datum angeben) wusste der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, von der endgültigen Entscheidung Professor Rürups, zum Finanzdienstleister AWD zu wechseln, und wie, bzw. durch wen wurde er informiert?

15

Welche Entscheidungskriterien waren für den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, relevant, Professor Rürup erneut für weitere vier Jahre in den Sozialbeirat zu berufen?

16

Ist Professor Rürup offiziell mit seinem Rücktrittsangebot als Vorsitzender des Sozialbeirats (vgl. DER SPIEGEL vom 24. November 2008) an die Bundesregierung herangetreten, und wenn ja, wann (bitte Datum angeben), und auf welchem Weg geschah dies?

17

Falls Professor Rürup bisher nicht offiziell mit seinem Rücktrittsangebot als Vorsitzender des Sozialbeirats (vgl. DER SPIEGEL vom 24. November 2008) an die Bundesregierung herangetreten ist, begrüßt und unterstützt die Bundesregierung diesen Schritt? Wenn ja, wann will die Bundesregierung dies der Öffentlichkeit mitteilen, um die Reputation und das Ansehen von Professor Rürup durch seine neue Tätigkeit für den Finanzdienstleister AWD Holding AG nicht zu gefährden (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 22. November 2008)? Wenn nein, warum nicht?

18

Sieht die Bundesregierung ein Risiko für die Neutralität und Objektivität der Arbeit des Sozialbeirates der Bundesregierung, wenn Professor Rürup als Befürworter der Ausweitung der kapitalgedeckten und staatlich geförderten privaten Altersvorsorge nun zu einem Finanzdienstleister wechselt, der mit der Vermarktung solcher Versicherungsprodukte Geschäfte macht (bitte begründen)?

19

Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass die berufliche Neuorientierung von Professor Rürup inhaltlich ihren Niederschlag im neuen Sozialbeiratsgutachten zum Rentenversicherungsbericht finden wird?

20

Besteht nach Auffassung der Bundesregierung die Möglichkeit, dass Professor Rürup meinungsbildenden Einfluss zum Wohle seines zukünftigen Arbeitgebers auf die Inhalte der Gutachten des Sozialbeirates unter seiner Federführung genommen haben könnte (bitte begründen), und was hat die Bundesregierung bisher gegen eine solche Beeinflussung des Beirates durch private Gewinninteressen unternommen, bzw. was plant sie diesbezüglich (bitte erläutern)?

21

Hält es die Bundesregierung in der Sache für logisch, dass die wissenschaftlichen Beiratsmitglieder von der Bundesregierung berufen werden, angesichts der Tatsache, dass der Sozialbeirat den Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung begutachten soll vor dem Hintergrund, dass das frühere Recht (vgl. §§ 1273, 1383 Absatz 3 der Rentenversicherungsverordnung (RVO) bzw. §§ 50, 110 Absatz 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) diese ausdrückliche Verpflichtung nicht kannte (bitte begründen), und plant die Bundesregierung dieses Verfahren zukünftig zu ändern?

22

Wie hoch ist das Budget für den Sachverständigenrat, und wie hat es sich seit dem Jahr 2000 entwickelt?

23

Welche Aufwandsentschädigung erhielt bzw. erhält Herr Professor Rürup für seine Tätigkeit als Mitglied bzw. Vorsitzender des Sachverständigenrats seit dem März 2000 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr)?

24

Wann genau (bitte Datum angeben) hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos (CSU), Kenntnis über Gespräche bzw. Absprachen zwischen Professor Rürup und dem Finanzdienstleister AWD über einen eventuellen Wechsel Professor Rürups in die private Finanzwirtschaft gehabt?

25

Seit wann (bitte Datum angeben) wusste der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos (CSU), von der endgültigen Entscheidung Professor Rürups, zum Finanzdienstleister AWD zu wechseln, und wie bzw. durch wen wurde er informiert?

26

Sieht die Bundesregierung zur Wahrung der Unabhängigkeit des Sachverständigenrates und zur persönlichen Integrität anderer Sachverständigenratsmitglieder die Notwendigkeit, dass Herr Professor Rürup als Mitglied und Vorsitzender bereits vor dem Februar 2009 aus dem Gremium ausscheidet (bitte begründen)? Wenn nein, warum nicht?

27

Steht die im Gesetz festgehaltene Forderung nach Unabhängigkeit der Sachverständigen im Einklang mit den in § 1 Absatz 3 des WiSachvRG genannten Ausschlusskriterien, wenn Professor Rürup als Vorstandsvorsitzender, neben anderen Vorstandsmitgliedern des AXA Konzerns AG und der GDV, im Vorstand des Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und Demographischer Wandel (Mannheim Research Institute for the Economics of Aging – MEA) fungiert, welches sich zu gleichen Teilen aus den Mitteln des Landes Baden Württemberg und des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft kofinanziert und Drittmittel von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Europäischen Kommission, dem US-amerikanischen National Institute of Aging sowie zahlreicher Stiftungen, etwa der Volkswagen-Stiftung oder der Thyssen-Stiftung erhält und diese Drittmittel den überwiegenden Teil des Budgets des MEA ausmachen (vgl. http://www.mea.uni-mannheim.de/) (bitte begründen)?

28

Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem in Frage 27 genannten Hintergrund die Tatsache, dass als Nachfolger von Professor Rürup laut Presseberichten der Mannheimer Wissenschaftler Prof. Axel Börsch-Supan vorgesehen sei, der Direktor des Mannheim Research Institute for the Economics of Aging (MEA) (vgl. Guter Rat ist teuer, in: FAZ.net vom 22. November 2008)?

29

Wer wird die Nachfolge von Professor Rürup im Sachverständigenrat und Sozialbeirat antreten, und welche Verbindungen zu Banken und Versicherungen, die Altersvorsorgeprodukte verkaufen, hat diese Person?

30

Welche Mitglieder des Sachverständigenrats neben Professor Rürup fordern zugleich mehr öffentliche Förderung von privater Vorsorge und sind – personell oder institutionell sowie direkt oder indirekt – finanziell verquickt mit Konzernen der privaten Versicherungswirtschaft (bitte Mitglieder seit 1998 und Unternehmen und Stiftungen oder Institute, an denen die privat Wirtschaft bzw. Versicherungswirtschaft beteiligt ist)?

31

Welche Mitglieder im Sachverständigenrat haben Einkünfte aus Honorartätigkeiten, etc. in welcher Höhe seit dem Jahr 1998 (aufgeschlüsselt nach Banken, Versicherungen, Industrieunternehmen, Stiftungen, wissenschaftlichen Instituten, sonstige)?

32

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich mit der im Gesetz festgehaltenen Forderung nach Unabhängigkeit der Sachverständigen verträgt, wenn die Bundesregierung und die Öffentlichkeit nicht über die Nebeneinkünfte und Nebentätigkeit der Sachverständigen informiert sind (bitte begründen)?

33

Was hat die Bundesregierung bisher gegen die Beeinflussung des Beirates durch private Unternehmen und Gewinninteressen, etc. unternommen bzw. was plant sie diesbezüglich (bitte erläutern)?

34

Wie erklärt die Bundesregierung die auffällige zeitliche Nähe der Forderung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Peter Struck, den Sachverständigenrat aufzulösen (ddp, Struck will Sachverständigenrat abschaffen vom 15. November 2008), und der Bekanntgabe des Wechsels von Professor Rürup zu AWD?

35

Kann die Bundesregierung bestätigen, wonach der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück (SPD), auf Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Peter Struck, prüft, den Sachverständigenrat abzuschaffen (vgl. Handelsblatt vom 16. November 2008 „Struck will Sachverständigenrat abschaffen“)? Wenn ja, wann ist mit einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu rechnen? Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Fraktionsvorsitzenden der SPD, Peter Struck, den Sachverständigenrat abzuschaffen?

Berlin, den 28. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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