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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Beeinflussung der Erdatmosphäre durch steigenden Pegel der radioaktiven Abgase aus Atomanlagen (G-SIG: 11005127)

Auswirkungen der Radioaktivität auf die Luft

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

21.05.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/704124.04.90

Beeinflussung der Erdatmosphäre durch steigenden Pegel der radioaktiven Abgase aus Atomanlagen

der Abgeordneten Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Atomkraftwerke und Wiederaufarbeitungsanlagen für Kernbrennstoffe emittieren über die Kaminluft radioaktive Substanzen in die Atmosphäre. Diese radioaktiven Substanzen können Teilchen mit einer bestimmten Bewegungsenergie abstrahlen. Bei Alphastrahlen sind es Heliumkerne mit zwei Protonen und zwei Neutronen, bei Betastrahlen treten Elektronen auf. Die abgestrahlten Teilchen der radioaktiven Substanzen können die Fähigkeit besitzen, Verbindungen der Luft zu spalten. Da schon kosmische und terrestrische Strahlenpartikel auf die Erdatmosphäre einwirken, summieren sich die Einflüsse aus dem Weltraum, der Erdoberfläche und der radioaktiven Abgase aus Atomanlagen. Damit ergibt sich die Möglichkeit, daß mit steigendem Pegel der radioaktiven Abgase aus Atomanlagen die Erdatmosphäre entscheidend beeinflußt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Wirkungen haben radioaktive Substanzen auf die Zusammensetzung der Luft, die a) aus Atomkraftwerken, b) aus Wiederaufarbeitungsanlagen für Kernbrennstoffe in die Atmosphäre emittiert werden?

2

Welche radioaktiven Substanzen besitzen welche der unter 1. beschriebenen Wirkungen, wie groß ist jeweils die physikalische Halbwertszeit, und wie lange ist jeweils die Verweilzeit in der Erdatmosphäre?

3

Welche Luftverbindungen werden jeweils von den unter 2. aufgeführten radioaktiven Substanzen verändert, und welche physikalischen und chemischen Änderungen treten ein?

4

Welche Auswirkungen können die unter 3. beschriebenen Änderungen der Luft a) auf das Wettergeschehen, b) auf den Funkverkehr, c) auf die Erde durch Veränderung der kosmischen Strahlung hervorrufen?

5

Von welchen weltweiten Kapazitäten a) bezüglich der installierten Leistung in Gigawatt bei Atomkraftwerken, b) bezüglich der Kapazität in Tonnen von abgebrannten Kernbrennstoffen bei Wiederaufarbeitungsanlagen ging die Bundesregierung bei der Beurteilung von 4. aus?

6

Wie würden sich die Auswirkungen jeweils von 4. a) bis 4. c) verändern, wenn die vorhandene Wiederaufarbeitungskapazität weltweit um den Faktor 10 vergrößert würde?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß eine der unter 3. möglichen Änderungen als eine erhöhte elektrische Leitfähigkeit der Luft eintreten kann?

Wenn ja, wird unter dieser Voraussetzung die Wahrscheinlichkeit steigen, daß die Bildung von Blitzen bei Gewittern zunimmt, und hat die Bundesregierung Kenntnisse von diesbezüglichen Untersuchungen (Autor, Titel, Datum)?

8

Wie viele Menschen werden jährlich durch Blitzschlag verletzt, und wie hoch ist der volkswirtschaftliche Schaden, der jährlich durch Blitzschlag in der Bundesrepublik Deutschland verursacht wird?

9

Sieht sich die Bundesregierung dazu veranlaßt, bei der Aufarbeitung bundesdeutscher Brennelemente in den Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield darauf zu drängen, daß Emissionen von radioaktiven Substanzen nach 2. zurückgehalten werden, um die Auswirkungen nach 4. a) bis 4. c) zu verhindern?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, eine Zurückhaltung der Substanzen zu fordern?

Bonn, den 24. April 1990

Frau Teubner Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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