Verbringung westdeutschen Mülls in die DDR
der Abgeordneten Frau Hensel, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf Druck von Umweltschutzgruppen in Ost und West wurde zu Beginn diesen Jahres der Export von Abfällen aus dem Bundesgebiet und Westberlin stark eingeschränkt, teilweise ganz gestoppt.
Nach Informationen der Umweltschutzorganisation Greenpeace droht dieser bislang weltweit einzigartige Erfolg bei der Bekämpfung des internationalen Müllhandels nunmehr zunichte gemacht zu werden.
Trotz aller Ankündigungen der Bundesregierung, die DDR solle nicht zum Natur-Dumping-Land gemacht werden, sind Industrie und Kommunen aus der Bundesrepublik Deutschland offensichtlich dabei, gemeinsam mit Partnern in der DDR Projekte in Angriff zu nehmen, die im Westen kaum noch Durchsetzungschancen haben. Zu befürchten steht eine zweite Müllschwemme von West nach Ost.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Haus- und Sonderabfallverbrennungsanlagen werden von schweizer und bundesdeutschen Firmen derzeit im Gebiet der DDR geplant?
Inwieweit passen Planungen, allein im Raum Magdeburg Verbrennungskapazitäten von fast 700 000 Jahrestonnen zu schaffen, in die Abfallentsorgungsplanung des Bundes, und inwieweit wird dadurch der Druck in Richtung des Vorrangs der Abfallvermeidung gestärkt?
Inwieweit ist es zutreffend, daß nur ca. ein Drittel des geplanten Durchsatzes aus der DDR kommen soll, rund zwei Drittel des Mülls aus der Bundesrepublik Deutschland?
Inwieweit ist es zutreffend, daß Schlacke und Filterrückstände der genannten Anlagen in der DDR „beseitigt" werden sollen?
Wie ist es zu beurteilen, daß somit die DDR zwar rund 200 000 Tonnen Müll pro Jahr verbrennen kann, die gleiche Menge Rückstände aber, teilweise in hochtoxischer Form, im eigenen Land „beseitigen" soll?
Sollen für die geplanten Anlagen die einschlägigen bundesdeutschen Rechtsnormen, etwa die Verordnungen zum BImSchG bzw. das AbfG und die dortigen Verordnungen zur Anwendung kommen?
Soll für die Ablagerung/Verwertung der Rückstände in der DDR bundesdeutsches Recht zur Anwendung kommen?
Wie sind Informationen zu beurteilen, wonach bundesdeutsche Energieversorgungsunternehmen in Schwerin, Neustrelitz und in Espenhain bei Leipzig mehrere Müllverbrennungsanlagen planen?
Welche Emissionen aus den Kupferhütten und welche Immissionsbelastung für die Städte Helbra und Hettstedt bzw. die umliegende Region sind zu erwarten, wenn Pläne einer Frankfurter Gesellschaft verwirklicht werden, dort dioxin- und schwermetallhaltigen Kabel- und Elektronikschrott zu verheizen?
Wie sind Planungen der westdeutschen Metallindustrie, etwa der B. Hüttengesellschaft bzw. des B. Umweltservice zu beurteilen, giftige Zink- und Aluminiumschlacke in der DDR in Anlagen zu verarbeiten, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht durchsetzbar wären?
Wie kann der Eindruck entkräftet werden, daß bundesdeutsche Firmen nirgends so schnell handeln, wie bei der neuen Müllabfuhr Richtung Osten?
Wie gedenkt die Bundesregierung zu verhindern, daß handstreichartig Fakten in der DDR geschaffen werden, die dem Anliegen der bundesdeutschen Umweltgesetzgebung widersprechen?
Welche Mitwirkungs- und Einwirkungsmöglichkeiten hat die Bundesregierung in Fällen wie den oben aufgeführten, und zu welchen Gelegenheiten hat sie davon Gebrauch gemacht bzw. gedenkt sie künftig Gebrauch zu machen?
Welchen Inhalts waren Gespräche zwischen der Regierung der DDR und der Bundesrepublik Deutschland, zu welchen Anlässen fanden sie statt und zu welchen Ergebnissen kamen diese?
Welche Vorstellungen zur Erhaltung oder zur Ausweitung des Sekundärrohstoff-Recyclingsystems in der DDR hat die Bundesregierung, und welche Maßnahmen wurden unternommen, um einen Zusammenbruch des „SeRo " -Systems zu verhindern?
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, das „SeRo"-System durch Vergütung der gesammelten Altstoffe in D-Mark (1:1) zu stützen, und welcher Finanzbedarf wäre dazu notwendig?
Welche Überlegungen sind der Bundesregierung bekannt, auf dem Gebiet der DDR den Vorrang der Abfallvermeidung durchzusetzen, und wie sind diese zu beurteilen?
Wie prognostiziert die Bundesregierung das Abfallaufkommen auf dem Gebiet der DDR in den nächsten zehn Jahren?
Welche Einwirkungsmöglichkeiten haben Bürger/innen der DDR bei der Planung und Errichtung von MVA durch bundesdeutsche Firmen auf dem Gebiet der DDR?
Nach welchen genehmigungsrechtlichen Verfahren soll die Planung, die Errichtung und der Betrieb von MVA in der DDR abgewickelt werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Betreiber der in der DDR geplanten MVA bereits Anlieferverträge über Müll aus der DDR und/oder der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben?
Welche Planungen über den Verbleib der bei der Müllverbrennung anfallenden Reststoffe (Schlacke, Filterstäube) werden von seiten der Betreiber angestellt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die in der DDR zuständigen Aufsichtsbehörden in der Lage sind, die typischen Schadstoffemissionen von Müllverbrennungsanlagen (Schwermetalle, Dioxine, Furane, Hexachlorbenzol etc.) zu messen bzw. zu kontrollieren?