Biometriestrategie und Biometrieprojekte der Bundesregierung
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Bundeshaushalt 2008, Einzelplan 06 wurde auf Nachfrage im Haushaltsausschuss für „Biometrische Verfahren“ eine Gesamtsumme von 8 098 000 Euro ausgewiesen. Dazu gehörten die Integration biometrischer Merkmale auf hoheitlichen Dokumenten genauso wie Infrastrukturprojekte und Datenbanken. Im Haushalt 2009 wurden allein zur Finanzierung der Zentralstellenfunktion des Bundeskriminalamts (BKA) im Bereich der Informationstechnik bzw. -technologie (IT) eine Summe von 5 140 000 Euro angesetzt; das ist ein gutes Viertel des Gesamtetats in diesem Bereich.
Eine „Sachinformation“ vom 7. Oktober 2008 erläutert Begriff und Ziel der „Biometriestrategie“ der Bundesregierung. Biometrische Erkennungsverfahren, heißt es dort, bieten einen „zusätzlichen Sicherheitsgewinn“. Der Einsatz biometrischer Identifikationssysteme reiche von Zutrittskontrollen in hochsensible Bereiche über den Bedarf an einfachen und sicheren Authentifizierungsmöglichkeiten für elektronische Domänen bis hin zu den Maßnahmen zur Erhöhung der Inneren Sicherheit nach den terroristischen Anschlägen aus dem Jahr 2001. Soweit der Begriff „Biometriestrategie“.
Als Ziel dieser Strategie werden zunächst stetige Verbesserung der Sicherheit deutscher und europäischer Identitätsdokumente, Identifizierung von Einreisenden, hier Aufhältigen, sowie Reiseerleichterung für Personen, „gegen die grenzpolizeilich nichts vorliegt“ genannt. Soweit stehen die Ziele sinngemäß auch in den Gesetzen zum elektronischen Reisepass und Personalausweis, zur Erweiterung von Visadaten um biometrische Komponenten im Visainformationssystem (VIS), im Vertrag von Prüm und im Gesetz über das Schengen Informationssystem II und vielen anderen Gesetzen, Abkommen und Verordnungen mehr. In diesem Sinne wurden und werden die jeweiligen Projekte Parlament und interessierter Öffentlichkeit auch als Sicherheitsgewinn nahegebracht.
Bisher ist allerdings nicht klar geworden, worin dieser Sicherheitsgewinn denn konkret bestehen könnte (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/7073 „Notwendigkeit biometrischer Reisepässe aus Sicherheitsgründen“). Die angesprochene Sachinformation legt andere Gründe für die Eile und Vehemenz bei der Einführung biometrischer Merkmale auf allen möglichen Dokumenten nahe. Durch die frühzeitige Einführung biometrischer Reisepässe habe „Deutschland damit eine Vorreiterrolle in der EU eingenommen“. Das Ergebnis sei ein erheblicher technologischer Vorsprung vor den anderen Mitgliedstaaten, der der deutschen IT-Wirtschaft zu Gute komme. Diese Stellung solle „durch die Einführung biometrischer Merkmale auf weiteren hoheitlichen Dokumenten ausgebaut werden“ („Sachinformation“ des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 7. Oktober 2008). Schrittmacher für den Ausbau dieser Vormachtstellung seien „der geplante elektronische Aufenthaltstitel sowie der elektronische Personalausweis“ (ebenda).
Eine erschöpfende Antwort auf die Frage, welche Projekte gefördert werden sollen, wurde in der genannten Sachinformation so wenig gegeben wie eine nachvollziehbare Darstellung verschiedener biometrischer Projekte und Forschungsvorhaben aus den Vorjahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Seit wann spricht die Bundesregierung von einer Biometriestrategie, und wer ist federführend verantwortlich für deren Umsetzung, Kontrolle und ggf. Korrektur?
Welche Projekte werden im Rahmen der Biometriestrategie der Bundesregierung mit Mitteln in welcher Höhe aus dem Bundeshaushalt gefördert (bitte bei diesen Angaben jeweils auch Begleitkosten wie Forschungsprojekte und Kommunikationsstrategien u. Ä. angeben)?
Welche Projekte mit biometrischer Technik/Technologie werden seit 2001 von welchen Firmen entwickelt, und in welcher Höhe wurden dafür jeweils Haushaltsmittel aus welchen Titeln und Ressorts eingesetzt?
Welche konkreten Biometrieprojekte, die sicherheitspolitisch relevant sein können, werden im Rahmen der Hightech-Strategie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bzw. dem Programm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ derzeit betrieben, und welchen Stand haben sie – gemessen an den Zielen – heute erreicht?
Für welches der in den Fragen 4 und 5 genannten Projekte wurde zuvor eine sicherheitspolitische und sicherheitstechnische Defizitanalyse vorgenommen?
Wer hat sie jeweils mit welchen Kosten und Ergebnissen durchgeführt, und wo wurden die Ergebnisse der parlamentarischen und allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?
Welchen Anteil haben diese Projekte an den 123 Mio. Euro, die das BMBF für das Gesamtprogramm zur Verfügung gestellt hat?
Welche Firmen, Universitäten und Institute haben Mittel in welcher Höhe aus diesem Programm seit seiner Vorstellung im Januar 2007 mit welchen zeitlichen Perspektiven in Anspruch genommen?
Wie ist der Stand der Integration der INPOL-Anwendung der Bundespolizei in das Visainformationssystem (VIS), und welchen Stand hat der Aufbau der Public Key Infrastructure zur Berechtigung der Dokumentenlesegeräte zum Auslesen der Fingerabdrücke aus den elektronischen Pässen?
Wie haben sich die Kontrollzeiten seit Einführung der E-Pässe entwickelt, welche zusätzlichen Komponenten wurden eingesetzt, um „angemessen kurze Kontrollzeiten“ zu ermöglichen (vgl. Sachinformation des BMI vom 3. September 2007 „Biometrische Verfahren“), und woran bemisst sich „angemessen“?
Wie haben sich die Zahlen der ge- bzw. verfälschten Pässe seit Einführung der elektronischen Pässe entwickelt?
Welche Projekte zur biometriegestützten Früherkennung von terrorverdächtigen Personen werden seit wann mit welchem finanziellen Aufwand von welcher Behörde in welchen Kooperationen durchgeführt?
Wann erreichen diese Projekte Praxisreife, und welche praktischen Einsätze sind angestrebt?
Welche Ergebnisse hat die im Oktober 2008 zu Ende gegangene Erprobung grenzpolizeilicher Kontrollverfahren für biometrische Visa im Zusammenhang mit dem EU-Projekt „Biometric Data Experimented in Visas/Bio-DEV“), wer wertet diese Erprobung aus, und wann werden Ausschüsse und parlamentarische Öffentlichkeit über die Ergebnisse unterrichtet?
Sind Auswahl und Vorbereitung der Pilotanwendungen für den elektronischen Personalausweis abgeschlossen?
Wenn ja, welche Anwendungen sind konkret vorgesehen, welche Behörden und Unternehmen sind beteiligt, und auf welche Weise werden die Kunden aus allen Bereichen des eGovernment und eBusiness an der Einführung einer elektronischen Identifizierungsfunktion auf Grundlage des elektronischen Personalausweises einbezogen (vgl. Sachinformation des BMI vom 9. Oktober 2008 „Bericht zum elektronischen Personalausweis“)?
Wenn nein, wann ist mit Beginn der Pilotanwendungen zu rechnen, in welcher Form sollen sie durchgeführt werden, wer begleitet sie wissenschaftlich, und wer wertet diese Phase aus?