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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Transparenz über genehmigte Exporte (G-SIG: 11005128)

Offenlegungspraxis ausgewählter Länder über genehmigte Rüstungsexporte, Geheimhaltungspraxis der bisherigen Bundesregierungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

15.06.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/691411.04.90

Transparenz über genehmigte Exporte

der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Spätestens seit der Anhörung zum Thema „Entwicklung und Rüstung" im Jahr 1984 wird die Bundesregierung immer wieder mit der Forderung nach Offenlegung der Rüstungsexportgenehmigungen konfrontiert. Selbst Abgeordnete der CDU, wie etwa Karl Lamers, forderten die Veröffentlichung der Exportgenehmigungen. Statt dessen verweigert die Bundesregierung die Offenlegung der wesentlichen Daten dieses wichtigen Bereichs bundesdeutscher Außenpolitik. In mühevoller Kleinarbeit recherchieren private Organisationen wie etwa die Kampagne „Stoppt den Rüstungsexport!" des Bundeskongresses entwicklungspolitischer Aktionsgruppen in Bremen die laufenden Rüstungsexporte. Sie betreiben somit in der Öffentlichkeit einen Teil jener Information — auch des Deutschen Bundestages —, die nach Auffassung der Fragesteller Aufgabe der Bundesregierung wäre. Gleichzeitig setzt sich Bundesminister Genscher in der UNO für ein „Rüstungsexport-Register" ein — einen ersten Schritt vermag die Bundesregierung jedoch offenbar in dieser Richtung nicht zu tun.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen19

1

Internationale Aspekte

1.1

Wurden in den letzten zehn Jahren über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Wissen, Billigung oder Genehmigung der Bundesregierung Rüstungsexporte von DDR-Firmen abgewickelt?

1.2

Kann die Bundesregierung eine Vermutung der Fraktion DIE GRÜNEN bestätigen, daß die von ihr praktizierte Transparenz über genehmigte Rüstungsexporte so „restriktiv" wie die Offenlegungspraxis der Regierungen der UdSSR oder Frankreichs ist?

1.3

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Regierung des hochindustrialisierten Staates Japan im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland wertmäßig nur minimale Exportmengen von Rüstungsgütern und hier vor allem aus dem „dual-use"-Bereich genehmigt?

1.4

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die „Japan Tariff Assoziation" in ihrem monatlichen Bericht „Japan Exports and Imports" alle Empfängerländer sowie alle Kleinmengen und Art der genehmigten Rüstungsexporte veröffentlicht, einschließlich aller „dual-use"-Exporte von zivil-militärischen Hubschraubern, Flugzeugen oder dafür bestimmten Teillieferungen?

1.5

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Regierung Großbritanniens dem House of Commons z. B. am 29. Juli 1983 mitteilte, welche Staaten zwischen 1978 und 1983 in welchem Umfang welche Rüstungsgüter mit Exportgenehmigungen erhielten?

1.6

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Regierung der Schweiz ihre Rüstungsexporte über amtliche Zahlen der Außenhandelsstatistik nach Empfängerländern, sowie verschiedenen Kategorien über Arten der Rüstungsausfuhren veröffentlicht?

1.7

Kann die Bundesregierung die Offenlegungspraxis der Regierung Spaniens bestätigen, wonach die vom Interministeriellen Ausschuß zur Regelung des Außenhandels von Waffen und Sprengstoffen im Jahre 1982 genehmigten Rüstungsexporte „ohne größere Schwierigkeiten erhältlich waren und (...) wir (den) in der Presse veröffentlichten Aufstellungen entnehmen" konnten (vgl. Brief von Herrn von B., Wirtschaftsreferat Deutsche Botschaft Madrid, an Dr. W. G., Bonn, 31. Januar 1984)?

1.8

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß auch das portugiesische Instituto Nacional de Estatistica (ENI) öffentlich zugängliche Angaben über die Empfängerländer von Rüstungsexporten aus Portugal, sowie über Wertangaben und weitere Differenzierungen hinsichtlich der Art der Ausfuhren publiziert?

1.9

Weshalb verhält sich die Bundesregierung auch eingedenk der deutschen Geschichte in ihrer Transparenz über genehmigte Rüstungsexporte grundlegend anders als die Demokratien USA, Japan, Großbritannien, Schweiz, Spanien oder Portugal?

1.1

Wann beabsichtigt die Bundesregierung ihre nach Ansicht der Fraktion DIE GRÜNEN „verfassungsrechtlich bedenkliche Geheimdiplomatie" über alle Aspekte der genehmigten deutschen Rüstungsexporte zu ändern?

2

Geheimhaltungspraxis der bisherigen Bundesregierungen über genehmigte Rüstungsexporte

2.1

Kann die Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag die Echtheit des folgenden Briefes von dem früheren Bundeskanzler Schmidt (SPD) an den früheren Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Herrn Dr. Kohl, vom 28. April 1982 bestätigen:

„Sehr geehrter Herr Kohl, der Bundessicherheitsrat hat heute die als Anlage beigefügten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" beschlossen. Ich möchte Ihnen Gelegenheit geben, von den Grundsätzen Kenntnis zu nehmen, bevor diese in den nächsten Tagen von der Bundesregierung veröffentlicht werden. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie von der Absicht der Bundesregierung unterrichten, künftig in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit im Bundessicherheitsrat anstehenden Einzelfallentscheidungen des Rüstungsexports die Fraktionsvorsitzenden der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien mit jeweils einem weiteren von den Fraktionsvorsitzenden zu bestimmenden Abgeordneten jeder Fraktion vorab zu informieren und die Einzelfälle mit ihnen zu erörtern. Mit gleicher Post habe ich die Herren Wehner und Mischnick unterrichtet.'?

2.2

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der vom früheren Bundeskanzler Schmidt gegenüber den Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, FDP und SPD im Jahre 1982 vorgeschlagene Unterrichtungsmodus über Rüstungsexportanträge nur als „vertrauliche" Informationsweitergabe gedacht war?

2.3

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD seit 1982 mehrfach über Rüstungsexportgenehmigungen „vertraulich" unterrichtet wurden, und wann erfolgte zuletzt eine Unterrichtung von CDU/CSU, FDP und SPD-Fraktion?

2.4

Wie beurteilt die Bundesregierung folgende Aussage: „Rüstungsausfuhren werden von der Bundesregierung geheim gehalten, weil sich aus ihnen gewaltsam vertretene Ziele erkennen lassen." (Vgl. Hearing des Deutschen Bundestages „Entwicklung und Rüstung", Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Ausschußdrucksache 714/2450 vom 22. Februar 1984, S. 230)

2.5

Kann die Bundesregierung eine Information der SPD-AG Rüstungsexport vom April 1980 bestätigen, wonach der frühere Staatsminister im Bundeskanzleramt, Wischnewski, am 14. März 1978 bereits im Auftrag des Bundeskanzlers gegenüber der SPD-Fraktion mitteilte, daß „die Fraktion künftig rechtzeitig über anstehende Waffenexportentscheidungen" informiert würde?

2.6

Hat die Bundesregierung nach 1978 allen Fraktionen des Deutschen Bundestags regelmäßige und rechtzeitige Informationen über „anstehende Waffenexportentscheidungen" gegeben?

Wenn nein, warum nicht?

2.7

Wie beurteilt die Bundesregierung eine Aussage des MBB-Chefs Vogels aus der Financial Times (1988) : „Aus innenpolitischen Gründen wird die Regierung immer formal eine restriktive Politik in den Vordergrund stellen, obwohl sie sich für große Teile der Welt in der Praxis als nicht besonders restriktiv erweist" , mit der selbst von der Rüstungsindustrie kritische Stimmen zur bundesdeutschen Geheimhaltungspraxis zu vernehmen sind (Vgl. U. Jäger/W. Schwegler-Romeis/W. Berger: Rüstung ohne Grenzen? Tübingen: Verein für Friedenspädagogik 1989, S. 32)?

Bonn, den 7. März 1990

Frau Vennegerts Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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