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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Verhalten des Bundeskanzlers und des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen im Fall Steinhart (G-SIG: 11005099)

Empfehlungsschreiben von Bundeskanzler Dr. Kohl zum "Aquadrom"-Fonds des Bankiers Heinz Steinhart, verspätetes Eingreifen der Bankenaufsicht

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.05.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/687130.03.90

Verhalten des Bundeskanzlers und des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen im Fall Steinhart

der Abgeordneten Stratmann, Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zur Zeit findet vor der 1. Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichts ein Betrugsprozeß gegen den früheren Privatbankier und „Spaßbad-König" Heinz Steinhart statt, der 1987 angetreten war, in drei Jahren rund 30 „Aquadrome" mit einem Finanzvolumen von 2 bis 3 Mrd. DM zu bauen. Konkrete Ansiedlungsverhandlungen zwischen Steinhart und den Kommunalverwaltungen gab es u. a. in Bochum, Saarbrücken, Bremen, Kiel, Konstanz, Essen, Unna, Krefeld, Bonn und Buchholz; tatsächlich gebaut wurde lediglich das Aquadrom Bochum.

Schon im Juni 1987 gab es im Gerlach-Report des Kapitalanlagezentrums Oberursel Informationen über Steinharts unseriöse Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit seinen Immobilienfonds in Mannheim und Pforzheim sowie seinem Aquadrom in Bad Urach; im November 1987 berichtete das Fernsehmagazin „Plusminus" über Vermögensverluste in Millionenhöhe, die private Anleger bei Steinhart erlitten hatten. Kritische Informationen über die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Steinhart-Projekte und ihre sozialen Folgen, wie sie u. a. von GRÜNEN in den Kommunen vorgebracht wurden, blieben vielfach unbeachtet.

Die Steinhart-Bank in Pforzheim wurde am 28. Juli 1988 geschlossen; die Verhaftung von Steinhart erfolgte am 5. Oktober 1988. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim hat Steinhart einen Vermögensschaden von 124,5 Mio. DM verursacht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Der Bundeskanzler als Werbeträger

Im Auftrage von Bundeskanzler Dr. Kohl schrieb Dr. Lutz Stavenhagen, Staatsminister und MdB aus Pforzheim, am 1. Juni 1987 einen Brief an Steinhart, in dem u. a. ausgeführt wird: „Der Bundeskanzler begrüßt es außerordentlich, wenn Unternehmer wie Sie zukunftsweisende Investitionsvorhaben ... in Angriff nehmen" und „Der Bundeskanzler würde es ... begrüßen, wenn Sie Ihre Investitionsvorhaben möglichst zügig in die Tat umsetzen und wünscht Ihnen dafür viel Erfolg". Dieses Empfehlungsschreiben wurde Steinhart ohne Auflagen für die Verwendung zur Verfügung gestellt.

a) Wie viele Anfragen, Empfehlungen für Kapitalanlageprojekte auszusprechen, hat der Bundeskanzler im Jahr 1989 erhalten?

b) Wie viele Anfragen hat der Bundeskanzler positiv beschieden, wie viele Empfehlungsschreiben des Bundeskanzlers wurden herausgegeben?

c) Welche Gründe sprachen im Falle Steinhart für ein Empfehlungsschreiben des Bundeskanzlers? Wurde eine Seriositätsprüfung durchgeführt?

d) Im Juli 1987 erschien ein schriftliches Grußwort des saarländischen Ministerpräsidenten Lafontaine im Kapitalanlageprospekt von Steinhart zum Aquadrom-Projekt in Saarbrükken. Inzwischen hat sich ein Untersuchungsausschuß des Saarländischen Landtags mit den Werbeaktivitäten von Ministerpräsident Lafontaine befaßt (Drucksachen 9/2164 und 9/2370); die Ausschußminderheit von CDU und FDP ist zu dem Urteil gelangt, daß der Ministerpräsident insbesondere wegen des von ihm unterzeichneten Grußwortes, das der werblichen Darstellung des Unternehmers Steinhart und seines Projekts diente, seine „Amtspflichten grob verletzt" hat (S. 30).

d 1) Müssen nicht die Sorgfaltskriterien, die die Vertreter von CDU und FDP im Untersuchungsausschuß des saarländischen Landtags für ein Grußwort angewandt wissen wollten, auch für ein Empfehlungsschreiben gelten?

d2) Warum wurden von seiten des Bundeskanzleramtes nicht wenigstens Auflagen bzgl. der Verwendung des Empfehlungsschreibens gemacht?

e) Wie ist es zu erklären, daß die zu diesem Zeitpunkt bereits öffentliche massive Kritik an Steinharts Seriosität unbeachtet blieb?

f) Warum unterblieb eine distanzierende Stellungnahme nach Materialisierung der Vorwürfe gegen Steinhart?

g) Hat der Staatsminister im Bundeskanzleramt, der Pforzheimer MdB Dr. Lutz Stavenhagen, mit dem Pforzheimer Privatbankier und Spaßbad-Erbauer Heinz Steinhart vor seiner Verhaftung geschäftliche Kontakte gepflegt? Hat es als Gegenleistung für regierungsamtliche Werbemaßnahmen Angebote von finanziellen Zuwendungen zu Parteien oder Einzelpersonen gegeben?

h) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es aus wettbewerbsrechtlicher Sicht bedenklich sei, wenn exponierte Mandats- und Amtsträger als öffentliche Vertrauenspersonen für Projekte einzelner privater Investoren werben?

i) Kommen auf den Bund angesichts der von der Rechtsprechung entwickelten Haftungstatbestands der Prospekthaftung Schadenersatzansprüche zu, weil das Empfehlungsschreiben des Bundeskanzlers eine zuvor durchgeführte Bonitätsprüfung zumindest nahelegen könnte und einzelne Anleger sich auf das „Kanzlerwort" berufen könnten?

j) Der Kölner Regierungspräsident schreibt am 17. Februar 1988: „Die Gemeinden müssen darüber hinaus beachten, daß die bereits durchweg defizitär arbeitenden kommunalen Badeanlagen im Einzugsbereich eventueller künftiger Spaßbäder keine Überlebenschancen mehr haben werden und daß damit nach deren unausweichlicher Schließung Badeangebote gerade den Menschen entzogen werden, die sich die Preise in den Spaßbädern nicht leisten können."

j 1) Hat sich Bundeskanzler Dr. Kohl vor seiner Empfehlung für Steinhart darüber informiert, welche sozialpolitischen Auswirkungen Spaßbäder haben können?

j2) War dem Bundeskanzler bekannt, daß die höhere Rentabilität der „Spaßbäder" im Vergleich zu kommunalen Hallenbädern wesentlich auf die drastisch höheren Eintrittspreise, die große Teile der Bevölkerung ausgrenzen, und die Einschränkungen im Schwimmbereich (geringe Beckentiefe und -größe, kaum Badeaufsicht) zugunsten des kommerziellen Spiel-, Sonnenbad- und Restaurationsbereichs zurückzuführen ist?

2. Verspätetes Eingreifen der Bankenaufsicht

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen wartete mit der Schließung des Bankhauses Steinhart bis zum 28. Juli 1988, obwohl die folgenden Sachverhalte bekannt waren:

  • Die Steinhart-Anlageprospekte zeigten eine unzulässige Zusammenführung verschiedener unternehmerischer Funktionen (Initiator und Treuhänder, Geschäftsführer/Komplementär, Zwischenfinanzier, Kapitalaquisiteur, Generalübernehmer, Mietgaranten und Steuerberater) in einer (Steinharts) Hand, so daß der Verdacht einer Interessenkollision zu Lasten der Anleger nahelag.
  • In den Steinhart-Prospekten fehlten zentrale Angaben zur vollständigen und seriösen Beurteilung der Rentabilität der „Spaßbad"-Investitionsobjekte (Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, Konkurrenzsituation, Besucherzahlen). Steinharts Schulungsmethoden für Anlageberater zielten darauf ab, mit dem Argument des „Altersvorsorge-Investments" besonders kleine Sparer mit hoher Teilfinanzierung der Anteile bei voller persönlicher Haftung zu akquirieren und eine „risikofreie Gesamtfinanzierung" (z. B. Bochum-Prospekt S. 5) vorzutäuschen, obwohl Branchenkenner die genannten Immobilienfonds eindeutig den Risikokapitalanlagen zurechnen.

Der durch Steinhart verursachte Vermögensschaden konnte aufgrund des späten Eingreifens der Bankaufsicht auf die o. g. 124,5 Mio. DM kumulieren.

a1) Warum hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nur in einem Falle beanstandet, daß das Bankhaus Steinhart auch noch die Mittelverwendungskontrolle für seine eigenen Immobilienfonds durchführte?

a2) Warum wurde akzeptiert, daß in diesem einen Falle die Mittelverwendungskontrolle an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen wurde, die dem Mannheimer Steinhart-Anwalt P. gehört?

b 1) Warum wurde die Mahnung des Prüfungsverbandes deutscher Banken vom Dezember 1987, daß „wegen der negativen Publizität in absehbarer Zeit eine Insolvenz der Steinhart-Unternehmensgruppe nicht mehr auszuschließen" (Wirtschaftswoche vom 12. August 1988) sei, nicht zum Anlaß für eine (Sonder-)Prüfung nach § 44 KWG genommen?

b2) Wurde eine Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben eines Bankgeschäftes nach § 35 II Nr. 4 KWG (Gefahr für die Sicherheit von Vermögenswerten) geprüft?

c) Im Gerlach-Report (42/1989) wird behauptet, daß lt. vorliegender Akten des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen schon seit Anfang Dezember 1987 wußte,

  • —daß Steinhart „mit seinen Aquadrom-Fonds ein schon länger betriebenes Schneeballsystem in seinem Fondsbzw. Unternehmensbereich fortsetzte" und
  • —daß „es bereits am 13. Mai 1987 zu Fehlverwendungen durch den Mittelverwendungskontrolleur, also durch die zwischenzeitlich in Konkurs gegangene Bankhaus Steinhart KG, in Höhe von 10,8 Mio. DM beim Aquadrom Bochum gekommen ist" .

c1) Hätten die o. g. Tatbestände nicht ausgereicht, um nach § 35 II Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG; Unzuverlässigkeit oder mangelnde fachliche Eignung des Betreibers) die Erlaubnis zum Betreiben eines Bankgeschäftes schon Mitte 1987, spätestens im Dezember 1987, aufzuheben?

c2) Hat die Bundesregierung den Vorwurf des „Zusammenwirkens des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen mit Steinhart zum Nachteil der Aquadrom-Fonds-Zeichner", d. h. einer Duldung des Steinhart-Schneeballsystems durch Beamte des Bundesaufsichtsamtes, überprüft?

c3) Rechnet die Bundesregierung mit Schadenersatzansprüchen gegen das Bundesaufsichtsamt, falls sich Verantwortliche im Bundesaufsichtsamt der Beihilfe oder Begünstigung schuldig gemacht haben?

d) Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Bankenaufsicht und Schutzregelungen für Kleinanleger vor skrupellosen Vertriebsmethoden auf dem „grauen Kapitalmarkt" von Immobilienfonds-Anteilen?

e) Hält die Bundesregierung die Personal-Ausstattung der Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten für ausreichend?

Fragen27

1

Der Bundeskanzler als Werbeträger

2

Im Auftrage von Bundeskanzler Dr. Kohl schrieb Dr. Lutz Stavenhagen, Staatsminister und MdB aus Pforzheim, am 1. Juni 1987 einen Brief an Steinhart, in dem u. a. ausgeführt wird:

„Der Bundeskanzler begrüßt es außerordentlich, wenn Unternehmer wie Sie zukunftsweisende Investitionsvorhaben ... in Angriff nehmen" und „Der Bundeskanzler würde es ... begrüßen, wenn Sie Ihre Investitionsvorhaben möglichst zügig in die Tat umsetzen und wünscht Ihnen dafür viel Erfolg". Dieses Empfehlungsschreiben wurde Steinhart ohne Auflagen für die Verwendung zur Verfügung gestellt.

3

Wie viele Anfragen, Empfehlungen für Kapitalanlageprojekte auszusprechen, hat der Bundeskanzler im Jahr 1989 erhalten?

4

Wie viele Anfragen hat der Bundeskanzler positiv beschieden, wie viele Empfehlungsschreiben des Bundeskanzlers wurden herausgegeben?

5

Welche Gründe sprachen im Falle Steinhart für ein Empfehlungsschreiben des Bundeskanzlers?

Wurde eine Seriositätsprüfung durchgeführt?

6

Im Juli 1987 erschien ein schriftliches Grußwort des saarländischen Ministerpräsidenten Lafontaine im Kapitalanlageprospekt von Steinhart zum Aquadrom-Projekt in Saarbrükken.

Inzwischen hat sich ein Untersuchungsausschuß des Saarländischen Landtags mit den Werbeaktivitäten von Ministerpräsident Lafontaine befaßt (Drucksachen 9/2164 und 9/2370); die Ausschußminderheit von CDU und FDP ist zu dem Urteil gelangt, daß der Ministerpräsident insbesondere wegen des von ihm unterzeichneten Grußwortes, das der werblichen Darstellung des Unternehmers Steinhart und seines Projekts diente, seine „Amtspflichten grob verletzt" hat (S. 30).

7

Müssen nicht die Sorgfaltskriterien, die die Vertreter von CDU und FDP im Untersuchungsausschuß des saarländischen Landtags für ein Grußwort angewandt wissen wollten, auch für ein Empfehlungsschreiben gelten?

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Warum wurden von seiten des Bundeskanzleramtes nicht wenigstens Auflagen bzgl. der Verwendung des Empfehlungsschreibens gemacht?

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Wie ist es zu erklären, daß die zu diesem Zeitpunkt bereits öffentliche massive Kritik an Steinharts Seriosität unbeachtet blieb?

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Warum unterblieb eine distanzierende Stellungnahme nach Materialisierung der Vorwürfe gegen Steinhart?

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Hat der Staatsminister im Bundeskanzleramt, der Pforzheimer MdB Dr. Lutz Stavenhagen, mit dem Pforzheimer Privatbankier und Spaßbad-Erbauer Heinz Steinhart vor seiner Verhaftung geschäftliche Kontakte gepflegt?

Hat es als Gegenleistung für regierungsamtliche Werbemaßnahmen Angebote von finanziellen Zuwendungen zu Parteien oder Einzelpersonen gegeben?

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Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es aus wettbewerbsrechtlicher Sicht bedenklich sei, wenn exponierte Mandats- und Amtsträger als öffentliche Vertrauenspersonen für Projekte einzelner privater Investoren werben?

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Kommen auf den Bund angesichts der von der Rechtsprechung entwickelten Haftungstatbestands der Prospekthaftung Schadenersatzansprüche zu, weil das Empfehlungsschreiben des Bundeskanzlers eine zuvor durchgeführte Bonitätsprüfung zumindest nahelegen könnte und einzelne Anleger sich auf das „Kanzlerwort" berufen könnten?

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Der Kölner Regierungspräsident schreibt am 17. Februar 1988: „Die Gemeinden müssen darüber hinaus beachten, daß die bereits durchweg defizitär arbeitenden kommunalen Badeanlagen im Einzugsbereich eventueller künftiger Spaßbäder keine Überlebenschancen mehr haben werden und daß damit nach deren unausweichlicher Schließung Badeangebote gerade den Menschen entzogen werden, die sich die Preise in den Spaßbädern nicht leisten können."

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Hat sich Bundeskanzler Dr. Kohl vor seiner Empfehlung für Steinhart darüber informiert, welche sozialpolitischen Auswirkungen Spaßbäder haben können?

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War dem Bundeskanzler bekannt, daß die höhere Rentabilität der „Spaßbäder" im Vergleich zu kommunalen Hallenbädern wesentlich auf die drastisch höheren Eintrittspreise, die große Teile der Bevölkerung ausgrenzen, und die Einschränkungen im Schwimmbereich (geringe Beckentiefe und -größe, kaum Badeaufsicht) zugunsten des kommerziellen Spiel-, Sonnenbad- und Restaurationsbereichs zurückzuführen ist?

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Verspätetes Eingreifen der Bankenaufsicht

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen wartete mit der Schließung des Bankhauses Steinhart bis zum 28. Juli 1988, obwohl die folgenden Sachverhalte bekannt waren:

Die Steinhart-Anlageprospekte zeigten eine unzulässige Zusammenführung verschiedener unternehmerischer Funktionen (Initiator und Treuhänder, Geschäftsführer/Komplementär, Zwischenfinanzier, Kapitalaquisiteur, Generalübernehmer, Mietgaranten und Steuerberater) in einer (Steinharts) Hand, so daß der Verdacht einer Interessenkollision zu Lasten der Anleger nahelag.

In den Steinhart-Prospekten fehlten zentrale Angaben zur vollständigen und seriösen Beurteilung der Rentabilität der „Spaßbad"-Investitionsobjekte (Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, Konkurrenzsituation, Besucherzahlen). Steinharts Schulungsmethoden für Anlageberater zielten darauf ab, mit dem Argument des „Altersvorsorge-Investments" besonders kleine Sparer mit hoher Teilfinanzierung der Anteile bei voller persönlicher Haftung zu akquirieren und eine „risikofreie Gesamtfinanzierung" (z. B. Bochum-Prospekt S. 5) vorzutäuschen, obwohl Branchenkenner die genannten Immobilienfonds eindeutig den Risikokapitalanlagen zurechnen.

Der durch Steinhart verursachte Vermögensschaden konnte aufgrund des späten Eingreifens der Bankaufsicht auf die o. g. 124,5 Mio. DM kumulieren.

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Warum hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen nur in einem Falle beanstandet, daß das Bankhaus Steinhart auch noch die Mittelverwendungskontrolle für seine eigenen Immobilienfonds durchführte?

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Warum wurde akzeptiert, daß in diesem einen Falle die Mittelverwendungskontrolle an eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen wurde, die dem Mannheimer Steinhart-Anwalt P. gehört?

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Warum wurde die Mahnung des Prüfungsverbandes deutscher Banken vom Dezember 1987, daß „wegen der negativen Publizität in absehbarer Zeit eine Insolvenz der Steinhart-Unternehmensgruppe nicht mehr auszuschließen" (Wirtschaftswoche vom 12. August 1988) sei, nicht zum Anlaß für eine (Sonder-)Prüfung nach § 44 KWG genommen?

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Wurde eine Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben eines Bankgeschäftes nach § 35 II Nr. 4 KWG (Gefahr für die Sicherheit von Vermögenswerten) geprüft?

22

Im Gerlach-Report (42/1989) wird behauptet, daß lt. vorliegender Akten des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen schon seit Anfang Dezember 1987 wußte,

—daß Steinhart „mit seinen Aquadrom-Fonds ein schon länger betriebenes Schneeballsystem in seinem Fondsbzw. Unternehmensbereich fortsetzte" und

—daß „es bereits am 13. Mai 1987 zu Fehlverwendungen durch den Mittelverwendungskontrolleur, also durch die zwischenzeitlich in Konkurs gegangene Bankhaus Steinhart KG, in Höhe von 10,8 Mio. DM beim Aquadrom Bochum gekommen ist" .

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Hätten die o. g. Tatbestände nicht ausgereicht, um nach § 35 II Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG; Unzuverlässigkeit oder mangelnde fachliche Eignung des Betreibers) die Erlaubnis zum Betreiben eines Bankgeschäftes schon Mitte 1987, spätestens im Dezember 1987, aufzuheben?

24

Hat die Bundesregierung den Vorwurf des „Zusammenwirkens des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen mit Steinhart zum Nachteil der Aquadrom-Fonds-Zeichner", d. h. einer Duldung des Steinhart-Schneeballsystems durch Beamte des Bundesaufsichtsamtes, überprüft?

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Rechnet die Bundesregierung mit Schadenersatzansprüchen gegen das Bundesaufsichtsamt, falls sich Verantwortliche im Bundesaufsichtsamt der Beihilfe oder Begünstigung schuldig gemacht haben?

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Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Bankenaufsicht und Schutzregelungen für Kleinanleger vor skrupellosen Vertriebsmethoden auf dem „grauen Kapitalmarkt" von Immobilienfonds-Anteilen?

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Hält die Bundesregierung die Personal-Ausstattung der Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Wirtschaftsstraftaten für ausreichend?

Bonn, den 23. März 1990

Stratmann Frau Vennegerts

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