Anwerbung und Gleichstellung ausländischer Krankenpflegekräfte
der Abgeordneten Frau Flinner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Anfang der 70er Jahre beschlossen der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, die Bundesanstalt für Arbeit und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Anwerbung ausländischer, insbesondere asiatischer Krankenpflegekräfte, um den damaligen Fehlbestand an examinierten Krankenpflegekräften zu beheben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Stimmt es, daß diese Anwerbung unter folgenden Grundsätzen erfolgen sollte:
a) Vermeiden von Engpässen in der Krankenversorgung der Anwerbeländer,
b) staatlich kontrollierte Anwerbung,
c) rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der ausländischen Arbeitnehmer/innen mit den deutschen?
Welche Programme gab und gibt es, in denen diese drei Grundsätze vereinbart wurden (komplette datierte Auflistung mit fortsetzenden bzw. ergänzenden Vereinbarungen)?
Gab es auch Programme, in denen diese drei Grundsätze nur teilweise vereinbart wurden?
Falls ja, aus welchen Gründen?
Wie viele Krankenpflegekräfte mit welchen Qualifikationen wurden in welchen Zeiträumen aus welchen Ländern angeworben (komplette Auflistung)?
Welche Probleme gab es
a) mit der rechtlichen, insbesondere arbeitsrechtlichen Gleichstellung,
b) mit der sozialen Gleichstellung der ausländischen Krankenpflegekräfte mit den deutschen Krankenpflegekräften?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die aufgetretenen Probleme zu beheben?
Ist angesichts des derzeitigen Pflegenotstandes im Krankenhausbereich eine erneute intensive Anwerbung ausländischer Krankenpflegekräfte beabsichtigt?