AKW Mülheim-Kärlich
des Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) hat sich vor Erteilung der 1. Teilgenehmigung vom 9. Januar 1975 für das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich, welche vom Bundesverwaltungsgericht am 9. September 1988 für rechtswidrig erklärt wurde, mehrfach in ihren Sitzungen mit dem AKW Mülheim-Kärlich beschäftigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Bei welchen Sitzungen und wann hat die RSK das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich zum Thema gehabt?
Wann und in welchen Sitzungen wurde das AKW Mülheim-Kärlich in welchen Unterausschüssen behandelt?
Welche Auflagen bzw. Forderungen hat die RSK gestellt?
Welche Auflagen bzw. Forderungen waren laut RSK vor Erteilung einer 1. Teilgenehmigung für das AKW Mülheim-Kärlich zu erfüllen?
Wann, wie und wodurch wurden die Auflagen bzw. Forderungen erfüllt (mit Angabe von Unterlagen/Schreiben)?