Zweifel an der Einstufung Griechenlands als „sicherem Drittstaat“ im Asyl- bzw. Dublin-II-Verfahren
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im November 2008 berichtete der Europareferent der Flüchtlingshilfsorganisation PRO ASYL Karl Kopp von seinen Recherchen zur Situation von Flüchtlingen und aus der Bundesrepublik Deutschland rücküberstellten Asylsuchenden in Griechenland („The situation in Greece is out of control“, Ergebnisse einer Recherchereise vom 20. bis 28. Oktober 2008). Demnach gibt es in Griechenland kein geregeltes Asylverfahren, das auch nur annähernd den Anforderungen der Genfer Flüchtlingskonvention oder der entsprechenden EU-Asylrichtlinien entspräche. Auch die Einstufung Griechenlands als „sicherem Drittland“ im Sinne von Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) steht damit in Zweifel, wie auch bereits mehrere deutsche Verwaltungsgerichte in Einzelfallentscheidungen festgestellt haben.
Das Asylverfahren in Griechenland besteht aus zwei Stufen, wobei die erste Stufe faktisch keine ist, weil alle (!) 8 387 im Jahr 2008 in der ersten Instanz entschiedenen Asylanträge ohne individualisierte Begründung abgelehnt wurden. Unterschieden wird lediglich zwischen „unbegründeten“ und „offensichtlich unbegründeten“ Asylanträgen. Die Prüfung erfolgt durch die Polizei. Dabei sind keine Dolmetscher anwesend, der gesamte Schriftverkehr erfolgt auf Griechisch. Der Repräsentant des UNHCR in Griechenland, Giorgos Tsarbopoulos, befindet: „Dies ist schlicht eine Verletzung aller Prinzipien und Schutzstandards der Genfer Flüchtlingskonvention und anderer Konventionen“.
Die Betroffenen müssen gegen die Ablehnung des Asylantrags innerhalb von 10 bzw. 30 Tagen Widerspruch einlegen, wovon sie jedoch häufig nichts wissen, weil sie nur auf Griechisch darüber aufgeklärt wurden. Zudem wurden seit Anfang August 2008 faktisch keine Verfahren in der zweiten Instanz mehr durchgeführt, die de facto das eigentliche Asylverfahren darstellt. Erst ab November war die Wiederaufnahme der Anhörung und Bearbeitung von etwa 60 Fällen in der Woche geplant. Der Zugang zur zentralen Ausländer- und Asylbehörde in Athen, wo Widerspruch gegen die Entscheidungen der ersten Instanz eingelegt werden kann, wird den Betroffenen häufig verwehrt, zeitweise war die zentrale Ausländer- und Asylbehörde in Athen gänzlich geschlossen.
Auch die Art der Aufnahme der Schutzsuchenden erfüllt nach Ansicht der Experten nicht die Mindestbedingungen, die die EU-Richtlinien formulieren. Die Betroffenen bekommen in der Praxis weder Unterkunft noch Tagegeld für ihre täglichen Bedürfnisse. Ende Oktober 2008 waren tausende Asylbewerber auf Athener Stadtgebiet obdachlos, darunter über 100 Familien. Im ersten Halbjahr 2008 sind ca. 58 000 Flüchtlinge und Migranten an den EU-Außengrenzen Griechenlands angekommen, viele von ihnen werden in Haftlagern auf den griechischen Inseln interniert. Zu den Internierten gehören auch Familien mit Neugeborenen, kranke und alte Menschen und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. In der Nähe des Gesundheitsministeriums hat sich ein männlicher Straßenstrich etabliert, wo sich auch minderjährige Flüchtlingskinder aus Afghanistan prostituieren.
Die EU-Richtlinien über die Anerkennung und Aufnahme von Asylsuchenden sind zwar formal mittlerweile umgesetzt. Faktisch hat das jedoch keine Auswirkungen. Entgegen den Richtlinien werden gegen Asylsuchende freiheitsentziehende Maßnahmen durchgeführt. Aus der Bundesrepublik Deutschland rücküberstellte Asylbewerber bekommen am Flughafen die Ablehnung des Asylgesuchs (auf Griechisch) ausgehändigt. Aus den dargelegten Gründen haben sie kaum eine Chance, wirksam Widerspruch einzulegen. Ihnen droht in der Folge die Abschiebung. Viele Flüchtlinge melden sich gar nicht bei den Behörden und vergrößern damit das Heer der Papierlosen in Europa. Alle aus der Bundesrepublik Deutschland rücküberstellten Flüchtlinge, mit denen Karl Kopp sprechen konnte, waren obdach- und mittellos.
Griechenland ist, so das eindeutige Ergebnis der Recherchereise, objektiv mit den aktuellen Anforderungen im Asylbereich überfordert und verletzt systematisch die Asyl- und Menschenrechte von Flüchtlingen.
Der Direktor der Diakonie Österreich, Michael Chalupka, hat den jüngsten Bericht von PRO ASYL zum Anlass genommen, in einer Pressemitteilung vom 18. November 2008 die sofortige Aussetzung von Rücküberstellungen nach Griechenland zu fordern – und dies ist seit Monaten schon die Forderung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen.
Human Rights Watch hat am 26. November 2008 ebenfalls einen Bericht über die Lage von Asylsuchenden in Griechenland vorgelegt, der den Titel „Stuck in a revolving door“ (Gefangen in einer Drehtür) trägt. Die dort wiedergegebenen Berichte von Flüchtlingen, die bei Nacht über die griechisch-türkische Grenze gezwungen werden oder deren Boote im Mittelmeer versenkt werden, können nur als erschütternd bezeichnet werden. Human Rights Watch spricht von einer systematischen Festnahmepraxis gegenüber Schutzsuchenden, die unter schlechten Bedingungen in überfüllten Lagern inhaftiert würden. „Griechenland verweigert schutzbedürftigen Personen Hilfe und misshandelt sie in der Haft“, befindet Bill Fredlick, Direktor der Abteilung Flüchtlingspolitik von Human Rights Watch (www.dailynet.de/International/30655.php).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Ist der Bundesregierung der jüngste Bericht von PRO ASYL zur Lage von Asylsuchenden in Griechenland bekannt, und wie bewertet sie diesen Bericht?
Ist der Bundesregierung der Bericht von Human Rights Watch zur Lage von Asylsuchenden und Migranten an der griechisch-türkischen Grenze zur EU bekannt, und wie bewertet sie diesen Bericht?
Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung, zum Beispiel aus den Berichten von in der Ägäis im Rahmen von FRONTEX-Operationen eingesetzten deutschen Beamten oder dem an den deutschen Auslandesvertretungen eingesetzten Personal?
Welche Schlussfolgerungen werden aus diesen Berichten gezogen, und welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in die Wege geleitet?
Sind der Bundesregierung weitere Einzelschicksale von nach Griechenland überstellten Asylsuchenden bekannt, wie sie in den Anlagen des Berichts von PRO ASYL dargelegt werden, und wenn ja, bitte im Einzelnen darlegen?
Hat die Bundesregierung die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland angewiesen, einzelne Schicksale von aus der Bundesrepublik Deutschland nach Griechenland überstellten Asylsuchenden zu untersuchen oder zu dokumentieren?
Wenn ja, wann, aus welchem Anlass, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Personen wurden seit Januar 2008 nach Griechenland überstellt, und wie viele Übernahmeersuche an Griechenland wurden im gleichen Zeitraum gestellt (bitte nach Monaten und den jeweils zehn häufigsten Herkunftsstaaten der Betroffenen auflisten)?
Hält die Bundesregierung angesichts des Berichts von PRO ASYL an ihrer Aussage fest, dass „für nach der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland überstellte Asylbewerber grundsätzlich Zugang zum Asylverfahren besteht“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8861, Antwort zu Frage 2b)?
a) Versteht sie unter „grundsätzlich(em) Zugang“ auch das Führen eines Verfahrens ausschließlich in griechischer Sprache für die meist aus dem Irak oder Afghanistan stammenden Asylbewerber?
b) Versteht sie unter „grundsätzlich(em) Zugang“ die automatische Ablehnung des Asylbegehrens von „Dublin-Überstellten“ beim Eintreffen am Athener Flughafen?
c) Versteht sie unter „grundsätzlich(em) Zugang“, dass der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid bei der zuständigen Behörde nur bei Intervention durch Flüchtlingshilfsorganisationen oder den Ombudsmann des griechischen Innenministeriums überhaupt möglich ist?
d) Ist der Bundesregierung eine Bewertung der Frage des „grundsätzlichen Zugangs“ zum Asylverfahren durch Einrichtungen der EU oder die Kommission bekannt, und was ist ihr Inhalt?
e) Stimmt die Bundesregierung den Fragestellern zu, dass ein Zugang zum Asylverfahren nach dem einschlägigen internationalen und EU-Recht nicht nur „grundsätzlich“, sondern in jedem Einzelfall bestehen muss?
f) Inwieweit ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Tatsache, dass 2008 sämtliche Asylanträge in erster Instanz abgelehnt wurden, ein Hinweis darauf, dass nicht von einem „grundsätzlichen Zugang“ zum Asylverfahren die Rede sein kann?
g) Kann nach Auffassung der Bundesregierung von einem effektiven Zugang zum Asylverfahren gesprochen werden, wenn allein in Athen tausende Asylsuchende, darunter Familien mit Kindern, obdachlos sind, und damit Schriftstücke zum Asylverfahren nicht zustellbar sind?
h) Inwieweit sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung dafür, dass aus der Bundesrepublik Deutschland rücküberstellte Asylsuchende in Griechenland absehbar der Obdachlosigkeit überantwortet werden?
War nach Kenntnis der Bundesregierung die zentrale Ausländer- und Asylbehörde in Athen vom 21. September bis zum 26. Oktober 2008 geschlossen, wie in dem Bericht von PRO ASYL ausgeführt wird?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Mitteilung des Leiters des Rechts- und Konsularreferats der Deutschen Botschaft in Athen an PRO ASYL (s. den Bericht, S. 4), mit der auf der Grundlage unkritisch übernommener Auskünfte der Behörde selbst der Eindruck erweckt wurde, der Zugang zur Behörde sei immer möglich gewesen?
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass angesichts der steigenden Zugangszahlen, der steigenden Zahl noch nicht bearbeiteter Anträge und dem anvisierten Tempo von nur ca. 60 geprüften Fällen in der zweiten Instanz pro Woche von einer Verschärfung der Lage in Griechenland auszugehen ist, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus, und wenn nein, warum nicht?
Wie verantwortet es die Bundesregierung, dass trotz der offenkundigen Überforderung der griechischen Asylbehörden und weiter zunehmender Aufnahmezahlen die Zahl der Überstellungen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Griechenland im Rahmen der Dublin-II-Verordnung seit Jahren immer weiter steigt (2006: 108, 2007: 141, bis 31. August 2008: 171)?
Ist die Bundesregierung in Anbetracht der verfahrensrechtlichen Einschränkungen im Asylverfahren und der zahlreichen dokumentierten Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen (angefangen bei ihrer regelmäßigen Internierung) weiterhin der Ansicht,
a) dass es sich bei Griechenland um einen sicheren Drittstaat im Sinne von Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) handelt, und wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?
Welche Instrumente gibt es derzeit, die automatische Einschätzung von EU-Staaten als „sichere Drittstaaten“ zu suspendieren?
b) dass Rücküberstellungen nach Griechenland im Rahmen der Dublin-II-Verordnung verantwortbar sind, und wie begründet sie ihre Haltung angesichts des Umstandes, dass die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2007 mit 0,2 Asylanträgen pro 1 000 Einwohnern nur ein Fünftel der Asylanträge des Durchschnitts in der EU (0,98 Anträge pro Einwohner) zu bearbeiten hatte (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8861, Frage 5a und b)?
c) Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung jüngste Meldungen (dpa vom 24. November 2008) darüber, dass in Athen Rechtsradikale wahllos Migranten angegriffen haben und Hunderte Menschen deshalb in Panik aus der Region fliehen mussten, in Zusammenhang mit Rückführungsentscheidungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des VG Schleswig-Holstein (6 B 30/08, B. v. 8. Juli 2008, S. 5), wonach die „gebotene Reaktion der Bundesregierung nach § 26a AsylVfG“ auf die schlagartige Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse im Drittstaat (gemeint ist Griechenland) „noch aussteht“?
Hat es nach der Auskunft des griechischen Dublin-Büros, seit dem 8. Juni 2008 sei das so genannte Abbruchverfahren bei Rücküberstellungen nach Griechenland (Asylverfahren von weitergereisten Asylbewerbern gelten automatisch als abgebrochen) eingestellt worden, weitere Auskünfte zur diesbezüglichen Ausgestaltung des Asylverfahrens in Griechenland gegeben?
Berichtet das Dublin-Büro in Athen über die formale Ausgestaltung des Asylverfahrens oder fertigt es regelmäßig Berichte auch über die tatsächliche Durchführung von Asylverfahren an, und was ist deren Inhalt?
Gab es formal im Rahmen von Ministerratstagungen oder den Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) Hinweise von griechischer Seite, angesichts der Belastungen durch steigende Flüchtlingszahlen (allein auf Lesbos 11 001 von Januar bis Oktober 2008, gegenüber 1 766 im Jahr 2006) nicht mehr für die ordnungsgemäße Durchführung von Asylverfahren garantieren zu können, und wie haben die deutschen Vertreter auf diese Hinweise reagiert?
Welche konkreten Initiativen sind bisher angestoßen worden oder in Planung, diejenigen Mitgliedstaaten der EU konkret zu unterstützen, „deren nationales Asylsystem vor allem aufgrund ihrer geografischen oder demografischen Lage einem besonderen und unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt ist“ (Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl, beschlossen vom Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2008)?
Welche konkreten Initiativen sind bisher angestoßen worden oder in Planung, um auf einer „freiwilligen und koordinierten Basis eine bessere Umverteilung der Personen“, die als schutzbedürftig gelten, zwischen den EU-Staaten zu ermöglichen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in mehreren „Eil“- bzw. „Hängeentscheidungen“ („rule 39“) Rücküberstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland untersagt hat, und wenn ja, um wie viele Entscheidungen gegen welche Länder handelt es sich, worauf stützen sich die Entscheidungen inhaltlich, was besagen sie genau, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Entscheidungen?