Folgen militärischer Nutzung auf dem Standortübungsplatz Viernheimer/Lampertheimer Wald in Hessen
der Abgeordneten Dr. Kübler, Kolbow, Adler, Bachmaier, Blunck, Gerster (Worms), Dr. Hartenstein, Kastner, Kiehm, Koschnick, Lennartz, Müller (Düsseldorf), Nagel, Reuter, Schäfer (Offenburg), Schütz, Dr. Soell, Stahl (Kempen), Dr. Wegner, Weiermann, Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Wernitz, Dr. Wieczorek, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Aufgrund der militärischen Nutzung des Viernheimer/Lampertheimer Waldes im Rhein-Neckar-Ballungsraum entfällt dieses Gebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 50 km2 weitgehend für Erholungszwecke. Gleichzeitig ist die Fläche das Wassereinzugsgebiet für das Käfertaler Wasserwerk, das die Viernheimer Bevölkerung zu 100 Prozent und Mannheim zu 50 Prozent mit Trinkwasser versorgt.
Nun sollen zusätzlich das militärische Übungsgelände erweitert und der Übungsbetrieb intensiviert werden. Um diese Maßnahme juristisch abzusichern, haben die hessische Landesregierung, die Bundesregierung (Oberfinanzdirektion) und Vertreter der US-Armee über den Abschluß eines Gestattungsvertrages verhandelt und den Entwurf eines Gestattungsvertrages erarbeitet, der den betroffenen Kommunen und Gebietskörperschaften zur Stellungnahme vorliegt. Diese und die betroffene Bevölkerung wolle nicht länger hinnehmen, daß auf diesem Gelände weitere militärische Bauvorhaben von den US-Streitkräften geplant und von den deutschen Behörden durchgesetzt werden.
Außerdem ist ungeklärt, ob die Chemikalien Perchloräthylen und Kalziumpypochlorit auf dem Gelände des Viernheimer/Lampertheimer Waldes gelagert werden. In einer Meldung des SPIEGEL (Nr. 33, 14. August 1989) wurde die unsachgemäße Lagerung dieser Stoffe auf militärischem Übungsgelände in zum Teil vergammelten, undichten Behältern als der „bisher größte Umweltskandal der Streitkräfte" bezeichnet.
Drucksache 11/6315 (neu) Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
I. Aktueller Zustand des Gebietes und militärische Nutzung
Fragen35
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung der biologisch-ökologischen Funktion des Viernheimer/Lampertheimer Waldes insbesondere im Hinblick auf die Sauerstoffbildung, den Trinkwasserschutz und die Luftreinigung für den Ballungsraum Rhein/Neckar (Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg)?
Aufgrund welcher konkreter geländebezogener Daten über den augenblicklichen Zustand des Gebietes erfolgt die Beurteilung, und existiert eine aktuelle Kartierung der schützenswerten Pflanzen- und Tierarten in dem Gebiet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Typ und Anzahl von bereits durch die militärische Nutzung zerstörten oder gefährdeten Biotope bzw. über gefährdete Tier- und Pflanzengruppen?
Hält die Bundesregierung es für rechtens, daß die Eintragung „SB" (Sonderfläche Bund) für die Waldgemarkung erst nach der Offenlegung des regionalen Raumordnungsplanes für die Planungsregion Südhessen stattgefunden hat und somit eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunen ausgeschlossen wurde?
Hat die Bundesregierung eine genaue Beschreibung aller militärischen Nutzungsarten sowie über ihre Art und ihren Umfang, die auf dem Standortübungsgelände Viernheimer/Lampertheimer Wald durchgeführt werden bzw. zukünftig durchgeführt werden sollen, sowie über deren ökologische Folgewirkungen, und wo sind diese Daten einsehbar?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Inanspruchnahme des gesamten Wegenetzes durch die US-Streitkräfte in diesem von Erholungssuchenden genutzten Waldgebiet, und hält sie dies der Bevölkerung gegenüber für vertretbar?
Wie beurteilt die Bundesregierung die deutlich sichtbare Schädigung der Waldböden durch Aufreißen der Humusschicht und durch die Vernichtung der bodennahen Vegetation aufgrund von Panzerfahrten?
Gibt es von seiten der Bundesregierung und der US-Streitkräfte Untersuchungen zu den ökologischen Folgen der aktuellen Nutzungsarten (z. B. das Befahren mit Kettenfahrzeugen) und zukünftigen Nutzungsarten (z. B. neue Waffensysteme), oder ist die Durchführung solcher Untersuchungen geplant?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ausmaß der Kontamination in den Böden des Viernheimer/Lampertheimer Waldes mit organischen und anderen Schadstoffen, die infolge militärischer Nutzung (z. B. Unfälle beim Ölwechsel oder Betanken von Militärfahrzeugen im Gelände) in den Boden gelangen, und in welchem zeitlichen Rahmen werden die Böden des Geländes entsprechend untersucht?
Welche deutsche oder US-amerikanische Dienststelle legt die Liste der zu untersuchenden Chemikalien fest, und welche Behörde/Institution führt die Untersuchungen auf diesem US-Standortübungsplatz durch?
In welchem zeitlichen Rahmen macht die Bundesregierung auf diesem Standortübungsplatz von ihrem Kontroll- und Inspektionsrecht nach Artikel 53 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut Gebrauch? Wie wird sichergestellt, daß „deutsche Behörden die zur Wahrung deutscher Belange erforderlichen Maßnahmen innerhalb der Liegenschaften (der Stationierungsstreitkräfte) durchführen können" und liegen Dokumentationen über diese Inspektionen vor?
Welche deutschen Behörden sind in Artikel 53 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gemeint?
Welche Mengen der Chemikalien Perchloräthylen und Kalziumhypochlorit sind auf dem militärischen Übungsgelände Viernheimer/Lampertheimer Wald berücksichtigt?
Wie wird sichergestellt, daß die Lagerung dieser Stoffe sachgemäß und ungefährlich ist?
Sind die umliegenden Kommunen von der Lagerung unterrichtet, wie sieht der Schutzplan für den Katastrophenfall aus, und kann dieser Plan eingesehen werden?
Welche deutschen oder US-amerikanischen Vorschriften zum Grund- und Trinkwasserschutz werden von den US-Sreitkräften in dem Gebiet des Viernheimer/Lampertheimer Waldes berücksichtigt?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen ist es möglich, daß das ganze Übungsgebiet im Grundwassereinzugsbereich des Käfertaler Wasserwerks liegt, obwohl dies nach US-amerikanischem Recht nicht zulässig wäre?
Hält die Bundesregierung es für rechtens, daß die Panzerstraße mitten durch die Wasserschutzzone 1 (höchste Schutzstufe) führt, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß dieser Zustand so schnell wie möglich beendet wird?
Wie beurteilt die Bundesregierung die potentielle Gefährdung des Grundwassers bzw. des Trinkwassers unter Berücksichtigung der Tatsachen, daß einige Brunnen direkt neben militärischen Einrichtungen liegen, und wie beurteilt die Bundesregierung die sachliche Richtigkeit des Verlaufs der Wasserschutzzonen, die zum Teil überraschenderweise an militärisch intensiv genutztem Gelände enden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung des Trinkwassers der Städte Viernheim und Mannheim durch den militärischen Übungsbetrieb im Wassereinzugsgebiet, da Verschmutzungen des Grundwassers in der Schutzzone 1 innerhalb eines Tages und Verschmutzungen des Grundwassers in der Schutzzone 2 innerhalb von 50 Tagen die Brunnen erreichen und das Trinkwasser vergiften würden?
Welche praktischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den zukünftigen Schutz des Grundwassers aufgrund der Erfahrungen von 1984, als an mindestens drei Stellen chlorierte Kohlenwasserstoffe in das Grundwasser gelangten und die US-Armee eindeutig als Verursacher festgestellt wurde?
Wurde und wird die nach Artikel 49 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vorgeschriebene jährliche Abstimmung aller Bauvorhaben der US-Armee auch im Falle des Viernheimer/Lampertheimer Waldes in einer Programmvereinbarung zwischen dem Bund und der US-Armee durchgeführt?
Zu welchem Zeitpunkt wurden die Programmvereinbarungen geschlossen, und wo können sie eingesehen werden?
Hat zu den geplanten Baumaßnahmen auf dem Standortübungsgelände Viernheimer/Lampertheimer Wald eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach der verwaltungsinternen Regelung des Bundesministers der Verteidigung vom 1. September 1988 stattgefunden, oder haben bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung die US-amerikanischen Richtlinien Anwendung gefunden, und mit welchem Ergebnis ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt worden?
Welche Verfahren, die bei den geplanten Baumaßnahmen auf dem Standortübungsgelände Viernheimer/Lampertheimer Wald Anwendung finden, hält die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Belange des Umweltschutzes für die weitergehenden, die bundesdeutschen oder die US-amerikanischen?
Welche Maßnahmen zur Minimierung bzw. zum Ausgleich der entstehenden Umweltschäden im Fall des Baus der Schießanlage „Range Complex" und des Übungsdorfes sind von seiten der Bundesregierung und der US-Streitkräfte vorgesehen, und auf welchen ökologischen Annahmen basiert sie?
Ist bei den geplanten Baumaßnahmen auf dem Standortübungsgelände Viernheimer/Lampertheimer Wald die bundesdeutsche Bauverwaltung eingeschaltet und damit eine Anwendung der baurechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet worden, und wie hat die bundesdeutsche Bauverwaltung sichergestellt, daß bei den geplanten Baumaßnahmen die Belange des Umweltschutzes Berücksichtigung fanden?
Zu welchem Zeitpunkt wird die Anhörung der betroffenen Kommunen gemäß § 37 Abs. 2 Baugesetzbuch zu dem geplanten Schießstand und dem Bau des Übungsdorfes stattfinden?
Wurde für die geplante Neuanlage des Schießstandes „Range Complex" eine Immissionsprognose durchgeführt und kann sie eingesehen werden, oder ist die Erstellung einer solchen Prognose geplant?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht nur für die Einzelbauvorhaben „Range Complex" und Übungsdorf, sondern auch für die gesamte gegenwärtige militärische Nutzung alternative Nutzungskonzepte entwickelt werden sollten?
Wie wird von der Bundesregierung der Vorschlag beurteilt, im Rahmen dieser Entwicklung von alternativen Nutzungskonzepten auch die „Nullvariante" zu prüfen, wie dies für die nach US-amerikanischem Recht durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung verbindlich vorgeschrieben ist?
Existiert für den Standort Viernheimer/Lampertheimer Wald eine Überlassungsvereinbarung, und kann diese eingesehen werden?
Welche Konsequenzen hätte nach Auffassung der Bundesregierung die Ablehnung der Gestattungsvertragsentwürfe durch die betroffenen Kommunen?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß vor dem Hintergrund der Abrüstungsbemühungen in Europa, speziell auch im konventionellen Bereich, Panzereinheiten zu allererst aus Ballungsräumen abgezogen werden sollten?
Wird die Bundesregierung die betroffenen Gebietskörperschaften in ihrer Forderung nach einer Verlegung der im Ballungsraum Rhein/Neckar stationierten Panzereinheiten unterstützen?