Die Situation in Myanmar (Birma) vor der Wahl
der Abgeordneten Dr. Niehuis, Schluckebier, Bindig, Brück, Großmann, Dr. Hauchler, Dr. Holtz, Rixe, Schanz, Toetemeyer, Dr. Osswald, Luuk, Dr. Kübler, Dr. Soell, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie schätzt die Bundesregierung die gegenwärtige Menschenrechtssituation in Birma ein?
Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, daß die birmanische Militärregierung zwischen dem 21. Juli und 4. August 1989 über 17 000 Kriminelle aus Gefängnissen entlassen hat, um Platz für Anhänger/innen der politischen Opposition zu schaffen, und daß seither 3 500 Menschen der politischen Opposition verhaftet und 100 Todesurteile verhängt wurden?
Wie hat die Bundesregierung bei der birmanischen Militärregierung interveniert, um die politisch motivierten Festnahmen zu verhindern und Folterungen an Gefangenen zu unterbinden?
Wurden die politischen Verhältnisse in Birma anläßlich der regelmäßigen Beratungen zwischen EG- und ASEAN-Staaten im Dezember 1989 thematisiert?
Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Beratungen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Putao, 250 km nördlich von Myitkyina in einer gut bewachten Militärzone, eines der größten Konzentrationslager gebaut wird?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in Zu Gyake, im Südosten Birmas, ein Massengrab mit Hunderten von Leichen — viele davon Kinder — zu Tage kam?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Vorfeld der Wahlen Kampfhandlungen zwischen der birmanischen Armee und der „Democratic Alliance of Burma" im Gebiet der Karen, nahe der thailändischen Grenze, stattgefunden haben, und daß die thailändische Armee ein Ausweichen der birmanischen Armee auf ihr Territorium geduldet hat?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Flüchtlingslager für birmanische Minderheiten auf thailändischem Gebiet?
Welche Hilfe erhalten diese Lager von internationalen Organisationen oder der Bundesrepublik Deutschland?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Oppositionsführerin Daw Aung San Suu Kyi seit dem 20. Juli unter Hausarrest steht und jetzt im Vorfeld der Wahlen für diese disqualifiziert wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das birmanische Militär bzw. die Polizei von einer deutschen Firma über ein jointventure mit Material ausgestattet wird, das auch in kriegerischen Auseinandersetzungen Verwendung finden kann und gefunden hat?
Was hat die Bundesregierung gegen diese Beteiligung einer bundesdeutschen Firma, die bis Ende 1989 im Bundesbesitz war, an den gewalttätigen Auseinandersetzungen unternommen?
Was gedenkt die Bundesregierung in diesem Jahr in dieser Hinsicht zu tun?
Ist der Bundesregierung das für die Wahl am 27. Mai 1990 gültige Wahlgesetz bekannt, das drei Sorten von Einwohnern in Birma kennt: Burmanen, die wählen dürfen und sich zur Wahl stellen dürfen; Mischlinge, die wählen, sich aber nicht zur Wahl stellen dürfen, und ethnische Minderheiten, die weder wählen noch sich zur Wahl stellen dürfen?
Gedenkt die Bundesregierung, Wahlen auf der Grundlage dieses Gesetzes anzuerkennen?
Gedenkt die Bundesregierung, sich auf internationaler Ebene dafür einzusetzen, daß Wahlbeobachterinnen nach Birma entsandt werden?
Bleibt die Bundesregierung, wie nach der brutalen Niederschlagung des Volksaufstandes und nach dem Militärputsch in Birma vom 18. September 1988 verfügt, bei ihrer Haltung, keine Verhandlungen über den vom Kabinett im Juni 1988 beschlossenen Schuldenerlaß zu führen und keine neuen Entwicklungshilfezusagen zu treffen?
Besteht der im Januar 1989 verfügte Auszahlungsstopp für Leistungen der Kapitalhilfe nach wie vor?
Sind noch aus dem Bundeshaushalt finanzierte Mitarbeiter/innen in Birma tätig?
Wenn ja, in welchen Projekten?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die intensive Abholzung und Vernichtung des birmanischen Regenwaldes?
Exportiert Birma Teakholz und andere Hölzer in die Bundesrepublik Deutschland?
Wenn ja, in welchem Umfang?