Friedensgespräche zwischen der eritreischen Volksbefreiungsbewegung (EPLF) und der äthiopischen Regierung
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Friedensgesprächen zwischen der eritreischen Volksbefreiungsbewegung und der äthiopischen Regierung unter dem Vorsitz von Jimmy Charter in Nairobi im November letzten Jahres sowohl die äthiopische Regierung als auch die eritreische Volksbefreiungsbewegung als auch Jimmy Charter mit ihrer Unterschrift zugestimmt haben, daß — wie die EPLF vorschlug — u. a. auch die OAU und die UNO als Beobachter zu diesen Gesprächen einzuladen sind?
Welches sind die Gründe für die UNO, eine solche Einladung, die doch per Unterschrift von allen Seiten gewünscht wurde, nicht anzunehmen?
Anerkennt die Bundesregierung die Verantwortung der UNO, im Eritrea-Äthiopien-Konflikt eine Rolle zu spielen hinsichtlich der Tatsache, daß nachweislich die 1952 von der UNO beschlossene Föderation zwischen Eritrea und Äthiopien gemäß UNO-Resolution 390-A (V) von seiten Äthiopiens außer Kraft gesetzt wurde und in dem „Abschlußbericht des UN-Kommissars in Eritrea" von 1952 ganz klar gesagt wird: ,,If the federal act were violated, the general assembly could be seized of the matter" (ebenda, Seite 20)?
Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, damit die UNO als Beobachterin bei zukünftigen Gesprächen zwischen der äthiopischen Regierung und der eritreischen Volksbefreiungsbewegung zugegen sein wird?