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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Störfall im Atomkraftwerk Fessenheim am 26. Mai 1990 (G-SIG: 11005167)

Kenntnis der Bundesregierung vom Ablauf des Störfalls, Unterrichtung der Öffentlichkeit, Katastrophenschutzvorkehrungen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

29.06.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/734805.06.90

Störfall im Atomkraftwerk Fessenheim am 26. Mai 1990

der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß es am 26. Mai 1990 im AKW Fessenheim zu einem Störfall gekommen ist, bei dem „fünf Kubikmeter Abwässer mit einer Radioaktivität von 215 Millionen Becquerel direkt über die Abflußrohre in den Rheinkanal gelangten, und daß bei der Panne, die durch eine fehlerhafte Filteranlage eines Rückhaltebeckens verursacht wurde, gleichzeitig 3 050 Millionen Becquerel Tritium austraten“? (dpa-Meldung vom 28. Mai 1990)

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ursache(n) und den genauen Ablauf des Störfalls vom 26. Mai 1990, und kann sie nähere Angaben über die Zusammensetzung der mit dem Abwasser in den Rhein gelangten Substanzen machen?

Wenn nicht, warum hat sie sich nicht um Erkenntnisse hierzu bemüht?

3

Wie und wann wurde der Störfall festgestellt?

4

Wie wird der jüngste Störfall nach dem französischen Störfallkatalog zur Einordnung von Zwischenfällen in Atomkraftwerken bewertet, und welcher Störfallkategorie nach bundesdeutschen Einordnungskriterien entspricht dies?

5

Haben die offiziellen Meßstellen zur Überwachung des AKW den Störfall und die Abgabe von Radioaktivität angezeigt und weitergemeldet, wann genau ist gegebenenfalls die Weitermeldung erfolgt und an welche Stellen?

6

Wann und auf welche Weise wurden die Öffentlichkeit, die Fessenheim-Überwachungskommission, das Regierungspräsidium Freiburg sowie die Umweltminister des Landes Baden Württemberg und des Bundes über den Störfall unterrichtet?

Ab welchem Zeitpunkt genau konnten entsprechende Informationen über das Magnuc-Minitel-System abgerufen werden, das Ende 1989 zur Weitergabe von Meßwerten von Abgaben in Luft und Wasser und der Beschreibung von Störfällen eingerichtet wurde?

7

Verfügt die Bundesregierung über eine vollständige Auflistung der bisher in den Reaktoren I und II des AKW Fessenheim vorgekommenen Störfälle?

Wenn ja, wird sie diese der Öffentlichkeit zugänglich machen?

Wenn nein, gedenkt sie sich bei der französischen Regierung um Übermittlung einer solchen Liste zu bemühen?

8

Wie gedenkt die Bundesregierung zu gewährleisten, daß die zuständigen Stellen sowie die Öffentlichkeit künftig unverzüglich und umfassend über Störfälle in Fessenheim und anderen grenznahen Atomkraftwerken des Auslands unterrichtet werden?

9

Welche Maßnahmen sind nach dem Störfall vom 26. März 1990 zum Schutz der Bevölkerung ergriffen worden?

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung künftig bei solchen oder ähnlichen Vorfällen zu ergreifen?

10

Welche Katastrophenschutzmaßnahmen sind für den Fall eines GAU im AKW Fessenheim vorgesehen, und in welcher Weise werden die zuständigen Stellen und die Bevölkerung der Region auf die Durchführung solcher Maßnahmen vorbereitet?

Bonn, den 1. Juni 1990

Frau Teubner Frau Wollny Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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