Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/6938
20.04.90
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Großmann, Häuser,
Menzel, Dr. Niese, Dr. Osswald, Reschke, Scherrer, Weiermann, Kolbow, Dr. Kübler,
Büchner (Speyer), Erler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
— Drucksache 11/6868 —
Abrüstung und Wohnungsversorgung
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 17. April
1990 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt
beantwortet:
Die politische Entwicklung in Osteuropa und die sich abzeichnenden
Erfolge bei den Wiener Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte
lassen auf tatsächliche und konkrete Abrüstungsmaßnahmen hoffen.
Dadurch wird mittelfristig die Personalstärke der Bundeswehr verringert
und auch die Präsenz der Stationierungsstreitkräfte reduziert.
Militärische Liegenschaften, Kasernen, Unterkünfte und Wohnungen
werden frei und können anderer Nutzung zugänglich gemacht werden.
Die große regionalwirtschaftliche Bedeutung militärischer Standorte für
strukturschwache und periphere Regionen einerseits und die extrem
belasteten Wohnungsmärkte in den Ballungsgebieten andererseits
sprechen dafür, zunächst die militärische Präsenz in den Ballungsgebieten
zu reduzieren. Damit kann vor allem ein Beitrag zur Entlastung der
Situation auf den Wohnungsmärkten geleistet werden. In vielen
Ballungsgebieten kann außerdem eine Verringerung der Zahl der
Arbeitsplätze durch Abrüstung besser und leichter aufgefangen werden.
Vorbemerkung:
Die Bundesregierung erhofft einen erfolgreichen Abschluß der
Verhandlungen über den Abschluß eines Abkommens über
konventionelle Streitkräfte in Europa (VKSE). Wenn es zu einer
Reduzierung der Personalstärke der Bundeswehr sowie der im
Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte kommt, sind
Auswirkungen auch auf den Wohnungsmarkt nicht auszuschließen.
Verläßliche Prognosen sind jedoch gegenwärtig nicht möglich.
Inwieweit sich Truppenverminderungen auf den Wohnungsmarkt
auswirken, wird davon abhängen, welche Standorte von einer
Reduzierung betroffen werden. Auch dies richtet sich zunächst
nach dem Ausmaß der Verringerung der Truppenstärken.
Über die Freigabe militärisch genutzter Liegenschaften wird in
erster Linie unter militärischen Aspekten entschieden werden.
Kriterien sind aber auch die Wünsche der Länder und Kommunen.
Dabei werden zahlreiche Zielkonflikte zu lösen sein.
Wird eine den ausländischen Streitkräften überlassene
Liegenschaft von diesen nicht mehr benötigt, so geben sie diese nach
Artikel 48 Abs. 5 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
(ZA NTS) sowie den hierzu geschlossenen
Verwaltungsabkommen frei und an die zuständigen Bundesbehörden zurück. Daran
anschließend prüft und entscheidet der Bundesminister der
Verteidigung, ob für die Liegenschaft militärischer Anschlußbedarf
der Bundeswehr oder alliierter Streitkräfte besteht.
Soweit im Einzelfall ein militärischer Bedarf entfällt, werden
Grundstücke Dritter an den Eigentümer oder sonst Berechtigten
zurückgegeben und bundeseigene Liegenschaften dem
Allgemeinen Grundvermögen des Bundes zugeführt. Die zuständigen
Bundesbehörden haben aufgrund der bestehenden Rechtslage
zunächst zu prüfen, ob Rückerwerbsansprüche früherer
Eigentümer bestehen und geltend gemacht werden. Wird die
Liegenschaft von früheren Eigentümern nicht beansprucht oder sind
entsprechende Ansprüche nicht gegeben, so wird geprüft, ob die
Liegenschaft zur Deckung eines anderweitigen Bundesbedarfs
benötigt wird. Scheidet ein solcher Bedarf ebenfalls aus, so ist die
Liegenschaft unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu
verwerten, wobei in erster Linie ein Verkauf angestrebt wird. In
Ausnahmefällen kann auch eine Vermietung/Verpachtung oder die
Bestellung eines Erbbaurechts in Betracht kommen.
Welche konkreten Verwendungsmöglichkeiten im Einzelfall
gegeben sind, hängt von Art und Zustand der etwa auf dem
Grundstück vorhandenen Baulichkeiten und vor allem von der
Bauleitplanung der Belegenheitsgemeinde ab. Nach den
Verwaltungsvorschriften des Bundes sind alle für eine Veräußerung
vorgesehenen Liegenschaften vor Beginn von Verhandlungen mit
Dritten zunächst den Belegenheitsgemeinden bekanntzugeben,
damit diese prüfen können, ob sie das Grundstück erwerben
wollen oder ob Gemeindeinteressen gegeben sind, die eine
Veräußerung an einen bestimmten Dritten sachdienlich erscheinen
lassen.
Angesichts der bestehenden Rechts- und Interessenlage sowie der
Besonderheiten jedes Einzelfalles sind Prognosen über die Art der
Verwendung von gegenwärtig genutzten Liegenschaften nach
einer etwaigen Rückgabe nicht möglich.
1. Welche Liegenschaften, Kasernen und Unterkünfte der Bundeswehr
sind zur Zeit ungenutzt und könnten für Wohnungszwecke
umgebaut werden?
Im Bereich der Bundeswehr gibt es zur Zeit — mit Ausnahme der
unter Frage 3 genannten Liegenschaften — keine Kasernen oder
Unterkünfte, die ungenutzt sind. Es gibt jedoch einzelne
Kasernen, in denen wegen geplanter Baumßnahmen
(Grundinstandsetzung, Umbau Kaserne 2000) die dort stationierten Truppenteile
vorübergehend verlegt wurden. Eine vorübergehende
Überbelegung anderer Liegenschaften wird dabei in Kauf genommen.
2. Welche Kenntnisse und Informationen hat die Bundesregierung über
Liegenschaften, Kasernen und Unterkünfte der
Stationierungsstreitkräfte, die zur Zeit ungenutzt sind und für Wohnungszwecke
umgebaut werden könnten oder aber in absehbarer Zeit nicht mehr
genutzt werden sollen?
Nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen haben die
ausländischen Streitkräfte laufend ihren Bedarf an Liegenschaften zu
überprüfen, um eine Beschränkung der von ihnen benutzten
Liegenschaften nach Zahl und Umfang auf das erforderliche
Mindestmaß zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat keine
Informationen, daß derzeit Liegenschaften, Kasernen und Unterkünfte
der ausländischen Streitkräfte ungenutzt sind und nicht mehr
benötigt werden. Das schließt — wie die Überprüfung
entsprechender Hinweise in der Vergangenheit gezeigt hat — nicht aus,
daß vor Ort dieser Eindruck entsteht, wenn z. B. wegen
Instandsetzungsarbeiten oder eines Benutzerwechsels einzelne Gebäude
vorübergehend nicht belegt sind.
3. Ist die Bundesregierung bereit, in Bundeswehreinrichtungen
vorgehaltene Plätze für Bundesübergangsheime den Gemeinden zur
Lösung von Unterbringungsnotfällen zur Verfügung zu stellen?
Seit Mai 1989 werden in Bundeswehr-Liegenschaften Aussiedler
und Übersiedler befristet untergebracht.
Im Dezember 1989 wurde entschieden, den Ländern rd. 30 000
Unterkunftsplätze zur Verfügung zu stellen. Diese Plätze sind wie
folgt vergeben:
S-H: 4 350 HES: 3 540
HH: 1 590 RPf: 1 635
HB: 1 100 SAAR: 150
NS: 7 695 BW: 1 920
NRW: 4 000 BAY: 2 021
Die Plätze können auch von den Gemeinden genutzt werden.
4. Wie viele Liegenschaften, Kasernen, Unterkünfte und Wohnungen
würden mittelfristig bei einer Reduzierung der Truppenstärke der
Bundeswehr und der Stationierungsstreitkräfte um zunächst 20
Prozent für wohnungspolitische Zwecke sofort oder nach Umbau zur
Verfügung stehen können?
Den in der Bundesrepublik Deutschland stationierten
ausländischen Streitkräften sind gegenwärtig ca. 38 000 Liegenschaften
mit einer Fläche von 148 400 ha (davon bundeseigen: rd. 114 000
ha), darunter 342 Truppenunterkünfte sowie rd. 135 500
Wohnungen (davon bundeseigen: rd. 86 000 Wohnungen) zur Nutzung
überlassen. Darüber hinaus haben zahlreiche Mitglieder der
ausländischen Streitkräfte Wohnungen auf dem freien
Wohnungsmarkt gemietet, deren Zahl der Bundesregierung nicht bekannt
ist.
Welche Flächen oder Wohnungen bei einer angenommenen
Reduzierung der Truppenstärken von 20 Prozent für
wohnungspolitische Zwecke sofort oder nach Umbau zur Verfügung stehen
könnten, läßt sich nur in Kenntnis konkreter Freigaben beurteilen.
Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird insoweit
verwiesen.
Die Bundeswehr plant unabhängig von den Wiener
Verhandlungen eine Verringerung ihrer Truppenstärke. Die Strukturdaten
dafür werden zur Zeit erarbeitet. Aussagen über Auswirkungen
auf Liegenschaften in den einzelnen Standorten sind daher noch
nicht möglich.
5. Ist die Bundesregierung bereit, bei der Durchführung der
Truppenreduzierungsmaßnahmen die besondere wohnungspolitische
Situation in der Zeitplanung und bei der regionalen Auswahl der
Standorte zu berücksichtigen?
Die Bundesregierung steht mit den Streitkräften der
Entsendestaaten in ständigem Kontakt. Sie hat diese gebeten, sie an ihren
standortbezogenen Überlegungen zu beteiligen, um die
Interessen des Gastlandes, insbesondere der betroffenen Länder und
Gemeinden, einzubringen.
Hierbei ist auch die angespannte Situation auf den
Wohnungsmärkten der Ballungsgebiete von besonderer Bedeutung. Im
übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
Im Bereich der Bundeswehr werden neben rein militärischen
Gesichtspunkten auch in Zukunft — noch mehr als bisher —
Stationierungsentscheidungen von folgenden Kriterien beeinflußt
werden:
— Nutzung vorhandener militärischer Infrastruktur,
— Entlastung von Ballungsgebieten,
— Erhaltung von Garnisonen in strukturschwachen Gebieten,
— politische Akzeptanz,
— vorhandene zivile Infrastruktur (Wohnungsmarkt, Schulen,
Ausbildungseinrichtungen u. a.),
— heimatnahe Einberufung und Aufkommen an Wehrpflichtigen.
6. Ist die Bundesregierung bereit, an den Hochschulstandorten prüfen
zu lassen, in welchem Umfang nicht mehr benötigte militärische
Einrichtungen auch zu Zwecken der studentischen
Wohnungsversorgung genutzt werden können?
Sofern nach Freigabe von militärisch genutzten Liegenschaften
ein anderweitiger Bundesbedarf an diesen Liegenschaften nicht
besteht, wird im Rahmen des in der Vorbemerkung geschilderten
Verfahrens auch zu prüfen sein, ob eine Nutzung für die
Unterbringung von Studenten möglich ist.
Ob Grundstücke für den Bau von Studentenwohnungen in
Betracht kommen, liegt vor allem im Ermessen der Gemeinden,
denen die Planungshoheit zusteht.
7. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung für den Fall des
Abbaues von Bundeswehrstandorten und Standorten alliierter S
treitkräfte in dünn besiedelten Regionen für den dortigen
Mietwohnungsbestand, und was wird sie tun, um den Bauherren von
Mietwohnungen in diesen Regionen weitgehende Planungssicherheit zu
geben?
Sollte es zu Truppenreduzierungen in dünn besiedelten Regionen
kommen, ist ein zumindest vorübergehender Überhang von
Mietwohnungen an einzelnen Standorten nicht auszuschließen.
Angesichts der derzeit bestehenden angespannten Situation auf dem
Wohnungsmarkt geht die Bundesregierung allerdings davon aus,
daß eine Vermietung von Wohnungen im allgemeinen auch im
Falle einer örtlichen Truppenreduzierung nach wie vor möglich
ist.
8. Was unternimmt die Bundesregierung in dieser Hinsicht gegenüber
den Stationierungsstreitkräften?
Wie in der Vorbemerkung und der Antwort zu Frage 5 ausgeführt,
steht die Bundesregierung mit den Streitkräften der
Entsendestaaten in ständigem Gespräch. Sie hat diese um möglichst
frühzeitige Mitteilung ihrer Überlegungen gebeten.
9. Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zur Umgestaltung der
nicht mehr benötigten militärischen Einrichtungen in Wohnungen
oder vorbereitende Maßnahmen dazu soweit möglich durch
Bundeswehreinheiten selbst vornehmen zu lassen?
Die sich aus Artikel 87 a GG ergebenden primären Aufgaben der
Streitkräfte zur Erfüllung des Verteidigungsauftrages lassen eine
darüber hinausgehende, aufgabenfremde Verwendung der
Streitkräfte nur in Ausnahmefällen zu. Daher haben auch die zur
Sicherstellung des Verteidigungsauftrags erforderliche
Ausbildung und die Einsatzbereitschaft der Soldaten grundsätzlich
Vorrang vor jeder Art der Hilfeleistung.
Bei Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet, um solche würde es sich
hier handeln, sind der Bundeswehr durch das Konkurrenzverbot
zugunsten der freien Wirtschaft enge Grenzen für eine
Hilfeleistung gesetzt. Deshalb könnte die Bundeswehr nur tätig werden,
wenn ein hohes Ausbildungsinteresse an der Art der
durchzuführenden Arbeiten bestünde und die zuständige Industrie- und
Handelskammer keine Einwände erheben würde. Ein
Ausbildungsinteresse ist hier jedoch nicht erkennbar, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Indust rie- und Handelskammer ist
nicht zu erwarten. Daher ist ein Einsatz der Bundeswehr hier nicht
möglich.]