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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu der Deklaration der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12. bis 14. Dezember 1989: "Deklaration über Apartheid und die destruktiven Konsequenzen im südlichen Afrika" (A/RES/S-16/1) (G-SIG: 11005166)

Umsetzung der UNO-Deklaration durch die Bundesregierung, Beibehaltung der EG-Sanktionen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.07.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/734705.06.90

Haltung der Bundesregierung zu der Deklaration der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12. bis 14. Dezember 1989: „Deklaration über Apartheid und die destruktiven Konsequenzen im südlichen Afrika" (A/RES/S-16/1)

der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Diese Deklaration wurde am 14. Dezember 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Konsens verabschiedet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie steht die Bundesregierung zur Deklaration des Ad-hoc-Komitees der OAU, die in Harare am 21. August 1989 verabschiedet und von der Blockfreien Bewegung im September 1989 unterstützt wurde und die in der UNO-Deklaration vom Dezember 1989 begrüßt wurde?

2

Folgt die Bundesregierung der in der UNO-Deklaration enthaltenen und von ihr mitgetragenen Aufforderung „alles in unserer Macht stehende zu tun, um die Unterstützung des legitimen Kampfes des südafrikanischen Volkes zu erhöhen, einschließlich der Aufrechterhaltung von internationalem Druck gegen das Apartheidsystem, bis es abgeschafft und Südafrika ein vereintes, demokratisches und nichtrassisches Land geworden ist, in dem Gerechtigkeit und Sicherheit für alle Bürger herrschen"?

3

In welcher Form und um welchen Betrag hat die Bundesregierung seit Verabschiedung dieser UNO-Deklaration am 14. Dezember 1989 die Unterstützung des legitimen Kampfes des südafrikanischen Volkes gegen das Apartheidsystem erhöht, wie dies ebenda beschlossen wurde?

4

In welcher Form hat die Bundesregierung seit Verabschiedung dieser UNO-Deklaration am 14. Dezember 1989 Druck auf das Apartheidsystem ausgeübt mit dem Ziel, daß Südafrika das Apartheidsystem abschafft, wie dies ebenda beschlossen wurde?

5

Wird die Bundesregierung, gemäß dem Konsens der Generalversammlung, den Druck auch weiterhin aufrechterhalten, und zwar so lange, bis die Apartheid gänzlich abgeschafft „und Südafrika ein vereintes, demokratisches und nichtrassisches Land" geworden ist, wie dies am 14. Dezember 1989 beschlossen wurde?

6

Welche Haltung hat die Bundesregierung zu der Forderung, in der UNO-Deklaration sicherzustellen, daß „die internationale Gemeinschaft bestehende Maßnahmen nicht aufhebt, die das Ziel haben, das südafrikanische Regime zu ermutigen, Apartheid abzuschaffen, bis es klare Beweise von tiefgreifenden und irreversiblen Veränderungen im Sinne der Ziele dieser Deklaration gibt"?

7

Wird die Bundesregierung bei dem EG-Gipfel in Dublin Ende Juni 1990 dafür Sorge tragen (und wie wird sie das tun), daß die EG-Regierungen die Sanktionen nicht aufheben und zunächst den Bericht des UNO-Generalsekretärs abwarten, der von der UNO-Deklaration vom 14. Dezember 1989 im Konsens — und damit auch von den EG-Regierungen — für den 1. Juli 1990 eingefordert wurde?

8

Hat die Bundesregierung dem südafrikanischen Staatspräsidenten bei seinem Besuch in Bonn am 21. Mai 1990 klargemacht, daß für sie im Moment bzw. beim EG-Gipfel in Dublin die Aufhebung von Sanktionen nicht in Frage kommt?

Bonn, den 29. Mai 1990

Frau Eid Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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