Währungsunion (I): Inkrafttreten und Beteiligung des Parlaments
der Abgeordneten Wieczorek (Duisburg), Conrad, Dr. Diederich (Berlin), Diller, Esters, Jungmann (Wittmoldt), Kühbacher, Matthäus-Maier, Nehm, Purps, Reschke, Sieler (Amberg), Dr. Struck, Waltemathe, Walther, Dr. Wegner, Zander, Poß, Börnsen (Ritterhude), Dr. Hauchler, Huonker, Kastning, Dr. Mertens (Bottrop), Oesinghaus, Opel, Westphal, Dr. Wieczorek, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die bisherigen Vorbereitungen für eine Wirtschafts- und Währungsunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR blieben weitgehend vertraulich beratenden Regierungskommissionen vorbehalten.
Die Bedeutung des Vorhabens als Schritt auf dem Weg zur deutschen Einheit und die Fülle der offenen Fragen gebieten jedoch eine umfassende Unterrichtung des Deutschen Bundestages.
Insbesondere bedarf es angesichts der bestehenden Unsicherheiten in der Öffentlichkeit beider deutscher Staaten über Termine des Inkrafttretens der Währungsunion, Umtauschkurse und soziale Flankierungsmaßnahmen jetzt eindeutiger Festlegungen.
Ferner ist darzulegen, in welcher Weise der Deutsche Bundestag am weiteren Prozeß der deutschen Einheit beteiligt werden soll.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Zu welchem Termin soll die Währungsunion mit der DDR vertraglich vereinbart und wann in Kraft gesetzt werden? Wie werden sich die einzelnen Schritte aus der Sicht der Bundesregierung inhaltlich und zeitlich gestalten?
2. Wird die Bundesregierung daran festhalten, daß gleichzeitig mit der Währungsunion auch die Wirtschafts- und Sozialunion in Kraft gesetzt und wirksam werden muß?
3. Welche Umtausch- bzw. Umrechnungskurse, Kontingente und Fristen sind für Löhne, Renten, Barmittel, Guthaben und Verbindlichkeiten nunmehr vorgesehen?
4. Wie sollen Einkommensverluste der DDR-Bürger bei einem für sie ungünstigeren Umtauschverhältnis als 1 : 1 ausgeglichen werden, welche Kosten entstehen hieraus, und wer trägt die finanziellen Belastungen?
5. Welche Kommissionen beider Staaten sind bisher mit den Fragen der Währungsunion befaßt, und wie oft und wo haben die gemeinsamen Gremien getagt?
6. Wie war die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zur Einführung einer Währungsunion im Dezember 1989, Januar 1990, Februar 1990 und März 1990, und wie begründet die Bundesregierung gegebenenfalls die zwischenzeitlichen Änderungen in ihrer Bewertung?
7. In welcher Form und wann wurde bisher der Deutsche Bundestag über die konkreten Absichten und zwischenzeitlich getroffenen Vereinbarungen zur Gestaltung der Währungsunion mit der DDR und die damit einhergehenden Konsequenzen auch für die Haushalts- und Finanzpolitik unterrichtet?
8. In welcher Form und wann wird der Deutsche Bundestag über noch zu treffende Entscheidungen im Zusammenhang mit der Währungsunion unterrichtet?
9. Welche Gesetzesänderungen sind unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang mit der Währungsunion vorzunehmen (z. B. Bundesbankgesetz, Kreditwesengesetz, Währungsgesetz, sonstige Banken- und Sparkassengesetze)?
10. Welche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion bedürfen staatsvertraglicher Regelungen und einer Mitwirkung der beiden deutschen Parlamente?
Fragen10
Zu welchem Termin soll die Währungsunion mit der DDR vertraglich vereinbart und wann in Kraft gesetzt werden? Wie werden sich die einzelnen Schritte aus der Sicht der Bundesregierung inhaltlich und zeitlich gestalten?
Wird die Bundesregierung daran festhalten, daß gleichzeitig mit der Währungsunion auch die Wirtschafts- und Sozialunion in Kraft gesetzt und wirksam werden muß?
Welche Umtausch- bzw. Umrechnungskurse, Kontingente und Fristen sind für Löhne, Renten, Barmittel, Guthaben und Verbindlichkeiten nunmehr vorgesehen?
Wie sollen Einkommensverluste der DDR-Bürger bei einem für sie ungünstigeren Umtauschverhältnis als 1 : 1 ausgeglichen werden, welche Kosten entstehen hieraus, und wer trägt die finanziellen Belastungen?
Welche Kommissionen beider Staaten sind bisher mit den Fragen der Währungsunion befaßt, und wie oft und wo haben die gemeinsamen Gremien getagt?
Wie war die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zur Einführung einer Währungsunion im Dezember 1989, Januar 1990, Februar 1990 und März 1990, und wie begründet die Bundesregierung gegebenenfalls die zwischenzeitlichen Änderungen in ihrer Bewertung?
In welcher Form und wann wurde bisher der Deutsche Bundestag über die konkreten Absichten und zwischenzeitlich getroffenen Vereinbarungen zur Gestaltung der Währungsunion mit der DDR und die damit einhergehenden Konsequenzen auch für die Haushalts- und Finanzpolitik unterrichtet?
In welcher Form und wann wird der Deutsche Bundestag über noch zu treffende Entscheidungen im Zusammenhang mit der Währungsunion unterrichtet?
Welche Gesetzesänderungen sind unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang mit der Währungsunion vorzunehmen (z. B. Bundesbankgesetz, Kreditwesengesetz, Währungsgesetz, sonstige Banken- und Sparkassengesetze)?
Welche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion bedürfen staatsvertraglicher Regelungen und einer Mitwirkung der beiden deutschen Parlamente?