Gegliedertes Altersversorgungssystem - Probleme bei der deutschen Einigung
der Abgeordneten Frau Beck-Oberdorf, Hoss und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Um wieviel größer ist der Personalaufwand nach Schätzung der Bundesregierung dadurch, daß in der DDR anstelle einer einheitlichen Rentenversicherung ab 1. Januar 1991 getrennte Versicherungsträger für Angestellte, Arbeiter und Knappschaftsangehörige aufgebaut werden?
Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß dadurch die sowieso bestehenden Umstellungsprobleme, vor allem der Mangel an geschulten Rentenversicherungsfachleuten, zusätzlich verschärft und im Endeffekt die Zuverlässigkeit der Rentenumstellung gefährdet wird?
Welche Mehrkosten entstehen durch diese Entscheidung?
Teilt die Bundesregierung die folgende, in dem Entwurf zum Einigungsvertrag (Stand: 23. Juli 1990) niedergelegte Auffassung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung: „In der Phase tiefgreifender wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen sei es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zumutbar, daß eine geschlossene und überschaubare Regelung (wie in dem bisherigen Arbeitsgesetzbuch der DDR) aufgehoben wird, an ihre Stelle eine zersplitterte und lückenhafte Regelung tritt und nicht mehr zeitgemäß zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden wird. " ?
In den Beratungen zur Rentenreform war davon die Rede, daß als zweite Stufe der Rentenreform eine Organisationsreform mit dem Ziel einer Vereinheitlichung der Rentenversicherungsträger folgen würde. Hält die Bundesregierung an diesem Ziel fest?
Mit welchen Einnahmeverlusten der Rentenversicherung rechnet die Bundesregierung dadurch, daß das Beamtenverhältnis im Gebiet der heutigen DDR eingeführt wird?
Wie hoch wird dementsprechend der zusätzliche Bundeszuschuß sein?
Vor mittlerweile über zehn Jahren hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen auf Dauer verfassungswidrig ist. Wegen der Untatigkeit des Gesetzgebers hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz vor kurzem festgestellt, daß dieser Zustand inzwischen "nicht mehr ertraglich" ist.
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, etwas gegen diese verfassungsrechtlich unertragliche Situation zu tun?
Welche Vorstellungen hat sie über die Angleichung der Besteuerung von Renten und Pensionen?