Zur „Stellungnahme der Kommission vom 21. Februar 1990 zum Schutz der Bevölkerung von Radonexposition innerhalb von Gebäuden" (901143 EURATOM); veröffentlicht im Amtsblatt der EG Nr. L 80126-28 vom 27. März 1990
der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Bleibt angesichts der o. g. Empfehlung der EG-Kommission die Empfehlung der bundesdeutschen Strahlenschutzkommission (SSK) vom 30. Juni 1988, die einen Referenzwert von 250 Bq/m³ nennt, gültig?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß die beiden o. g. Empfehlungen zu unterschiedlichen Referenzwerten kommen, obwohl sich beide in diesem Punkt auf die Empfehlung Nr. 50 der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) stützen?
Welche öffentlichen finanziellen Hilfen und Zuschüsse zu den Sanierungskosten werden Mietern und Hauseigentümern gewährt, deren Wohnungen oder Häuser nach Maßgabe der SSK-Empehlung vom 30. Juni 1988 wegen der Radonbelastung sanierungsbedürftig sind?
Gibt es öffentliche Zuschüsse zu den Kosten einer Radonmessung, zumindest in Gebäuden, die nach geographischer Lage und Bauweise/Bauzustand als besonders gefährdet eingestuft sind?
Gibt es technische Hilfestellung und Beratung durch staatliche Stellen für die Durchführung von Radonsanierungen in öffentlichen und privaten Bauten?
Wird die Empfehlung der SSK vom 30. Juni 1988 im Rahmen der Umweltunion auch in der DDR zur Anwendung kommen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wer für die Sanierungskosten für radonbelastete Wohnungen und Häuser in der DDR aufkommt?
Aus welchen Mitteln werden diese Sanierungskosten aufgebracht?