Rüstungsindustrie und Rüstungsforschung in Baden-Württemberg
der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ausweitung der Zivilproduktion in Rüstungsbetrieben und Umstellung von Rüstungsproduktion auf zivile Produktion
1.1 Welche strukturpolitischen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die zivilen Produktionsbereiche von Rüstungsunternehmen in Baden-Württemberg angesichts der Abrüstungs- und Konversionsmaßnahmen im Geltungsbereich des Warschauer Paktes zu erweitern?
1.2 Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung in welchem Jahr welchen baden-württembergischen Unternehmen mit nennenswertem Anteil an Rüstungsproduktion gewährt, um die zivilen Produktionsbereiche auszuweiten?
1.3 Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß das Bundesministerium für Wirtschaft der Firma LITEF (Freiburg) ein zinsloses Darlehen in Höhe von sieben Millionen DM „aus dem Airbus-Topf" für die „Weiterentwicklung der Kurs- und Lagereferenzsysteme LTR 81 und LCR 88 für die zivile Luftfahrt" gewährte (zitiert nach „Badische Zeitung" vom 16. März 1990)?
1.4 Kann die Bundesregierung einen Vergleich zwischen ihren Bemühungen und denen der Regierung der UdSSR ziehen, die Umstellung von Rüstungsbetrieben auf zivile Produktion, d. h. den Abbau von Rüstungsproduktion, zu fördern?
2. Allgemeine Angaben über Rüstungsbetriebe und Rüstungsforschung in Baden-Württemberg
2.1 Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß es sich bei den im folgenden aufgeführten Unternehmen um die 25 größten Rüstungsbetriebe in Baden-Württemberg handelt, und kann die Bundesregierung die in Klammern angegebenen, in diesen Firmen hergestellten militärischen Produkte und Produktpaletten bestätigen:
- a) BBC, Mannheim (Leittechnik);
- b) Teldix GmbH, Heidelberg (Präzisionsmechanik für militärische Zwecke);
- c) Eltro GmbH, Heidelberg (Militärelektronik);
- d) Kühlerfabrik Behr GmbH, Stuttgart (Fahrzeugbau für militärische Zwecke);
- e) SEL, Stuttgart (Elektronik für militärische Zwecke);
- f) Porsche AG, Stuttgart (militärische Entwicklungsarbeiten);
- g) Daimler-Benz AG, Stuttgart (Fahrzeugbau für militärische Zwecke);
- h) Alfred Kärcher GmbH & Co., Winnenden (Dekontaminationssysteme bei Einsätzen von A-B-C-Massenvernichtungsmitteln) ;
- i) Carl Zeiss, Oberkochen (optische Geräte für militärische Zwecke);
- j) ANT GmbH, Backnang (militärische Nachrichtentechnik);
- k) Junghans Uhrenfabrik GmbH, Schramberg (Zünder und Munition) ;
- l) Heckler& Koch GmbH, Oberndorf (Kleinwaffen);
- m) Mauser GmbH, Oberndorf (Kanonen);
- n) Eberspächer GmbH, Esslingen (Fahrzeugbau für militärische Zwecke);
- o) MBB, Kirchheim (Lenkwaffen);
- p) Progress Werke AG, Oberkirch (Munitionsverpakkungen) ;
- q) Contraves GmbH, Stockach (Lenkwaffen);
- r) Bodenseewerk Gerätetechnik GmbH, Überlingen (Elektronik für militärische Zwecke);
- s) LITEF GmbH, Freiburg (Elektronik für militärische Zwecke);
- t) AEG AG, Ulm (Elektronik für militärische Zwecke);
- u) IVECO-Magirus AG, Ulm (Fahrzeugbau für militärische Zwecke);
- v) KHD AG, Ulm (Motoren für militärische Zwecke);
- w) Dornier GmbH, Friedrichshafen (Flugzeugbau für militärische Zwecke);
- x) MTU GmbH, Friedrichshafen (Triebwerke für Militärflugzeuge, Motoren für Kriegsschiffe);
- y) Zahnradfabrik, Friedrichshafen (Fahrzeugbau für militärische Zwecke);
- (zitiert nach „Rüstungsindustrie in Baden-Württemberg", Verein für Friedenspädagogik e. V., Tübingen, 1987; „Landkarte zur Militarisierung in Baden-Württemberg, Landesverband DIE GRÜNEN, 1987)?
2.2 Kann die Bundesregierung Zahlen über den Umsatz im Rüstungsbereich der in Frage 2.1 angeführten baden-württembergischen Betriebe vorlegen?
2.3 Wie viele Arbeitsplätze sind nach den Informationen der Bundesregierung in Baden-Württemberg von der Rüstungsproduktion und dem Export von Rüstungsgütern abhängig?
2.4 Wie hoch waren die Aufträge des Bundesamtes für Wehrtechnik an welche baden-württembergischen Firmen in den Jahren 1980 bis 1990?
2.5 Wie hoch waren die Aufträge des Bundesamtes für Wehrtechnik und/oder des Bundesministeriums der Verteidigung an welche baden-württembergischen Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen in den Jahren 1970 bis 1990?
2.6 Wie viele und welche baden-württembergischen Firmen erhielten in den Jahren 1989 und 1990 für welche Projekte Aufträge des Bundesamtes für Wehrtechnik bzw. des Bundesministers der Verteidigung?
2.7 Kann die Bundesregierung Angaben über die Anzahl und den Umfang der in den Jahren 1988, 1989 und 1990 erteilten Exportgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) an baden-württembergische Firmen machen?
2.8 Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß baden-württembergische Fraunhofer-Institute an Forschungsprojekten, die vom Bundesministerium der Verteidigung gefördert wurden oder werden, beteiligt waren, und welcher Art waren und welchen Umfang hatten diese Forschungsprojekte?
2.9 Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß Firmen aus Baden-Württemberg baden-württembergischen Forschungseinrichtungen oder Hochschulen in Baden-Württemberg Mittel für die Entwicklung von Hochenergielasern aus Bundesmitteln gewährt wurden?
2.10 Kann die Bundesregierung die militärischen Interessen benennen, die sich an ihrer finanziellen Unterstützung der Hochenergielasertechnik festmachen lassen, und wie will die Bundesregierung den militärischen Mißbrauch dieser Technik verhindern?
3. Kernforschungszentrum Karlsruhe
3.1 Wie viele Wissenschaftler aus Staaten, die den Nichtverbreitungsvertrag über Kernwaffen nicht ratifiziert haben, besuchten nach Informationen der Bundesregierung seit 1969 das Kernforschungszentrum Karlsruhe?
3.2 Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß im Jahr 1969 „das Grundpatent zum Trenndüsenverfahren" unter den Lizenznummern „BRD 1794274" bzw. „Republik Südafrika 69/6372" vom Kernforschungszentrum Karlsruhe in Südafrika „angemeldet" wurde?
3.3 Bei welcher südafrikanischen Institution wurde nach Informationen der Bundesregierung das „Grundpatent zum Trenndüsenverfahren " „ angemeldet " ?
3.4 Kann die Bundesregierung eine Aussage des Bundesministers für Forschung und Technologie bestätigen, wonach eine „Verwendung des Trenndüsenverfahrens in Südafrika nach der damaligen Rechtslage Voraussetzung eines Verbots gewesen" wäre, und aufgrund welcher Bestimmungen des AWG (Stand 1969) soll dann die Verwendung des in Südafrika angemeldeten Grundpatents zum Trenndüsenverfahren durch südafrikanische Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen unmöglich gewesen sein?
3.5 Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Anmeldung des Grundpatents zum Trenndüsenverfahren in Südafrika mit Wissen, Billigung oder Genehmigung der Bundesregierung oder Teilen der Bundesregierung erfolgte?
3.6 Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Anmeldung des Grundpatents zum Trenndüsenverfahren in Südafrika mit Wissen, Billigung oder ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtsrats des Kernforschungszentrums Karlsruhe und/oder der im Aufsichtsrat des Kernforschungszentrums Karlsruhe sitzenden Mitglieder der Bundesregierung erfolgte?
3.7 Welche Aufsichtsratsmitglieder des Kernforschungszentrums Karlsruhe waren nach Informationen der Bundesregierung namentlich für die Anmeldung des Grundpatents zum Trenndüsenverfahren in Südafrika verantwortlich?
3.8 Wie viele und welche weiteren Patente des Kernforschungszentrums Karlsruhe wurden nach Informationen der Bundesregierung von 1969 bis 1989 in Südafrika angemeldet?
3.9 Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß im Jahr 1974 eine in diesem Zusammenhang relevante Patentanmeldung des Kernforschungszentrums Karlsruhe in Südafrika über ein Verfahren zur Trennung eines Molekularstrahls erfolgte?
3.10 Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Grundpatente zum Trenndüsenverfahren auch in Libyen, Pakistan, China, Indien, Argentinien oder Brasilien angemeldet wurden, und in welchem Jahr sind diese Anmeldungen erfolgt?
3.11 Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie von sich aus den UN-Weltsicherheitsrat oder andere Institutionen und Ausschüsse der UNO bis zum heutigen Tag über Tatsache und Hintergründe der Patentanmeldung in Südafrika informiert hat oder kann sie dies dementieren, und wie lange will — im Falle des Dementis — die Bundesregierung diese nukleare Zusammenarbeit mit Südafrika noch verschweigen?
4. Ausgewählte Unternehmen in Baden-Württemberg
4.1 Wie viele Bundeswehroffiziere oder Mitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung wurden nach Informationen der Bundesregierung mit Zustimmung der Bundesregierung nach ihrem aktiven Dienst für die Bundeswehr als Berater oder Mitarbeiter für baden-württembergische Firmen mit Rüstungsproduktion seit 1969 tätig?
4.2 Kann die Bundesregierung Angaben über die Mitglieder des sogenannten rüstungswirtschaftlichen Arbeitskreises beim Bundesminister der Verteidigung machen?
4.3 Kann die Bundesregierung Angaben über den Umfang und den Zweck der Mittel machen, die die Firma Heckler & Koch (Oberndorf) seit 1980 an Forschungsmitteln der Bundesregierung erhielt?
4.4 Welche militärischen Entwicklungsarbeiten im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung haben nach Informationen der Bundesregierung die Unternehmen Daimler-Benz AG (Stuttgart) und Porsche AG (Stuttgart) in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt?
4.5 Kann die Bundesregierung Angaben über den Umfang und den Zweck der Mittel machen, die die Firma Imhausen (Lahr) seit 1980 an Forschungsmitteln der Bundesregierung erhielt?
5. „Wissenschaftsstadt" Ulm
5.1 Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen der Landesregierung von Baden-Württemberg, die Stadt Ulm zur „Wissenschaftsstadt" zu machen?
5.2 Hat die Bundesregierung die Absicht, im Rahmen des Projekts „Wissenschaftsstadt Ulm" in verstärktem Maße Mittel zur Rüstungsforschung für Firmen und Hochschulen in Ulm, um Ulm und um Ulm herum zur Verfügung zu stellen, und welche Firmen und Hochschulen sollen in besonderem Maße berücksichtigt werden?
5.3 Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Konzentration von Firmen und Hochschulen sowie weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in einer „Wissenschaftsstadt" Ulm, die Mittel der Bundesregierung für Rüstungsforschung erhalten?
5.4 Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihres indirekten Engagements für die „Wissenschaftsstadt" Ulm, insbesondere auch betriebliche und institutionelle Forschungsprojekte zur Rüstungskonversion (in bet rieblicher und regionaler Hinsicht) zu fördern?
Fragen35
Ausweitung der Zivilproduktion in Rüstungsbetrieben und Umstellung von Rüstungsproduktion auf zivile Produktion
Welche strukturpolitischen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die zivilen Produktionsbereiche von Rüstungsunternehmen in Baden-Württemberg angesichts der Abrüstungs- und Konversionsmaßnahmen im Geltungsbereich des Warschauer Paktes zu erweitern?
Welche finanziellen Mittel hat die Bundesregierung in welchem Jahr welchen baden-württembergischen Unternehmen mit nennenswertem Anteil an Rüstungsproduktion gewährt, um die zivilen Produktionsbereiche auszuweiten?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß das Bundesministerium für Wirtschaft der Firma LITEF (Freiburg) ein zinsloses Darlehen in Höhe von sieben Millionen DM „aus dem Airbus-Topf" für die „Weiterentwicklung der Kurs- und Lagereferenzsysteme LTR 81 und LCR 88 für die zivile Luftfahrt" gewährte (zitiert nach „Badische Zeitung" vom 16. März 1990)?
Kann die Bundesregierung einen Vergleich zwischen ihren Bemühungen und denen der Regierung der UdSSR ziehen, die Umstellung von Rüstungsbetrieben auf zivile Produktion, d. h. den Abbau von Rüstungsproduktion, zu fördern?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß es sich bei den im folgenden aufgeführten Unternehmen um die 25 größten Rüstungsbetriebe in Baden-Württemberg handelt, und kann die Bundesregierung die in Klammern angegebenen, in diesen Firmen hergestellten militärischen Produkte und Produktpaletten bestätigen:
a) BBC, Mannheim (Leittechnik);
b) Teldix GmbH, Heidelberg (Präzisionsmechanik für militärische Zwecke);
c) Eltro GmbH, Heidelberg (Militärelektronik);
d) Kühlerfabrik Behr GmbH, Stuttgart (Fahrzeugbau für militärische Zwecke);
e) SEL, Stuttgart (Elektronik für militärische Zwecke);
f) Porsche AG, Stuttgart (militärische Entwicklungsarbeiten);
g) Daimler-Benz AG, Stuttgart (Fahrzeugbau für militärische Zwecke);
h) Alfred Kärcher GmbH & Co., Winnenden (Dekontaminationssysteme bei Einsätzen von A-B-C-Massenvernichtungsmitteln) ;
i) Carl Zeiss, Oberkochen (optische Geräte für militärische Zwecke);
j) ANT GmbH, Backnang (militärische Nachrichtentechnik);
k) Junghans Uhrenfabrik GmbH, Schramberg (Zünder und Munition) ;
l) Heckler& Koch GmbH, Oberndorf (Kleinwaffen);
m) Mauser GmbH, Oberndorf (Kanonen);
n) Eberspächer GmbH, Esslingen (Fahrzeugbau für militärische Zwecke);
o) MBB, Kirchheim (Lenkwaffen);
p) Progress Werke AG, Oberkirch (Munitionsverpakkungen) ;
q) Contraves GmbH, Stockach (Lenkwaffen);
r) Bodenseewerk Gerätetechnik GmbH, Überlingen (Elektronik für militärische Zwecke);
s) LITEF GmbH, Freiburg (Elektronik für militärische Zwecke);
t) AEG AG, Ulm (Elektronik für militärische Zwecke);
u) IVECO-Magirus AG, Ulm (Fahrzeugbau für militärische Zwecke);
v) KHD AG, Ulm (Motoren für militärische Zwecke);
w) Dornier GmbH, Friedrichshafen (Flugzeugbau für militärische Zwecke);
x) MTU GmbH, Friedrichshafen (Triebwerke für Militärflugzeuge, Motoren für Kriegsschiffe);
y) Zahnradfabrik, Friedrichshafen (Fahrzeugbau für militärische Zwecke);
(zitiert nach „Rüstungsindustrie in Baden-Württemberg", Verein für Friedenspädagogik e. V., Tübingen, 1987; „Landkarte zur Militarisierung in Baden-Württemberg, Landesverband DIE GRÜNEN, 1987)?
Kann die Bundesregierung Zahlen über den Umsatz im Rüstungsbereich der in Frage 2.1 angeführten baden-württembergischen Betriebe vorlegen?
Wie viele Arbeitsplätze sind nach den Informationen der Bundesregierung in Baden-Württemberg von der Rüstungsproduktion und dem Export von Rüstungsgütern abhängig?
Wie hoch waren die Aufträge des Bundesamtes für Wehrtechnik an welche baden-württembergischen Firmen in den Jahren 1980 bis 1990?
Wie hoch waren die Aufträge des Bundesamtes für Wehrtechnik und/oder des Bundesministeriums der Verteidigung an welche baden-württembergischen Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen in den Jahren 1970 bis 1990?
Wie viele und welche baden-württembergischen Firmen erhielten in den Jahren 1989 und 1990 für welche Projekte Aufträge des Bundesamtes für Wehrtechnik bzw. des Bundesministers der Verteidigung?
Kann die Bundesregierung Angaben über die Anzahl und den Umfang der in den Jahren 1988, 1989 und 1990 erteilten Exportgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) an baden-württembergische Firmen machen?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß baden-württembergische Fraunhofer-Institute an Forschungsprojekten, die vom Bundesministerium der Verteidigung gefördert wurden oder werden, beteiligt waren, und welcher Art waren und welchen Umfang hatten diese Forschungsprojekte?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß Firmen aus Baden-Württemberg baden-württembergischen Forschungseinrichtungen oder Hochschulen in Baden-Württemberg Mittel für die Entwicklung von Hochenergielasern aus Bundesmitteln gewährt wurden?
Kann die Bundesregierung die militärischen Interessen benennen, die sich an ihrer finanziellen Unterstützung der Hochenergielasertechnik festmachen lassen, und wie will die Bundesregierung den militärischen Mißbrauch dieser Technik verhindern?
Wie viele Wissenschaftler aus Staaten, die den Nichtverbreitungsvertrag über Kernwaffen nicht ratifiziert haben, besuchten nach Informationen der Bundesregierung seit 1969 das Kernforschungszentrum Karlsruhe?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß im Jahr 1969 „das Grundpatent zum Trenndüsenverfahren" unter den Lizenznummern „BRD 1794274" bzw. „Republik Südafrika 69/6372" vom Kernforschungszentrum Karlsruhe in Südafrika „angemeldet" wurde?
Bei welcher südafrikanischen Institution wurde nach Informationen der Bundesregierung das „Grundpatent zum Trenndüsenverfahren " „ angemeldet " ?
Kann die Bundesregierung eine Aussage des Bundesministers für Forschung und Technologie bestätigen, wonach eine „Verwendung des Trenndüsenverfahrens in Südafrika nach der damaligen Rechtslage Voraussetzung eines Verbots gewesen" wäre, und aufgrund welcher Bestimmungen des AWG (Stand 1969) soll dann die Verwendung des in Südafrika angemeldeten Grundpatents zum Trenndüsenverfahren durch südafrikanische Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen unmöglich gewesen sein?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Anmeldung des Grundpatents zum Trenndüsenverfahren in Südafrika mit Wissen, Billigung oder Genehmigung der Bundesregierung oder Teilen der Bundesregierung erfolgte?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Anmeldung des Grundpatents zum Trenndüsenverfahren in Südafrika mit Wissen, Billigung oder ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtsrats des Kernforschungszentrums Karlsruhe und/oder der im Aufsichtsrat des Kernforschungszentrums Karlsruhe sitzenden Mitglieder der Bundesregierung erfolgte?
Welche Aufsichtsratsmitglieder des Kernforschungszentrums Karlsruhe waren nach Informationen der Bundesregierung namentlich für die Anmeldung des Grundpatents zum Trenndüsenverfahren in Südafrika verantwortlich?
Wie viele und welche weiteren Patente des Kernforschungszentrums Karlsruhe wurden nach Informationen der Bundesregierung von 1969 bis 1989 in Südafrika angemeldet?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß im Jahr 1974 eine in diesem Zusammenhang relevante Patentanmeldung des Kernforschungszentrums Karlsruhe in Südafrika über ein Verfahren zur Trennung eines Molekularstrahls erfolgte?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß die Grundpatente zum Trenndüsenverfahren auch in Libyen, Pakistan, China, Indien, Argentinien oder Brasilien angemeldet wurden, und in welchem Jahr sind diese Anmeldungen erfolgt?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie von sich aus den UN-Weltsicherheitsrat oder andere Institutionen und Ausschüsse der UNO bis zum heutigen Tag über Tatsache und Hintergründe der Patentanmeldung in Südafrika informiert hat oder kann sie dies dementieren, und wie lange will — im Falle des Dementis — die Bundesregierung diese nukleare Zusammenarbeit mit Südafrika noch verschweigen?
Wie viele Bundeswehroffiziere oder Mitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung wurden nach Informationen der Bundesregierung mit Zustimmung der Bundesregierung nach ihrem aktiven Dienst für die Bundeswehr als Berater oder Mitarbeiter für baden-württembergische Firmen mit Rüstungsproduktion seit 1969 tätig?
Kann die Bundesregierung Angaben über die Mitglieder des sogenannten rüstungswirtschaftlichen Arbeitskreises beim Bundesminister der Verteidigung machen?
Kann die Bundesregierung Angaben über den Umfang und den Zweck der Mittel machen, die die Firma Heckler & Koch (Oberndorf) seit 1980 an Forschungsmitteln der Bundesregierung erhielt?
Welche militärischen Entwicklungsarbeiten im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung haben nach Informationen der Bundesregierung die Unternehmen Daimler-Benz AG (Stuttgart) und Porsche AG (Stuttgart) in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt?
Kann die Bundesregierung Angaben über den Umfang und den Zweck der Mittel machen, die die Firma Imhausen (Lahr) seit 1980 an Forschungsmitteln der Bundesregierung erhielt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen der Landesregierung von Baden-Württemberg, die Stadt Ulm zur „Wissenschaftsstadt" zu machen?
Hat die Bundesregierung die Absicht, im Rahmen des Projekts „Wissenschaftsstadt Ulm" in verstärktem Maße Mittel zur Rüstungsforschung für Firmen und Hochschulen in Ulm, um Ulm und um Ulm herum zur Verfügung zu stellen, und welche Firmen und Hochschulen sollen in besonderem Maße berücksichtigt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine mögliche Konzentration von Firmen und Hochschulen sowie weiteren staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen in einer „Wissenschaftsstadt" Ulm, die Mittel der Bundesregierung für Rüstungsforschung erhalten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen ihres indirekten Engagements für die „Wissenschaftsstadt" Ulm, insbesondere auch betriebliche und institutionelle Forschungsprojekte zur Rüstungskonversion (in bet rieblicher und regionaler Hinsicht) zu fördern?