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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Müllverbrennung im Bundesmodell "Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen" (G-SIG: 11005153)

PVC-Anteile im verarbeiteten Abfall, Herstellung der Brennstoffpellets "Calomat", Umweltverträglichkeit, Verbrennung beschichteter und imprägnierter Hölzer, Entsorgung der Aschen und Flugstäube, Erfolg des Modells

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Forschung und Technologie

Datum

12.06.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/714915.05.90

Müllverbrennung im Bundesmodell „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen"

der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Müllverbrennung im Bundesmodell „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen"

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Anteile von PVC in Prozent sind, gemessen am Jahresdurchsatz von Haus- und Gewerbemüll, nach Informationen der Bundesregierung in den einzelnen Abfallfraktionen im „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen" enthalten?

2

Welche Anteile von PVC in Prozent sind, gemessen am jährlichen Holzdurchsatz, nach Informationen der Bundesregierung in den drei Holzfraktionen Haus-, Gewerbe- und Sperrmüll enthalten?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bundesmodell „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen" die Brennstoffpellets „Calomat" hergestellt werden, und welcher Mengenanteil des nach Dusslingen verbrachten Kunststoffes gelangt in die Rohmasse zur Herstellung des Brennstoffpellets „Calomat"?

4

Wie setzen sich nach Informationen der Bundesregierung die Pellets zusammen?

5

Kann die Bundesregierung Angaben über den Chlorgehalt des Festbrennstoffs „Calomat" machen, und auf welche Stoffe läßt sich der Chloreintrag zurückführen?

6

Welche Menge an „Calomat" wurde im „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen" seit der Inbetriebnahme nach Informationen der Bundesregierung produziert, wo kommt nach Informationen der Bundesregierung dieser Brennstoff zum Einsatz, und kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß „Calomat" auch in Dusslingen als Brennstoff eingesetzt wird?

7

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß „Calomat" als Stütz- und Zuschlagbrennstoff sowohl regelmäßig als auch versuchsweise in Müll- oder Sondermüllverbrennungsanlagen eingesetzt wird? Wenn ja, in welchen Anlagen, in welcher Menge und seit wann? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über den Schadstoffgehalt Dusslinger Abfallfraktionen inkl. „Calomat" in Fremdanlagen vor?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Umweltverträglichkeit von „Calomat" im Hinblick auf den Chlorgehalt?

9

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß sowohl die Produktion von „Calomat" als auch die Verbrennung von (beschichteten) Hölzern nicht Gegenstand im Planfeststellungsbeschluß über das Bundesmodell „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen" gewesen ist?

10

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß im „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen" Hölzer und beschichtete Hölzer verbrannt werden?

11

Kann die Bundesregierung Angaben über toxikologische Untersuchungen im „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen" bezüglich der Verbrennung PCP-imprägnierter Hölzer und ihrer Dioxin- und Furan-Begleitkomponenten machen?

12

Wurden demzufolge die Emissionen des „Humus- und Wertstoffwerks Dusslingen" nach Informationen der Bundesregierung auch auf PCDD/PCDF-Konzentrationen und auf andere halogenierte Aromate untersucht?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß im Planfeststellungsbeschluß über das Bundesmodell „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen" „festinstallierte Meßgeräte" und „kontinuierliche Messungen" auch von anorganischen Chlor- und Fluorverbindungen vorgesehen sind?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß es bis heute keine fortlaufenden Messungen von anorganischen Chlor- und Fluorverbindungen gab, obwohl dies im Planfeststellungsbeschluß vorgeschrieben ist?

15

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß es sich bei den auf die Restdeponie verbrachten und dort deponierten Aschen und Flugstäuben aus dem „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen" aufgrund der Schadstoffbelastung um Sondermüll handelt und dieser eigentlich auf der o. a. Deponie nicht gelagert werden dürfte, und wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß es hinsichtlich des Schadstoffgehalts der Aschen und Flugstäube bis Februar 1990 keine Messungen gab, obwohl dies im Planfeststellungsbeschluß vorgeschrieben ist?

16

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß es zum jetzigen Zeitpunkt von Vorteil wäre, die zum „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen" gehörende Müllverbrennungsanlage stillzulegen und umgehend Bodenuntersuchungen in der und um die Anlage zu veranlassen?

17

Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß es jetzt bereits möglich ist, Klärschlämme, Hausmüll oder hausmüllähnlichen Gewerbemüll im „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen" aufgrund vorgenommener technischer Änderungen zu verbrennen?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung abschließend den Erfolg des Bundesmodells „Humus- und Wertstoffwerk Dusslingen"?

Bonn, den 15. Mai 1990

Frau Vennegerts Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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