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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Annahmen der Bundesregierung über die Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter

<span>Expertenkritik an den Aussagen des den Annahmen der Bundesregierung zugrundeliegenden Alterssicherungsberichts 2005 und der Studie &bdquo;Altersvorsorge in Deutschland 2005&ldquo; (AViD 2005)</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

28.01.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1151619. 12. 2008

Annahmen der Bundesregierung über die Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter

der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Katja Kipping, Inge Höger, Dr. Lothar Bisky, Elke Reinke, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Rentenpolitik der Bundesregierung stützt sich zentral auf den einmal in jeder Legislaturperiode vorzulegenden Alterssicherungsbericht sowie die im Herbst 2007 vorgestellte Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2005“ (AViD 2005).

Beide Dokumente enthalten Modellberechnungen zur künftigen Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus im Alter. Beiden Studien werden jedoch von wissenschaftlichen Experten/Expertinnen unrealistische Annahmen attestiert, die dazu führen, dass die Entwicklung des Gesamtversorgungsniveaus überschätzt wird.

So wird im Alterssicherungsbericht bei den Berechnungen zum Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher und privater Rente angenommen, dass während der gesamten Erwerbsbiografie die förderfähigen Höchstbeiträge in eine „Riester-Rente“ (zumindest aber der Mindestbeitrag von 60 Euro) und darüber hinaus die Steuerersparnisse aus der zunehmenden Freistellung der Rentenbeiträge in eine private Rente eingezahlt werden. Der Realitätsgehalt dieser Annahme sei jedoch absolut fragwürdig, urteilen die beiden Rentenexpertinnen Prof. Dr. Barbara Riedmüller und Michaela Willert in ihrem jüngst vorgestellten Bericht „Die Zukunft der Alterssicherung. Analyse und Dokumentation der Datengrundlagen aktueller Rentenpolitik“ (S. 64). „Eine solche Erwartung seitens der Politik dürfte den meisten GRV-Versicherten gänzlich unbekannt sein und insofern wahrscheinlich kaum erfüllt werden“ (ebd.). Auch der Sozialbeirat hinterfragt in seinem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2008 und zum Alterssicherungsbericht 2008 die Annahme, „dass die durch die ansteigende Steuerfreistellung der Beiträge zur Rentenversicherung generierten Einkommen vollständig zu einem zusätzlichen Altersvorsorgesparen verwendet werden“ (Bundestagsdrucksache 16/11060, S. 84, Ziffer 70).

Die zweite zentrale Entscheidungsgrundlage der Bundesregierung für die Rentenpolitik – die gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Deutschen Rentenversicherung Bund in Auftrag gegebene Studie Alterssicherung in Deutschland 2005 – steht auf wackeligen Füßen. So sind im so genannten Basisszenario der AViD 2005 weder die Rente ab 67 noch die künftige Niveauabsenkung in der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Die errechneten Bruttorenten werden versteuert, als würden sie im Jahr 2005 ausgezahlt, d. h. mit 50 Prozent des Ertragsteils. Dabei wird die jüngste untersuchte Kohorte ihre Renten bereits zu 86 Prozent besteuern müssen. Die Prognosen für die Berechnung der Rentenhöhe in der AViD 2005 gehen von den Annahmen der mittleren Variante des Rentenversicherungsberichts 2005 zur Lohnentwicklung aus, die der Sozialbeirat in seinem damaligen Gutachten als zu optimistisch kritisierte. Die AViD dürfte außerdem die Höhe der Renten aus der zweiten – betrieblichen – Säule überschätzen. Schließlich wird für die jüngere Kohorte am wenigsten an der Realität vorbei gehenden „Teilhabeperspektive“ „nur bei der unrealistischen Annahme einer 100-prozentigen Beteiligung an der Riester-Förderung und einer Verzinsung der Vermögen in Höhe von 5 Prozent“ (Riedmüller/Willert 2008, S. 28) im Durchschnitt eine Absicherung in Höhe der heutigen Rentner erreicht.

Die Einlassungen des Sozialbeirats und der beiden Wissenschaftlerinnen lassen erhebliche Zweifel an der Aussagekräftigkeit der Modelle aufkommen, auf die sich die Bundesregierung in ihrer Rentenpolitik stützt und mithilfe derer sie nachweisen will, dass der Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik – weg von der Lebensstandardsicherung allein durch die gesetzliche Rente hin zur Lebensstandardsicherung durch die drei Säulen der Alterssicherung – aufgeht und dass es den Menschen in Zukunft im Alter nicht schlechter gehen wird. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, worauf die Kritik an den Modellen hindeutet, bedeutet die Absenkung des Rentenniveaus eine Verschlechterung der Alterssicherung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie bewertet die Bundesregierung die im Alterssicherungsbericht 2005 und 2008 getroffene Annahme für die Berechnung des Gesamtversorgungsniveaus, nach der von den Modellfällen während der gesamten Erwerbsbiografie die förderfähigen Höchstbeiträge in eine „Riester-Rente“ (zumindest aber der Mindestbeitrag von 60 Euro) und darüber hinaus die Steuerersparnisse aus der zunehmenden Freistellung der Rentenbeiträge in eine private Rente eingezahlt werden?

2

Wie steht die Bundesregierung zu der vom Sozialbeirat und den beiden Wissenschaftlerinnen diesbezüglich geäußerten Kritik?

3

Für wie realistisch hält die Bundesregierung eine 4-prozentige Verzinsung der „Riester-Rente“ und der zusätzlichen privaten Alterssicherung, die aus den Steuerersparnissen der sukzessiven Freistellung der Rentenbeiträge gebildet werden soll, angesichts der Tatsache, dass der Garantiezins (der nicht gesetzlich garantiert ist und längst nicht bei allen Produkten gewährt wird) derzeit bei 2,25 Prozent liegt und der Tatsache, dass lediglich die eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen sicher sind?

4

Wie hoch ist derzeit die durchschnittliche Verzinsung der „Riester-Rente“, und welche Prognose kann für die Zukunft abgegeben werden?

5

Wie kommt die Bundesregierung im Alterssicherungsbericht 2008 dazu anzunehmen, dass das gesparte Kapital der Riester-Rente „im Jahr des Rentenzugangs entsprechend der Lebenserwartung gemäß den demografischen Annahmen des Rentenversicherungsberichts 2008 dergestalt verrentet wird, dass sich für die Riester-Rente im Auszahlungszeitraum die gleiche Dynamik wie bei der gesetzlichen Rente ergibt“ (Bundestagsdrucksache 16/11061, S. 94), wo doch die privaten Versicherer mit einer eigenen Sterbetafel arbeiten, bei der die Lebenserwartung der Versicherten um zehn Jahre höher angesetzt ist, als nach der dem Rentenversicherungsbericht zugrunde liegenden 11. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes?

6

Wie würde sich das Gesamtversorgungsniveau für die Modellfälle des Alterssicherungsberichts 2008 jeweils entwickeln, wenn

a) für die Entwicklung der „Riester-Rente“ nicht die demografischen Annahmen des Rentenversicherungsberichts (und damit des Statistischen Bundesamtes) zugrunde gelegt würden, sondern die Lebenserwartung der von der Versicherungswirtschaft verwendeten Sterbetafel DAV 2004 R?

b) die „Riester-Rente“ und die zusätzliche private Rente im gesamten Zeitraum lediglich mit dem Garantiezins verzinst würden?

c) die Modellfälle aus ihrer „Riester-Rente“ lediglich die eingezahlten Beiträge plus die staatlichen Zulagen bekämen und die zusätzliche private Rente lediglich mit 2 Prozent verzinst würde?

d) die Modellfälle zwar durchgehend „riestern“ würden, aber keine weitere zusätzliche Altersvorsorge mit den Steuerersparnissen durch die Umstellung auf die nach gelagerte Besteuerung der Renten betreiben würden?

e) die Modellfälle weder eine Riester-Rente hätten noch die Steuerersparnisse durch die Umstellung auf die nach gelagerte Besteuerung in eine weitere private Altersversicherung investieren würden?

f) diese zwar „riestern“, aber über einen Zeitraum von 3 bzw. 5 bzw. 10 bzw. 15 Jahren ihren Vertrag ruhen lassen würden?

g) diese zwar „riestern“, aber über den gesamten Zeitraum nur den Mindestbetrag einzahlen würden?

7

Wie steht die Bundesregierung zur Aussage von Riedmüller und Willert, die den Modellberechnungen des Alterssicherungsberichts zugrunde liegende Annahme von 45 Erwerbsjahren stelle „kein sehr realitätsnahes Modell dar“ (a. a. O., S. 63)?

8

Wie hoch ist derzeit der Anteil an Rentnern/Rentnerinnen, die über 45 Versicherungsjahre verfügen (aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen sowie Ost und West)?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass nur eine Minderheit der Versicherten die 45 Versicherungsjahre erreicht für die Annahmen in ihren Berichten bzw. Studien sowie für ihre Rentenpolitik?

10

Wie bewertet die Bundesregierung den Befund der AViD 2005, dass die jüngere Kohorte in der so genannten Teilhabeperspektive nur bei der Annahme einer 100-prozentigen Beteiligung an der Riester-Förderung und einer Verzinsung der Vermögen in Höhe von 5 Prozent eine Absicherung in Höhe der heutigen Rentner erreicht?

11

Wie steht sie zur von Riedmüller und Willert (a. a. O., S. 28) geäußerten Kritik an dieser Annahme?

12

Wie steht die Bundesregierung zu dem Befund der AViD 2005, dass die Absenkung des Rentenniveaus die höhere Arbeitsmarktbeteiligung jüngerer Frauen zunichte macht, und welche Schlüsse für politisches Handeln in Bezug auf Frauen und Rente zieht sie daraus?

13

Wie steht die Bundesregierung zum Befund von Riedmüller und Willert (a. a. O., S. 30/31), nach dem die Armutsrisiken – berechnet auf Basis der AViD 2005-Daten – für westdeutsche Männer und in Ostdeutschland deutlich ansteigen?

14

Wie wertet die Bundesregierung diesen Befund vor dem Hintergrund, dass in dieser Perspektive die Absenkung des Rentenniveaus noch gar nicht berücksichtigt ist?

15

Wie würde die Armutsentwicklung nach den AViD 2005-Daten – berechnet nach derselben Methode wie der von Riedmüller/Willert verwendeten – aussehen, wenn die beschlossene Absenkung des Rentenniveaus berücksichtigt würde (bitte nach Frauen und Männern sowie Ost und West getrennt ausweisen)?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die Befunde der auf einer Haushaltsbetrachtung beruhenden SAVE-Studie (Börsch-Supan/Reil-Held et.al. 2007), dass „Riester-Renten“ stärker von Haushalten mit höheren Einkommen genutzt werden und die im Widerspruch zu der Behauptung der Bundesregierung stehen, die Riester-Förderung würde vor allem von Geringverdienenden genutzt bzw. diese am meisten nutzen?

17

Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage der Wissenschaftlerinnen Riedmüller und Willert (Bundestagsdrucksache 16/11061, S. 59), dass neben den Teilnahmequoten der Riester-Förderung zunehmend die Höhe der Einzahlungsbeträge beobachtet werden muss?

18

Plant die Bundesregierung in künftigen Berichten auch die Höhe der Einzahlungsbeträge und deren Entwicklung begutachten zu lassen? Wenn nein, warum nicht?

19

Wie steht die Bundesregierung zur Anregung des Sozialbeirats, die Datengrundlage im Bereich der betrieblichen und kapitalgedeckten Altersvorsorge zu verbessern und detaillierte Daten über den Verbreitungsgrad, zu den Sparbeiträgen und deren Verteilung nach Einkommensklassen verfügbar zu machen (Gutachten des Sozialbeirats zum Rentenversicherungsbericht 2008 und zum Alterssicherungsbericht 2008, S. 84, Ziffer 71)?

20

Plant die Bundesregierung diese Anregungen des Sachverständigenrats bei künftigen Berichten und der Vergabe weiterer Gutachten zu berücksichtigen? Wenn nein, warum nicht?

21

Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/8495 „Riesterrente auf dem Prüfstand stellen“, einen Evaluationsbericht vorzulegen, in dem

a) die Folgen des Paradigmenwechsels in der Alterssicherungspolitik weg von der Lebensstandardsicherung allein durch die gesetzliche Rente hin zu einem Lebensstandard sichernden Gesamtversorgungsniveau aus gesetzlicher Rentenversicherung, privater und betrieblicher Altersvorsorge auf seine Verteilungswirkungen sowohl für verschiedene Einkommensgruppen, Personengruppen mit unterschiedlichem Erwerbsstatus und Alterskohorten als auch für gesellschaftliche Großgruppen wie Beschäftigte und Unternehmen dargestellt werden;

b) Aussagen über die Anzahl der Beitragsjahre getroffen werden, die Beschäftigte mit Durchschnittslohn, mit Niedriglohn (75 Prozent des Medianeinkommens) und mit Armutslohn (50 Prozent des Medianeinkommens) bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 2,25 Prozent, 3 bzw. 4 Prozent leisten müssen, um mit und ohne Riester-Rente ein Alterseinkommen oberhalb des Niveaus der Grundsicherung im Alter (prognostiziert auf Basis von Annahmen zur Rentenentwicklung) zu erreichen?

22

Weshalb stellt die Bundesregierung in ihren Berichten bzw. den von ihr beauftragten Gutachten keine Entwicklung der Lohnersatzquoten der gesetzlichen Rente differenziert nach Einkommensklassen dar, wie dies etwa in der Studie der OECD „Pensions at a Glance“ erfolgt?

23

Plant die Bundesregierung dies in künftigen Studien bzw. Berichten zu tun? Wenn nein, warum nicht?

24

Wieso sind in den Berichtsteilen C und D des Alterssicherungsberichts 2008 wie im Alterssicherungsbericht 2005 keine Daten über die Alterseinkommen von Migranten/Migrantinnen vorhanden, wo deren Bereitstellung methodisch doch möglich gewesen wäre?

Berlin, den 19. Dezember 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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