Anteil männlicher und weiblicher Wissenschaftler in den Beiräten Deutscher Historischer Institute
der Abgeordneten Frau Schoppe, Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit vierzig Jahren ist in Artikel 3 Abs. 2 GG die Gleichberechtigung von Frau und Mann festgeschrieben. Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sind hieran gebunden.
Im Ausbildungsbereich bedeutet dies, daß die Frauen der Nachkriegsgeneration noch nie so hoch qualifiziert waren.
So hat sich der Anteil der Frauen an den wissenschaftlichen Hochschulen von 19,7 Prozent im Jahr 1950 auf 40,9 Prozent im Jahr 1988 erhöht. Andererseits aber hatten Frauen noch nie so große Schwierigkeiten, einen ihrer Qualifikation angemessenen Beruf auch ausüben zu können. Die strukturelle Diskriminierung von Frauen im Wissenschaftsbetrieb steht daher im Widerspruch zu ihrem verbrieften Recht auf Gleichberechtigung.
Im Hochschulbereich geht seit 1982 die Zahl der Professuren bei proportional steigendem Anteil von Frauen an den Promotionen und Habilitationen absolut zurück. So betrug 1986 der Anteil von Frauen an Professuren 5 Prozent und bei der höchsten Stufe, den C-4-Professuren, wurden lediglich 2,6 Prozent Frauen berufen. Es hat sich gezeigt, daß die marginale Bedeutung der Frauen im Wissenschaftsbetrieb auf die Qualifikationsdefizite nicht zurückzuführen ist. Vielmehr haben Frauen und Männer ganz unterschiedliche Ausgangspositionen, und Männer haben einen Vorsprung, der gegenwärtig noch wachsen dürfte. Zu den Barrieren gehört die familiale Sozialisation und die Doppelbelastung der Wissenschaftlerin, die Ehefrau und Mutter ist. Wissenschaftliche Institutionen bieten in der Regel den Männern optimale Voraussetzungen für ihre intellektuelle Entfaltung und emotionale Zuwendungen. Gleichzeitig ist die wissenschaftliche Institution ein Instrument, mit dessen Hilfe Ideen umsetzbar sind, durch das sich Forschungsgelder und Mitarbeiter sowie Mitarbeiterinnen mobilisieren lassen.
Frauen sind aufgrund ihrer Qualifikation, ihrer unermüdlichen Arbeit und ihrer wissenschaftlichen Reputation zwar anerkannt, sie besitzen in der Regel aber keine institutionelle Basis und keine Forschungsgelder, die sie verteilen können.
Förderung von Frauen in der Wissenschaft, von Frauenforschung innerhalb und außerhalb der Hochschulen stellen sich zwar als drei unterschiedliche Problemkreise dar. Sie können aber unter einem gemeinsamen Nenner subsumiert werden:
- Ihre Förderung aus vorhandenen Forschungsgeldern muß verstärkt, die strukturelle Diskriminierung von Wissenschaftlerinnen muß beseitigt werden.
§ 2 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) in seiner Fassung vom 9. April 1987 besagt: „Die Hochschulen wirken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf die Beseitigung der für Wissenschaftlerinnen bestehenden Nachteile hin."
Die Wirkung von frauenfördernden Gesetzen, Richtlinien und Maßnahmen besteht offensichtlich in erster Linie und bisher ausschließlich in bewußtseinsbildenden Prozessen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In welchem Verhältnis stehen bei der Besetzung der wissenschaftlichen Beiräte der Deutschen Historischen Institute, die von der Bundesrepublik Deutschland in Rom, Pa ris, London sowie Washington unterhalten werden, die männlichen und weiblichen Wissenschaftlerinnen?
Falls es Stiftungen geben sollte, in denen keine Wissenschaftlerinnen vertreten sind oder sie unterrepräsentiert sind, welche Gründe liegen dafür vor?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es keine geeigneten Professorinnen in der Bundesrepublik Deutschland für die Besetzung wissenschaftlicher Beiräte der Deutschen Historischen Institute gibt?
Welche Maßnahmen gedenkt das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zu ergreifen, um den Anteil weiblicher Wissenschaftler in diesen Gremien zu erhöhen?