Biotop- und Artenschutz
der Abgeordneten Brauer, Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Artensterben und die Lebensraumzerstörung sind neben dem Waldsterben derzeit die größten Naturschutzprobleme in der Bundesrepublik Deutschland. Etwa die Hälfte der Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Existenz bedroht. Die Tendenz ist weiter steigend! Falls keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, sterben viele Arten in naher Zukunft aus. Sogar Bestände häufig vorkommender „Allerweltsarten" nehmen rapide ab.
Die Bundesregierung hat in mehreren Veröffentlichungen (Sondergutachten „Umweltprobleme in der Landwirtschaft", 1985 Drucksache 10/3613; „Naturschutzprogramm", 1987) gezeigt, daß sie über die Ursachen des Artensterbens bestens informiert ist. Sie hat demgegenüber durch ihr (Nicht-)Handeln die Bedingungen für eine reich strukturierte, naturnahe Landschaft und eine artenreiche Flora und Fauna weiter verschlechtert. Die wenigen Einzelmaßnahmen, wie die Reservatspolitik, konnten die oben genannte Tendenz nicht einmal abmildern.
Im September .1983 gab Bundesminister Dr. Zimmermann folgende Erklärung ab (Regierungserklärung zur Verantwortung für die Umwelt): „Die Bundesregierung hält die bisherigen Bemühungen beim Biotopschutz für nicht ausreichend. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat deshalb die Arbeiten zu einem Biotopschutzprogramm aufgenommen, damit die einheimischen Pflanzen- und Tierarten und ihre Lebensgemeinschaften besser geschützt werden." 1987 wurden endlich die programmatischen Ziele in einem Naturschutzprogramm vorgelegt (vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit seither Biotop- und Artenschutzkonzepte erstellt oder sind sie in Vorbereitung, wenn ja,
a) wie hoch sind die finanziellen Mittel zur Ausarbeitung des Biotop- und/oder Artenschutzkonzeptes, und wie viele Fachkräfte der Bundesbehörden arbeiten daran;
b) inwieweit werden Arten- und Biotopschutzprogramme der Bundesländer in das Biotopschutzkonzept integriert, und wie bewertet die Bundesregierung die Programme der einzelnen Länder;
c) inwieweit fließen das Schutzgebietssystem (NSG etc.), Gedanken zum Biotopverbundsystem sowie Überlegungen zur ökologischen Intensivierung der Bewirtschaftung auf der gesamten land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche in das Biotopschutzkonzept aus Bundessicht ein;
d) welche konkreten Maßnahmen und Konsequenzen ergeben sich aus dem Biotopschutzkonzept, und wie soll dieses Konzept in Zusammenarbeit mit z. B. dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Bundesministerium für Verkehr, dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau etc., den Ländern, Naturschutzorganisationen usw. umgesetzt werden;
e) wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen, und wie lauten die Gründe für die Verzögerung der Fertigstellung?
Die Mittel für Naturschutzvorhaben gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung wurden 1989 auf 22 Mio. DM erhöht. Hält die Bundesregierung die Mittel für ausreichend oder ist sie der Meinung, daß eine Erhöhung der Mittel für den oben genannten Titel auf mindestens 150 Mio. DM dem Problem der Erhaltung von Restbiotopen als Reservate angemessener wäre?
Glaubt die Bundesregierung, daß durch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eine Tendenzwende eintreten wird, oder daß dadurch das Artensterben gestoppt werden kann?
Im Umweltbericht 1985 (Drucksache 10/4614) heißt es: „Die Bundesregierung bemüht sich mit Nachdruck, Naturschutz und Landschaftspflege politisch auf allen Ebenen voranzutreiben." Welche konkreten Maßnahmen und Hilfen sind bis jetzt realisiert worden, und wie beurteilt die Bundesregierung deren Erfolg?
Welche Rahmenbedingungen schafft die Bundesregierung, um eine umweltverträgliche, naturschonende Landbewirtschaftung zu ermöglichen, und wie beabsichtigt sie, diese zu finanzieren?
Wie hat sich der Landschaftsverbrauch (aufgegliedert nach Flächennutzungsarten) in den letzten zwanzig Jahren entwickelt, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den zunehmenden Landschaftsverbrauch einzudämmen?
Mit welchem tatsächlichen jährlichen Landschaftsverbrauch rechnet die Bundesregierung in den nächsten zehn Jahren, und welche umweltpolitischen Zielvorstellungen möchte sie durchsetzen?
Welche gesetzlichen und finanziellen Möglichkeiten schafft die Bundesregierung, damit nicht mehr benötigte Flächen rekultiviert werden können?
Gibt es Erkenntnisse darüber, wie sich die durchschnittliche Größe unzerschnittener Naturräume in den letzten zwanzig Jahren entwickelt hat, und bejahendenfalls, wie lauten sie?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit die in den §§ 5 und 6 BNatSchG vorgesehenen Landschaftsprogramme, -rahmenpläne und -pläne flächendeckend aufgestellt wurden?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die qualitativen Veränderungen in Naturschutzgebieten und Nationalparks vor?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ungeachtet der Tatsache, daß die Ausweisung von Naturschutzgebieten Ländersache ist, nachfolgende Biotope, die akut bedroht sind, sofort unter Schutz gestellt werden müssen:
1. Wattenflächen, Quellfluren, Salzwiesen, naturnahe Dünen und Strandwälle, Fels- und Steilküsten,
2. Quellen, Quellmoore, Quellfluren, Kalktuffbänke mit ihrer jeweiligen Randvegetation,
3. naturnahe und unverbaute Bach- und Flußabschnitte einschließlich ihrer Mündungsbereiche und Altwässer,
4. stehende Gewässer (Tümpel, Teiche, Weiher, Seen) einschließlich ihrer Verlandungszonen,
5. Hoch-, Übergangs- und Niedermoore,
6. Klein- und Großseggensümpfe, Großröhrichte,
7. Feucht- und Naßwiesen (wechselfeuchte Wiesen und Weiden),
8. natürliche Salzstellen im Binnenland,
9. Magerwiesen und -weiden, Trockenrasen, Zwergstrauch- und Wacholderheiden,
10. offene Binnendünen,
11. Felsrasen, Felsheiden, Felsgebüsche, Hang- und Blockschuttgebüsche, Steinschutt- und Geröllhalden mit ihrer Vegetation,
12. alpine Rasen, offene Felsbildungen, Schneetälchen und Krummholzgebüsche,
13. wechselfeuchte Auenwälder der Bäche und Flüsse, Sumpf- und Bruchwälder mit ihrer Mantel-, Saum- und Verlichtungsvegetation,
14. Traubeneichen-Trocken-, Eichen-Hainbuchen-, Elsbeeren-Eichen-, Orchideen-Buchen-, Steppenheide- und Schneeheide-Kiefernwälder,
15. alte Knicks, Hecken und Feldgehölze,
16. alte Waldbestände, Parks und Friedhöfe mit Baum- und Strauchbestand,
17. sonstige Ödlandflächen?
Wie gedenkt die Bundesregierung die im Entwurf zu Novellierung des BNatSchG vom 27. Februar 1989 § 2 Abs. 1 Nr. 8 formulierten Ziele umzusetzen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Naturschutzverbände, daß mindestens zehn Prozent der bundesdeutschen Fläche für netzartige, miteinander verbundene, naturnahe Biotope zur Verfügung stehen sollen?
Welches Finanzierungskonzept für die Ausgleichszahlungen an Landwirte gemäß § 3b BNatSchG präferiert die Bundesregierung zur Zeit? Wie und wann beabsichtigt sie dieses Konzept umzusetzen?