Koordinierungsgruppen Terrorismusbekämpfung
der Abgeordneten Petra Pau, Wolfgang Neskovic, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Einrichtung des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) haben die verschiedenen Wege zur Institutionalisierung der Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Die zuvor in verschiedenen „hybriden Organisationen“, wie die Bürgerrechtszeitschrift „Bürgerrechte und Polizei/CILIP“ in ihrer Nummer 90 (2/2008) diese Kooperationsformen nennt, gesammelten Erfahrungen wurden teilweise direkt ins GTAZ transformiert. So wie das Informationsboard „Netzwerke arabische Mujahedin“, das unmittelbar in die Arbeitsgruppe „operativer Informationsaustausch“ des GTAZ überführt wurde.
Andere dieser Hybridorganisationen tauchen gelegentlich in den Medien auf. Ihre tatsächliche Arbeitsweise bleibt im Normalfall genauso im Verborgenen wie die Dauer ihrer Existenz, die Effektivität ihrer Arbeit und die Weiterverwendung ihrer Arbeitsergebnisse. Diese Kooperationsgremien unterliegen zudem weder in den Ländern noch im Bund einer nachvollziehbaren parlamentarischen Kontrolle und sind auch nicht in den für Geheimdienste zuständigen Kontrollgremien des Bundes und der Länder Gegenstand der Tätigkeit.
Exemplarisch lassen sich die Probleme anhand der Koordinierungsgruppen Terrorismusbekämpfung (KGT) beschreiben, deren Ausgangsorganisation nach einem Beschluss des Arbeitskreises II (AK II) der Innenministerkonferenz (IMK) 1991 gegründet wurde. Unter dem Dach dieser KGT arbeiteten damals unter Führung des Bundeskriminalamtes (BKA) die Landeskriminalämter (LKÄ), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) und die Generalbundesanwaltschaft (GBA) intensiv zusammen. Anlass der Gründung war das tödliche Attentat der Roten Armee Fraktion (RAF) auf Detlev Karsten Rohwedder.
Erklärtes Ziel der Kooperation war vor allem die Intensivierung des Informationsaustauschs der Sicherheitsbehörden anlässlich der damaligen RAF-Aktivitäten, widersprüchliche Darstellungen gab es zur operativen Tätigkeit (siehe u. a. Bundestagsdrucksachen 12/1033 vom 6. Juni 1991, 12/1054 vom 13. August 1991 und 12/5795 vom 28. September 1993).
Nach dem 11. September 2001 wurde unter Führung des BKA eine „Koordinierungsgruppe Internationaler Terrorismus“ (KG-IntTE) eingerichtet, der auch der Bundesnachrichtendienst (BND), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und das später aufgelöste Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr angehörten. Laut Beschluss des AK II der IMK soll diese Einrichtung „Empfehlungen für bundesweit abgestimmte Polizeimaßnahmen zur Terrorismusbekämpfung im Bereich Prävention und Repression“ geben (siehe Antworten zu den Fragen von Petra Pau, Bundestagsplenarprotokoll 15/104, 28. April 2004).
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe der PDS/Linke Liste aus dem Jahr 1993 (Bundestagsdrucksache 12/5795 vom 28. September 1993) wird ein Bericht des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 22. Januar 1992 zitiert, der feststellt, „das Instrument der KGT habe eine weitgehende Akzeptanz erfahren, was sich u. a. in der Gründung entsprechender Koordinierungsgruppen auf Landesebene widerspiegele“.
Eine so genannte Landes-KGT ist auch für Baden-Württemberg noch Ende 1996 nachzuweisen, die mehrmals jährlich anlassbezogen zusammentrete (Landtagsdrucksache 12/643 vom 12. November 1996). In der zitierten Landtagsdrucksache heißt es weiter, dass „auf Bundesebene […] darüber hinaus ein Informationsaustausch zwischen dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundeskriminalamt, dem Generalbundesanwalt, den Landeskriminalämtern und den Landesbehörden für Verfassungsschutz im Rahmen der Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte (IGR) (erfolgt)“.
Diese IGR ist im Dezember 1992 zunächst als Untergruppe der KGT entstanden und wurde später als selbständiges Gremium vom BfV geführt (Bundestagsdrucksache 13/854 vom 10. April 1995).
Jörg Schönbohm, Innenminister in Brandenburg, kritisierte im Juni 2005 die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im GTAZ als nicht weitgehend genug und zitiert als Vorbild für eine engere Kooperation die landeseigene Koordinierungsgruppe „Strategische und operative Steuerung von Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung (Task Force STOP TE)“ (Presseerklärung des Ministeriums des Innern Brandenburg Nr. 124/2005).
Fragen zu diesen in Bund und Ländern anlassbezogen entstandenen Gremien ergeben sich grundsätzlich hinsichtlich ihrer verfassungskonformen Konzeption und Kontrolle; Fragen ergeben sich auch hinsichtlich ihrer Fortexistenz über den Ausgangsanlass hinaus. Fortexistenz ist dabei zum einen wörtlich zu verstehen als Existenz des Gremiums, zum anderen aber auch im Sinne der Fortexistenz der Ergebnisse der Arbeit, u. a. der personenbezogenen Daten, der Zuordnung von Ereignissen zu Gruppen, der Personen zu Gruppen usw. in Lagebildern, Dossiers und Dateien.
Auf „SPIEGEL ONLINE“ vom 8. November 2003 ist beispielsweise von „einer vertraulichen Analyse“ zu lesen, in der „Geheimdienstler“ Brandanschläge der „Militanten Gruppe“ als Signal an „andere militante Gruppen“ werteten. „DER SPIEGEL“ schreibt weiter, dass die Behörden erwägt hätten, „eine Sondersitzung der „Koordinierungsgruppe Terrorismus“ einzuberufen (http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,273216,00.html). Seit 1994 sei die „Militante Gruppe“ unter wechselnden Namen im Visier des Verfassungsschutzes (ebda.).
Fünf Jahre nach Wegfall des KGT-Gründungsanlasses – die RAF hatte sich Anfang 1998 offiziell aufgelöst – existiert demnach die Ur-KGT immer noch.
In einem Prozessbericht zum Berliner Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der „Militanten Gruppe“, die im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm von § 129a Ermittlungsverfahren betroffen war, heißt es im Oktober 2008, also zehn Jahre nach Wegfall des Gründunganlasses der KGT, dass als Quelle in den Ermittlungsakten mehrfach die KGT genannt werde (http://einstellung.so36.net/de/prozess/bericht/1124).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche KGT wurden zeitlich nach dem Bericht des BMI vom 22. Januar 1992 (vgl. Bundestagsdrucksache 12/5795) in Bund und Ländern gegründet?
Welche dieser KGT hatte mit welchen ausländischen Sicherheitsbehörden zusammen gearbeitet, Datenaustausch betrieben oder personelle Beteiligungen ermöglicht (bitte einzeln auflisten)?
Von wann bis wann arbeiteten sie auf welcher Rechtsgrundlage gemäß den Aufgaben und der Zusammensetzung, die bei ihrer Gründung gegolten haben?
Welche anlassbezogenen Arbeitsgruppen haben die jeweiligen KGT mit welchen Zielen und Aufgaben eingerichtet (bitte einzeln auflisten)?
Wie wurde im Rahmen der verschiedenen KGT das Problem der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zur Datenerfassung und Verarbeitung bei den unterschiedlichen Sicherheitsbehörden gelöst?
Auf welche Weise und auf wessen Anordnung wurden Einsetzung, Einstellung oder Auflösung der KGT jeweils vorgenommen?
Welche Richtlinien oder gesetzliche Vorgaben regelten den KGT-internen und -externen Datenaustausch der verschiedenen Sicherheitsbehörden?
Galt, ggf. gilt, für alle KGT in Bund und Ländern die Aussage der damaligen Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS/Linke Liste (Bundestagsdrucksache 12/1033) „eigene Dateien werden von der KGT nicht geführt“?
Wenn nein, von welcher KGT wurden welche „eigenen Dateien“ geführt?
Wer ist heute verantwortlich für die Richtigkeit, Korrektur und Löschung der von den einzelnen KGT in den Jahren 1991 bis 2003 in Erfüllung ihrer damaligen Aufgaben in den jeweiligen Dateien eingestellten Daten, Dossiers, Lagebildern und sonstigen Unterlagen?
Welche Behörden waren jeweils an diesen Koordinierungsgruppen in Bund und Ländern beteiligt?
Welche der Bund- oder Landes-KGT wurde nach Kenntnis der Bundesregierung parlamentarisch und datenschutzrechtlich kontrolliert (bitte in Stichworten auch die Ergebnisse aufführen)?
In welcher Form wurden die Erfahrungen der ursprünglichen KGT-Bund in das GTAZ überführt?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des heutigen GTAZ haben zu irgendeinem Zeitpunkt für eine Bundes- oder Landes-KGT gearbeitet?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Innenministers des Landes Brandenburg, Jörg Schönbohm, dass die Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten im GTAZ nicht weitgehend genug seien, und welche Landes-KGT praktiziert nach Kenntnis der Bundesregierung eine über die im GTAZ übliche Kooperation hinausgehende Form der Zusammenarbeit?
Welche KGT existieren derzeit in Bund und Ländern, welche Konzeption und Zielsetzung liegt ihnen zugrunde, und welche Behörden arbeiten in ihnen jeweils zusammen?
Welche KGT hat im Bund im Jahre 2003 existiert, in welcher Zusammensetzung hat sie in welchen Intervallen getagt, welche konkrete Zielsetzung hat sie verfolgt, welche Verbindlichkeit hatten ihre Beschlüsse, und welche Behörde war federführend?
Welche Art von Beschlüssen konnte die KGT fassen, und welchen Grad der Verbindlichkeit hatten die Beschlüsse im Allgemeinen und konkret jeweils für welche Beteiligten?
Hat die von „SPIEGEL ONLINE“ am 8. November 2003 erwähnte Sitzung der KGT stattgefunden?
Wenn ja, wer hat sie einberufen, und war die „Militante Gruppe“ tatsächlich Thema der Sitzung?
Existiert die unter Frage 16 nachgefragte KGT heute noch, ggf. auch in abgeänderter Form?
Wenn nein, warum nicht, wann wurde sie auf wessen Initiative hin aufgelöst, und welche Behörde ist derzeit verantwortlich für die im Rahmen der KGT-Arbeit angefallenen Daten, Dateien und sonstigen Materialien?