Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
11. Wahlperiode
Drucksache 11/ 7462
22.06.90
Sachgebiet 2129
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hensel, Hoss und der Fraktion
DIE GRÜNEN
— Drucksache 11/7081 —
Verbringung westdeutschen Mülls in die DDR
Vorbemerkung
Es ist seit langem das Ziel der Bundesregierung, das Verbringen
von Abfällen aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR
einzudämmen. Hiervon ließ sich die Bundesregierung bereits in
ihren Gesprächen mit der früheren Führung der DDR ebenso
leiten wie von dem Bestreben, daß in der DDR bei der
Deponietechnik und Abfallbeseitigung alle im Interesse des Umweltschutzes
notwendigen Vorkehrungen getroffen werden. Die seit November
vorigen Jahres eingetretene Entwicklung in der DDR hat die
Gespräche mit der Regierung und anderen Stellen der DDR ganz
wesentlich erleichtert. In den regelmäßigen Kontakten auf allen
Ebenen und insbesondere in Gesprächen zwischen dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit
dem Minister der DDR für Umwelt, Naturschutz, Energie und
Reaktorsicherheit wurde Einvernehmen erzielt, das Verbringen
von Abfällen aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR auf
sinnvolle Fälle zu beschränken und insgesamt auf ein vertretbares
Maß zurückzuführen.
Dies wurde auf seiten der Bundesrepublik Deutschland durch
Beschlüsse der Umweltministerkonferenz am 29. und 30. März
1990 unterstützt. Auch die Länder haben sich bereit erklärt, die
Abfallverbringungen in die DDR zu vermindern bzw. in
überschaubaren Zeiträumen ganz einzustellen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die Kriterien für
Abfallverbringungen aus der Bundesrepublik Deutschland in die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 13. Juni 1990 übermittelt.
DDR schon in der Phase des Zusammenwachsens beider
deutscher Staaten geändert haben und sich den Kriterien annähern
werden, die für Abfalltransporte zwischen den Ländern der
Bundesrepublik Deutschland gelten. Das Gebiet der DDR muß später
in einen gesamtdeutschen Abfallwirtschaftsverbund einbezogen
werden können.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß zur Zeit in erheblichem
Umfang Akquisitionsaktivitäten von Ver- und
Entsorgungsunternehmen aus der Bundesrepublik Deutschland in der DDR
stattfinden. In Einzelfällen ist auch die Refinanzierung von Anlagen
durch Abfallverbringungen aus der Bundesrepublik Deutschland
in die DDR Gegenstand von Firmenangeboten gewesen. Der
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat in
solchen Fällen, wenn sie ihm bekannt wurden, seinen Standpunkt
zur Frage von Abfallverbringungen in die DDR unmißverständlich
klargemacht.
Abfallverbringungen in die DDR bedürfen nach § 14 Abs. 3 der
Sechsten Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz der
DDR der Genehmigung des zuständigen DDR-Ministeriums.
Dieses hat im März 1990 die zuständigen Gebietskörperschaften und
die Zollverwaltung der DDR nochmals auf die geltende
Rechtslage hingewiesen. Absprachen, die ohne Genehmigung des
zuständigen DDR-Ministeriums Verbringungen von Abfällen aus
der Bundesrepublik Deutschland in die DDR vorsehen würden,
wären nach Auffassung der Bundesregierung unverbindlich.
Die Bundesregierung hält es andererseits auch für angebracht,
darauf hinzuweisen, daß die dringend erforderlichen
Verbesserungen für die Abfallwirtschaft in der DDR ohne den Einsatz von
privatem Kapital deutlich schwieriger zu erreichen sein würden.
Sie begrüßt daher grundsätzlich das Engagement von
Unternehmen aus der Bundesrepublik Deutschl and für
abfallwirtschaftliche Belange der DDR und erwartet bei Schaffung der hierfür
erforderlichen Voraussetzungen einen schnellen
Technologietransfer in die DDR. Dies muß allerdings so erfolgen, daß die
angestrebten Einzelmaßnahmen miteinander abgestimmt werden
und zu einem Gesamtkonzept für die DDR passen.
Die im Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer
Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der DDR niedergelegten Grundsätze
zum Umweltschutz werden zur zeit- und ranggleichen
Verwirklichung einer deutschen Umweltunion zum 1. Juli 1990 führen.
Damit wird ein wichtiger Impuls auch für eine den Erfordernissen
des Umweltschutzes entsprechende Entwicklung der
Abfallwirtschaft in der DDR gesetzt.
Auf Druck von Umweltschutzgruppen in Ost und West wurde zu Beginn
diesen Jahres der Export von Abfällen aus dem Bundesgebiet und
Westberlin stark eingeschränkt, teilweise ganz gestoppt. Nach Informationen
der Umweltschutzorganisation Greenpeace droht dieser bislang
weltweit einzigartige Erfolg bei der Bekämpfung des internationalen
Müllhandels nunmehr zunichte gemacht zu werden.
Trotz aller Ankündigungen der Bundesregierung, die DDR solle nicht
zum Natur-Dumping-Land gemacht werden, sind Industrie und
Kommunen aus der Bundesrepublik Deutschl and offensichtlich dabei,
gemeinsam mit Partnern in der DDR Projekte in Angriff zu nehmen, die im
Westen kaum noch Durchsetzungschancen haben. Zu befürchten steht
eine zweite Müllschwemme von West nach Ost.
1. Welche Haus- und Sonderabfallverbrennungsanlagen werden von
schweizer und bundesdeutschen Firmen derzeit im Gebiet der DDR
geplant?
Gegenwärtig führen nahezu alle Anlagenhersteller und
Unternehmen, die im Bereich der Abfallentsorgung, aber auch in der
Energieversorgung tätig sind, in der DDR Akquisitionsgespräche
und bieten die Errichtung von Anlagen an. Dies gilt sowohl für
den Hausmüll- als auch für den Sonderabfallbereich. Die
Bundesregierung hat keinen Überblick über Anzahl, Art und Inhalt dieser
Gespräche.
Zu den Umweltschutz-Pilotprojekten, für die eine Förderung aus
dem Haushalt des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vorgesehen ist bzw. geprüft wird, gehören drei
Maßnahmen zur thermischen Behandlung von Abfällen,
Sonderabfällen, Klärschlämmen bzw. schadstoffbelasteten Böden. Es
handelt sich um die Projekte
— „Hochtemperaturverbrennung von Arzneimittelrückständen
im Arzneimittelwerk Dresden" ;
— „Thermische Behandlung von quecksilberhaltigen
Produktionsrückständen und Altlasten bei den Chemischen Werken
Buna";
— „Abfallentsorgungskonzept für den Raum Dresden in
Verbindung mit der Klärschlammentsorgung der
Gemeinschaftskläranlage Dresden-Kaditz".
2. Inwieweit passen Planungen, allein im Raum Magdeburg
Verbrennungskapazitäten von fast 700 000 Jahrestonnen zu schaffen, in die
Abfallentsorgungsplanung des Bundes, und inwieweit wird
dadurch der Druck in Richtung des Vorrangs der Abfallvermeidung
gestärkt?
Das abfallwirtschaftliche Konzept der Bundesregierung basiert
unverände rt darauf, daß Abfälle im Grundsatz im
Geltungsbereich des Gesetzes über die Vermeidung und Entsorgung von
Abfällen vom 27. August 1986 (BGBl I Seite 1410) zu besei tigen
sind. Es besteht deshalb auch Einvernehmen zwischen dem
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
dem niedersächsischen Umweltminister, daß eine Beschickung
einer ggf. für den Raum Magdeburg zu errichtenden
Müllverbrennungsanlage mit Abfällen aus Niedersachsen nicht erfolgen wird.
Die niedersächsische Landesregierung hat
Verbringungsgenehmigungen ausgeschlossen.
3. Inwieweit ist es zutreffend, daß nur ca. ein Drittel des geplanten
Durchsatzes aus der DDR kommen soll, rund zwei Drittel des Mülls
aus der Bundesrepublik Deutschland?
Zur Haltung der Bundesregierung und der niedersächsischen
Landesregierung wird auf die Vorbemerkung und auf die Antwort
zu Frage 2 verwiesen.
4. Inwieweit ist es zutreffend, daß Schlacke und Filterrückstände der
genannten Anlagen in der DDR „beseitigt" werden sollen?
Mit der Verwirklichung der Umweltunion am 1. Juli 1990 tritt
auch das Abfallgesetz in der DDR in Kraft. Damit wird
sichergestellt, daß bei allen Planungen auch die Entsorgung der in den
Anlagen entstehenden Reststoffe geregelt werden muß.
5. Wie ist es zu beurteilen, daß somit die DDR zwar rund 200 000
Tonnen Müll pro Jahr verbrennen kann, die gleiche Menge
Rückstände aber, teilweise in hochtoxischer Form, im eigenen Land
„beseitigen" soll?
Siehe Antwort zu Frage 4.
6. Sollen für die geplanten Anlagen die einschlägigen
bundesdeutschen Rechtsnormen, etwa die Verordnungen zum BImSchG bzw.
das AbfG und die dortigen Verordnungen zur Anwendung
kommen?
7. Soll für die Ablagerung/Verwertung der Rückstände in der DDR
bundesdeutsches Recht zur Anwendung kommen?
Der Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer
Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der DDR enthält in Artikel 16 die
grundlegenden Vorschriften über die Bildung der Umweltunion. Zu
diesem Zweck trifft die DDR insbesondere Regelungen, die mit
Inkrafttreten des Vertrages sicherstellen, daß auf ihrem Gebiet für
neue Anlagen und Einrichtungen die in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden Sicherheits- und
Umweltschutzanforderungen eingehalten werden. Bestehende Anlagen und
Einrichtungen, die weiter betrieben werden sollen, müssen
entsprechende Anforderungen möglichst schnell erfüllen.
Zur Ausfüllung von Artikel 16 des Staatsvertrages ist von der
gemeinsamen Umweltkommission ein Umweltrahmengesetz der
Deutschen Demokratischen Republik erarbeitet worden. Mit
diesem Gesetz werden — nach Verabschiedung durch die
Volkskammer — die zentralen Regelungsbereiche des
Immissionsschutzrechts, des Rechts der kerntechnischen Sicherheit und des
Strahlenschutzes sowie des Wasser-, Chemikalien- und Abfallrechts am
1. Juli 1990 auch auf dem Gebiet der DDR wirksam werden.
8. Wie sind Informationen zu beurteilen, wonach bundesdeutsche
Energieversorgungsunte rnehmen in Schwerin, Neustrelitz und in
Espenhain bei Leipzig mehrere Müllverbrennungsanlagen planen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß auch Unternehmen der
Energieversorgung Anlagen bzw. Entsorgungskonzepte für eine
Vielzahl von Regionen anbieten. Hierzu gehören auch die Bezirke
Schwerin und Leipzig. Konzepte für Neustrelitz sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
Konkrete Planungen, die entscheidungsreif wären, sind der
Bundesregierung jedoch nicht bekannt.
9. Welche Emissionen aus den Kupferhütten und welche
Immissionsbelastung für die Städte Helbra und Hettstedt bzw. die umliegende
Region sind zu erwarten, wenn Pläne einer Frankfu rter Gesellschaft
verwirklicht werden, do rt dioxin- und schwermetallhaltigen Kabel-
und Elektronikschrott zu verheizen?
In der genannten Region wird ein Projekt zur Neuerrichtung einer
Sekundärkupferhütte in Zusammenarbeit mit dem Kombinat
Mansfeld verfolgt.
Das Anlagenkonzept für eine neue Sekundär-Kupferhütte sieht
als Einsatzstoff u. a. auch Kupferkabel und Elektronikschrott vor.
Die thermische Behandlung dieser Stoffe wird jedoch im
Gegensatz zur gegenwärtigen stark umweltbelastenden Verbrennung
unter Anwendung der modernsten z. Z. verfügbaren Verfahren
und Technologien in einem Elektro-Ofen geplant. Dieser soll in
seiner technischen Auslegung dem kürzlich bei einem
Hamburger Unternehmen in Betrieb genommenen Ofen entsprechen.
Hierdurch würde gewährleistet, daß die Entsorgung der
genannten Abfallmaterialien unter sicherer Einhaltung aller nach dem
derzeit geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland
bestehenden Grenzwerte erfolgt.
Die Pläne der Frankfurter Gesellschaft würden somit zu einer
drastischen Verminderung der Emissionen in dem genannten
Raum führen. Eine baldige Umstellung der verwendeten Technik
ist deshalb nach Auffassung der Bundesregierung zur
Verbesserung der Situation dringend geboten.
10. Wie sind Planungen der westdeutschen Metallindustrie, etwa der B.
Hüttengesellschaft bzw. des B. Umweltservice zu beurteilen, giftige
Zink- und Aluminiumschlacke in der DDR in Anlagen zu
verarbeiten, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht durchsetzbar
wären?
Siehe Antwort zu Frage 7.
11. Wie kann der Eindruck entkräftet werden, daß bundesdeutsche
Firmen nirgends so schnell handeln, wie bei der neuen Müllabfuhr
Richtung Osten?
Drucksache 11/ 7462 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode
Nach Auffassung der Bundesregierung ist dieser Eindruck falsch.
12. Wie gedenkt die Bundesregierung zu verhindern, daß
handstreichartig Fakten in der DDR geschaffen werden, die dem Anliegen der
bundesdeutschen Umweltgesetzgebung widersprechen?
13. Welche Mitwirkungs- und Einwirkungsmöglichkeiten hat die
Bundesregierung in Fällen wie den oben aufgeführten, und zu welchen
Gelegenheiten hat sie davon Gebrauch gemacht bzw. gedenkt sie
künftig Gebrauch zu machen?
Siehe Antwort zu den Fragen 6 und 7.
14. Welchen Inhalts waren Gespräche zwischen der Regierung der
DDR und der Bundesrepublik Deutschl and, zu welchen Anlässen
fanden sie statt und zu welchen Ergebnissen kamen diese?
Auf die einschlägigen Pressemitteilungen des Bundesministers für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und die von ihm
regelmäßig vorgenommene Unterrichtung des
Umweltausschusses des Deutschen Bundestages wird verwiesen.
15. Welche Vorstellungen zur Erhaltung oder zur Ausweitung des
Sekundärrohstoff-Recyclingsystems in der DDR hat die
Bundesregierung, und welche Maßnahmen wurden unternommen, um
einen Zusammenbruch des „SeRo"-Systems zu verhindern?
Die Erhaltung des „Sero"-Systems ist g rundsätzlich zu begrüßen.
Die Bundesregierung ist aber der Auffassung, daß die dafür
erforderlichen Konzepte von der DDR selbst entwickelt werden
müssen. Sie weist darauf hin, daß das „Sero"-System in der bisherigen
planwirtschaftlichen Ausgestaltung unter marktwirtschaftlichen
Bedingungen ohne besondere finanzielle Absicherung nicht
funktionieren kann. Das System basiert auf festen Annahmepreisen
und Abnahmepflichten für die produzierende Wirtschaft zu
gleichfalls festen, staatlich festgelegten Übernahmepreisen.
Nach Auskunft der DDR ist das System im vergangenen Jahr mit
105 Mio. MDN bezuschußt worden.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, das „SeRo"-System
durch Vergütung der gesammelten Altstoffe in D-Mark (1:1) zu
stützen, und welcher Finanzbedarf wäre dazu notwendig?
Siehe Antwort zu Frage 15.
17. Welche Überlegungen sind der Bundesregierung bekannt, auf dem
Gebiet der DDR den Vorrang der Abfallvermeidung durchzusetzen,
und wie sind diese zu beurteilen?
Nach DDR-Recht gilt bereits der Vorrang der Abfallvermeidung.
Die Bundesregierung hält allerdings den Vollzug dieser
Regelungen in der Vergangenheit für unbef riedigend. Was die zukünftige
Entwicklung in der DDR anlangt, wird auf die Beantwortung der
Fragen 6 und 7 verwiesen.
18. Wie prognos tiziert die Bundesregierung das Abfallaufkommen auf
dem Gebiet der DDR in den nächsten zehn Jahren?
Eine qualifizierte Prognose des Abfallaufkommens auf dem
Gebiet der DDR in den nächsten zehn Jahren ist der
Bundesregierung im Augenblick nicht möglich.
19. Welche Einwirkungsmöglichkeiten haben Bürger/innen der DDR
bei der Planung und Errichtung von MVA durch bundesdeutsche
Firmen auf dem Gebiet der DDR?
20. Nach welchen genehmigungsrechtlichen Verfahren soll die Pla
-
nung, die Errichtung und der Betrieb von MVA in der DDR
abgewickelt werden?
Die Bürgerbeteiligung bei der Planung und Errichtung von
Müllverbrennungsanlagen in der DDR richtet sich bisher nach
dortigem Recht. Hierbei ist unmaßgeblich, wer Anlagen errichtet. Für
die zukünftige Entwicklung wird _auf die Beantwortung der
Fragen 6 und 7 verwiesen.
21. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Be treiber der in der DDR
geplanten MVA bereits Anlieferverträge über Müll aus der DDR
und/oder der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben?
22. Welche Planungen über den Verbleib der bei der Müllverbrennung
anfallenden Reststoffe (Schlacke, Filterstäube) werden von seiten
der Betreiber angestellt?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Einzelfällen
Absichtserklärungen, jedoch keine Verträge vorliegen. Die
Bundesregierung sieht derartige Erklärungen nicht als verbindliche
Anlieferverträge an. Dies würde insbesondere für Abfallverbringungen
aus der Bundesrepublik Deutschland gelten, da dera rtige
Vereinbarungen von der Genehmigung der Verbringung durch die
zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der
DDR abhängig wären.
23. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die in der DDR zuständigen
Aufsichtsbehörden in der Lage sind, die typischen
Schadstoffemissionen von Müllverbrennungsanlagen (Schwermetalle, Dioxine,
Furane, Hexachlorbenzol etc.) zu messen bzw. zu kontrollieren?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die in der DDR
zuständigen Aufsichtsbehörden in der gegenwärtigen Situation nicht in
der Lage sein werden, die genannten Messungen vorzunehmen.
Sie werden sich daher im Bedarfsfall der Hilfe geeigneter Ins ti
-tute, auch aus der Bundesrepublik Deutschland, bedienen
müssen.]