Stattgefundene und geplante Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Inland (Stand viertes Quartal 2008)
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Dr. Hakki Keskin, Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau, Paul Schäfer (Köln), Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung will die Möglichkeiten für Inlandseinsätze der Bundeswehr erweitern. In diesem Zusammenhang muss auch so genannten Amtshilfe- und Unterstützungsleistungen erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Denn Erfahrungen wie der Bundeswehreinsatz in Heiligendamm oder der Einsatz an der Münchner Sicherheitskonferenz zeigen, dass die Grenzen zwischen Amtshilfe und „Einsatz“ im Sinne des Artikels 87a Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) in der Praxis der Bundesregierung fließend sind. Eine Zunahme von Amtshilfeleistungen, wie sie in der Vergangenheit zu beobachten ist, muss auch unter dem Aspekt kritisch betrachtet werden, dass die Bundesregierung hiermit eine Gewöhnung der Öffentlichkeit an den Anblick uniformierter Soldaten im Alltag anstrebt.
Die Fragesteller haben die Informationspolitik der Bundesregierung hinsichtlich Inlandseinsätzen wiederholt kritisiert und betont, dass das Parlament jederzeit in vollem Umfang über solche Einsätze, aber auch über Amtshilfemaßnahmen informiert werden müsse. Dazu gehört nicht nur, die bevorstehenden Einsätze abzufragen, sondern es ist notwendig, Auskunft auch über die zurückliegenden zu verlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche bevorstehenden Einsätze der Bundeswehr auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 GG (Amtshilfe) sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage wann und durch wen beschlossen worden?
a) Wer hat die Amtshilfeersuchen zu welchem Zeitpunkt gestellt, und was ist der jeweilige Wortlaut?
b) Falls die Bundesregierung den Wortlaut nicht veröffentlichen will: Worin besteht der wesentliche Inhalt des jeweiligen Ersuchens, was ist der beabsichtigte Zweck, welche Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollen eingesetzt werden, wie viele Soldaten inklusive der zur „Eigensicherung“ abgestellten werden zum Einsatz kommen, über welche Waffen und welche Munitionierung verfügen diese Soldaten, welche Aufgaben sollen die Soldaten erfüllen, an welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchem Ort bzw. in welcher Region soll der Einsatz stattfinden, welche Kosten werden dabei entstehen, und wer kommt für diese auf?
Wie viele noch nicht beschlossene Amtshilfeersuchen liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage der Bundeswehr vor (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Wie viele Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter durch die Bundeswehr sind derzeit wann und durch wen beschlossen worden (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Wie viele Ersuchen um Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter liegen der Bundeswehr zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Frage vor (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Welche Amtshilfemaßnahmen hat die Bundeswehr seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/10456) durchgeführt (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Welche Unterstützungsleistungen für Veranstaltungen Dritter hat die Bundeswehr seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/10456) durchgeführt (bitte nach dem Schema der Frage 1 beantworten)?
Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/10456) abgelehnt worden (bitte die Anträge nach Schema der Frage 1 erläutern und die Gründe für die Ablehnung nennen)?
Welche Amtshilfeersuchen bzw. Anträge auf Unterstützung von Veranstaltungen Dritter sind seit der Beantwortung der letzten diesbezüglichen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/10456) zurückgezogen worden (bitte die Anträge nach Schema der Frage 1 erläutern), und welche Angaben kann die Bundesregierung über den Grund für die Zurückziehung machen?
Sind unterstützende Leistungen, die die Bundeswehr im Rahmen ihrer Beteiligung an Gedenkfeiern und ggf. weiteren Veranstaltungen Dritter erbringt, in den vorangegangenen Ausführungen ebenfalls enthalten, und wenn nein, welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (bitte nach dem Schema der Frage 1 erläutern)?