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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erhalt von Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus (G-SIG: 16010581)

Erhalt und Fortführung von Strukturprojekten, neues Bundesprogramm, Beteiligung von Kommunen und Bundesländern <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

30.05.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/148615. 05. 2006

Erhalt von Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Inge Höger-Neuling, Jan Korte, Volker Schneider (Saarbrücken), Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der rassistische Überfall von Potsdam und die über diesen Fall wieder stärker ins Bewusstsein gebrachten rassistische und rechtsextreme Alltagsgewalt in Deutschland haben die öffentliche Debatte zum Thema Rechtsextremismus kurzfristig neu belebt. Fälle wie der Überfall auf Ermyas M. in Potsdam oder die durch die NPD erzwungene Absage eines Konzertes von Konstantin Wecker in Halberstadt sind jedoch nur die sichtbare Spitze einer Entwicklung, bei der mit mehr als 15 000 rechtsextremen Straftaten ein erneuter Anstieg dieser Delikte um mehr als 27 Prozent zu verzeichnen ist und sich die extreme Rechte in der Bundesrepublik Deutschland weiter etabliert. Angesichts dieser Tatsachen stieß die angekündigte Verringerung der vom Bund bereitgestellten Mittel zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, verbunden mit einer inhaltlichen Verwässerung der Aufgabenstellung, auf breites Unverständnis. Vor allem das Ende der seit 2001 arbeitenden Programme CIVITAS und Entimon und die Diskussionen um mögliche Nachfolgeprogramme zeigten die unterschiedlichen Auffassungen der Regierungsparteien, wie mit dem Problem der extremen Rechten weiter umzugehen ist.

In Pressemeldungen vom 2. Mai 2006 wird nun auf eine Einigung in der Koalition verwiesen. Hier heißt es, die Bundesregierung kürze die Mittel der Programme gegen Rechtsextremismus nicht, für die weiter 19 Mio. Euro zur Verfügung stünden. Auch wird von einer inhaltlichen Aufweichung der Programme Abstand genommen.

Unklar bleibt jedoch nach wie vor, wie und für wen die bereitgestellten Gelder zur Verfügung stehen sollen. Insbesondere ist offen, ob die in den vergangenen fünf Jahren etablierten Strukturen gegen Rechtsextremismus, die sich mit mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus, Beratungen für Opfer rechtsextremer Gewalt und kommunalen Netzwerkstellen etabliert haben, weiter arbeiten können. Diese Strukturen stehen für eine Kontinuität der Arbeit gegen Rechtsextremismus, die für effektive Gegenstrategien unverzichtbar ist. Sie sind in den einzelnen Bundesländern gut verankert, stoßen auf breite Akzeptanz und haben sich hier zu einem entscheidenden Faktor der Arbeit gegen Rechtsextremismus entwickelt. Die Absicherung und der Erhalt dieser Strukturen müssen ein wichtiger Punkt bei der vom Bund unterstützten Arbeit gegen Rechtsextremismus sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie stellt sich die Bundesregierung den Erhalt von etablierten und erfolgreich arbeitenden Strukturprojekten wie mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt und Netzwerkstellen vor?

2

Will die Bundesregierung die in Frage 1 genannten Strukturprojekte erhalten, und wenn ja, wie will sie haushaltsrechtlich eine Fortführung dieser Modellprojekte ermöglichen?

3

Denkt die Bundesregierung, die in Frage 1 genannten Strukturprojekte aus den veranschlagten 19 Mio. Euro fortführen zu können?

4

Gibt es auf Seiten der Bundesregierung Überlegungen, die in Frage 1 genannten Strukturprojekte über eine andere Institution des Bundes zu fördern?

5

Wie will die Bundesregierung über ein neues Bundesprogramm zur Bekämpfung des Rechtsextremismus die Kontinuität der Arbeit in diesem Bereich sicherstellen?

6

Wie will die Bundesregierung die Beteiligung der Kommunen und Bundesländer an der Finanzierung von Projekten gegen Rechtsextremismus sicherstellen?

Berlin, den 12. Mai 2006

Ulla Jelpke Petra Pau Inge Höger-Neuling Jan Korte Volker Schneider (Saarbrücken) Jörn Wunderlich Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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