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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Situation für Selbständige und freie Berufe in der DDR bei Schaffung einer Währungsunion und einer Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (G-SIG: 11005146)

Behandlung der Guthaben von Selbständigen nach der Währungsumstellung, Anwendung der Kriterien des Künstlersozialversicherungsgesetzes auf Künstler in der DDR

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

11.06.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/712714.05.90

Situation für Selbständige und freie Berufe in der DDR bei Schaffung einer Währungsunion und einer Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR

des Abgeordneten Kleinert (Marburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die bisher bekanntgewordenen Umstände der geplanten Währungsunion, Wirtschafts- und Sozialgemeinschaft, nicht zuletzt durch das „Arbeitspapier" der Bundesregierung vom 24. April 1990, enthalten eine Reihe von Regelungen wie etwa den Umtausch von Löhnen und Gehältern zum Kurs 1 DM : 1 Mark DDR sowie den Umtausch eines Guthabens natürlicher Personen bis zu einem festgelegten Betrag zum Kurs 1:1, darüber hinaus zum Kurs 1:2.

Die Frage, wie mit Selbständigen und freien Berufen, die auch bisher in der DDR bereits vorhanden waren, umgegangen wird, ist scheinbar noch ungeklärt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen4

1

Das Guthaben von DDR-Bürgern, die bislang bereits als Selbständige bzw. in freien Berufen gearbeitet haben, ist mit Löhnen und Gehältern abhängig Beschäftigter in der DDR vergleichbar, etwa, was Schriftsteller, Musiker, darstellende Künstler auf der einen, aber auch Handwerker auf der anderen Seite angeht. Wie soll mit derartigen Guthaben im Falle der Währungsunion verfahren werden?

2

Wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß die „Bildung einer breiten Basis aus kleinen und mittleren Unternehmen sowie freien Berufen" (Arbeitspapier, Artikel 10.2) erreicht wird?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Guthaben von DDR Bürgern, die bislang bereits als Selbständige oder in freien Berufen gearbeitet haben, zum Kurs von 1:1 umzutauschen, ggf. bis zu einem bestimmten Höchstbetrag? Gibt es derartige Initiativen seitens der Regierung der DDR?

4

Ist beabsichtigt, Künstler in der DDR zukünftig nach den Kriterien der Künstlersozialversicherung zu behandeln? Wenn ja, ab welchem Zeitraum und mit welchen Übergangsregelungen?

Bonn, den 9. Mai 1990

Kleinert (Marburg) Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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