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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Militärsteuerverweigerung (G-SIG: 11005181)

Reaktionen des Bundesfinanzministers auf Petitionen um Befreiung von der Steuerzahlung für das Militär und um Angaben von Steuerkonten für friedliche Zwecke, Höhe der bei den Finanzämtern eingegangenen Anträge auf Umwidmung, Erlaß oder Stundung, Höhe und Art der Einbehaltung von Steueranteilen, Beratungen und Vereinbarungen der Finanzminister-Gremien, Erfahrungen anderer Staaten, Maßnahmen der Finanzminister von Bund und Ländern, Empfehlungen bzw. Richtlinien bei den Finanzbehörden, Lösungsmöglichkeiten im Konflikt zwischen Steuerpflicht und Gewissensfreiheit, insbesondere im Hinblick auf die veränderte Situation in Mittel- und Osteuropa

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

10.07.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/748521.06.90

Militärsteuerverweigerung

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Jahren gibt es Hunderte von Menschen — Selbständige, Angestellte, Arbeiter/innen, Beamten/innen — die Abrüstung, Entmilitarisierung und Friedensarbeit u. a. durch konkrete Verweigerung der anteiligen Steuergelder (ca. ein Viertel der Steuern) praktizieren, bekannt als Militärsteuerverweigerung.

Der Grundgedanke dabei ist, daß es aus Gewissensgründen nicht verantwortet werden kann, einerseits Steuern für Rüstung und Militär zu bezahlen, andererseits in der Friedensbewegung dagegen anzugehen. Religiöse, allgemein ethische und politische Gründe haben dazu geführt, daß bei der Militärsteuerverweigerung das Grundrecht auf Gewissensfreiheit in Anspruch genommen wird: Jeder Mensch muß die Möglichkeit haben, seine finanzielle Beteiligung an der militärischen „Verteidigung" zu beenden, wenn ihn sein Gewissen dazu nötigt.

Der gewaltfreie Widerstand für Entmilitarisierung und Frieden erstreckt sich durch Akte zivilen Ungehorsams seit Jahren auch auf die Nicht-Finanzierung der Rüstung durch Steuern. Steuern, die zu einem Viertel dazu verwendet werden, eine Form der Verteidigung zu finanzieren, die im Ernstfall nicht in der Lage ist, das zu verteidigen, was sie nach ihrem eigenen Anspruch verteidigen will. Mit diesen Steuern wird das Militär finanziert, das in erheblichem Umfang Natur und Umwelt beeinträchtigt und somit ökologische Sicherheit verhindert.

Da Europa militärisch gar nicht verteidigt werden kann, muß an die Stelle einer vermeintlichen militärischen „Sicherheit" eine internationale ökologische Solidarität als die einzige, den Planeten erhaltende Sicherheit treten.

Militärsteuerverweigerung betont die Verantwortlichkeit jedes einzelnen Menschen, will eine Struktur für eine nichtmilitärische, soziale Verteidigung aufbauen und konsequente Friedensarbeit leisten.

Militärsteuerverweigerung hat jedoch ständige Verfolgung, Pfändung, Illegalisierung sowie jahrelange Prozesse zur Folge.

Verhaltensweisen und Erfahrungen der Finanzämter, aber auch der Bundesregierung mit diesem ökologischen Schritt der Militärsteuerverweigerung sollen durch diese Anfrage in Erfahrung gebracht werden und einen Überblick ermöglichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Im Jahr 1983 bat der Leiter des Diakonischen Werkes (Stuttgart), Dr. Theodor Schober, den Bundesminister der Finanzen im Namen von 80 Mitarbeitern, die Möglichkeit einzurichten, daß diese von der Steuerzahlung für das Militär befreit würden. Der Minister lehnte ab, viel mehr wurde nicht bekannt. Wie war der Wortlaut des Antwort-Briefes des Ministers (Welches waren seine Begründungen und evtl. weiteren Auslassungen)?

2

Warum reagierte der Bundesminister der Finanzen überhaupt nicht, als er im Oktober 1985 in einem Brief aus Essen im Namen von über 400 Steuerverweigerern um Angabe eines Steuerkontos für friedliche Zwecke gebeten wurde?

3

Seit wann, bei wie vielen und welchen Finanzämtern wurden jeweils und insgesamt wie viele Anträge gestellt auf Umwidmung, wie viele auf Erlaß (§ 227 Abgaben-Ordnung, im folgenden: AO) und wie viele auf Stundung (§ 222 AO) mit gegen die Mitfinanzierung von Rüstung (steilen) gerichteten Begründungen?

4

a) Bei wie vielen und welchen Finanzämtern gab es jeweils wie viele Fälle von Einbehaltung von Steuer(anteile)n mit gegen die Finanzierung der Rüstung (der ganzen Rüstung oder bestimmter Teile wie z. B. Atomwaffen) gerichteten Begründungen (im folgenden „Militärsteuerverweigerung" genannt)?

b) Welche Steuerarten waren davon mit welchen Beträgen betroffen?

c) In wie vielen Fällen und von wie vielen Steuerzahlern/innen wurden DM 5,72 einbehalten?

5

a) In welchen Sitzungen (sämtliche Daten und Orte) haben sich bisher welche Finanzminister-Gremien mit Fragen des Steuerprotests (verbaler Protest, Anträge auf Umwidmung, Erlaß oder Stundung oder ganze oder teilweise Zahlungs-Verweigerung) gegen die Mitfinanzierung des Militärs (oder bestimmter Teile davon) befaßt?

b) Welches waren die jeweiligen Anlässe dazu?

c) Vor welche Probleme sahen sich Finanzminister oder Regierungen durch Rüstungssteuerverweigerung oder Militärsteuer-Protest gestellt?

d) Welche anderen Beispiele, Parallelen oder Erfahrungen zu solchem Verhalten von Steuerzahlern/innen gibt es?

e) Welche Vorschriften und Paragraphen sind nach Meinung des Bundesministers der Finanzen zur rechtlichen Beurteilung der Militärsteuerverweigerung heranzuziehen?

6

Welche Reaktionen der Finanzminister bzw. -behörden wurden bei diesen Sitzungen in Erwägung gezogen?

7

Welche Verhaltensweisen von Finanzämtern oder -behörden wurden bei diesen Sitzungen zu Fragen des Militärsteuerprotests und der Militärsteuerverweigerung jeweils mit welcher Verbindlichkeit (Anregung, Empfehlung, Richtlinie, Vorschrift) vereinbart?

8

a) Haben bundesdeutsche Finanzbehörden Erfahrungen anderer Staaten, z. B. den USA, einzuholen versucht über den Umgang mit Militärsteuerverweigerung?

Wenn ja:

b) in welcher Weise? Gibt es Literatur dazu, Regierungs- oder Verwaltungskontakte?

c) Mit welchen inhaltlichen Ergebnissen?

9

Welche Maßnahmen zum Umgang mit Militärsteuerprotest oder -Verweigerung a) hat der Bundesminister für Finanzen, b) haben Länderfinanzminister wann ergriffen bzw. angeordnet?

10

a) Welches waren jeweils die Ziele dieser Maßnahmen?

b) Wie wurden sie begründet?

c) Wie weit wurden sie gestreut (in jedes Finanzamt, in die Oberfinanzdirektionen) ?

d) Welche Erfahrungen wurden mit diesen Maßnahmen gemacht? Welche Erfolge hatten sie?

11

a) Welche Probleme sind in diesem Zusammenhang noch nicht zur vollen Zufriedenheit der Finanzminister gelöst worden?

b) Welche Lösungsmöglichkeiten oder Maßnahmen gibt es nach Meinung der Finanzbehörden dafür?

12

a) Gibt es so etwas wie eine Empfehlung, Anregung oder Richtlinie bei Finanzbehörden, Anträge auf Steuer-Umwidmung oder auf Steuererlaß (§ 227 AO) oder Anträge auf Steuerstundung (§ 222 AO) sollten in bestimmten Fällen nicht beantwortet oder nicht bearbeitet werden?

Wenn ja:

b) Wo und seit wann?

c) Mit welcher Begründung?

d) Was ist die Rechtsgrundlage dafür?

e) Wie ist der Wortlaut?

13

a) Wie beurteilt der Bundesminister der Finanzen die Praxis von Finanzämtern, solche Anträge (s. Nr. 12) z. T. jahrelang nicht zu beantworten?

b) Welche Vorschriften oder Rechtsnormen (mit genauer Paragraphenangabe) sind dadurch berührt?

c) Wie sollten sich betroffene Bürger/innen in solchen Fällen konkret verhalten?

14

a) Wie beurteilt der Bundesminister der Finanzen juristisch, Staats- und verfassungspolitisch die Spannung, die Bürger/ innen zwischen Steuerzahlungspflicht und Gewissensfreiheit anführen, wenn sie sich in ihrem Gewissen gehalten fühlen, zum Militär (z. B. weil sie die Rüstung für ein „Verbrechen gegen die Menschheit" halten, wie der Weltkirchenrat auf seiner Vollversammlung 1983 die Atomwaffen qualifizierte) nicht durch Steuerzahlungen beizutragen?

b) Welche Lösungsmöglichkeiten sieht, welche empfiehlt die Bundesregierung bzw. der Bundesminister der Finanzen für diesen Konflikt einerseits den Bürgern/innen, andererseits dem Staat?

15

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der wesentlich veränderten Situation in Mittel- und Osteuropa Rechnung zu tragen, und zwar rechtlich, politisch und tatsächlich?

a) Gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen für ein verfassungsmäßig verbrieftes Grundrecht?

b) Gibt es Bereiche, wo das Grundrecht auf Gewissensfreiheit nicht anerkannt wird?

c) Was hält die Bundesregierung von einem Gesetz zur Sicherung der Gewissensfreiheit auf dem Gebiet der militärischen Verteidigung? Aufgrund welcher moralischen, rechtlichen und politischen Gegebenheiten könnte die Militärsteuerverweigerung darin festgeschrieben werden?

16

Welchen Vorschlag macht die Bundesregierung zur Auflösung des Widerspruchs zwischen dem Grundrecht auf Gewissensfreiheit und der Illegalisierung der Militärsteuerverweigerung?

Bonn, den 15. Juni 1990

Frau Schilling Hoss, Frau Schoppe, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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