Verwendung von Asbest-Decken in lebensmittelverarbeitenden Betrieben
der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Gibt es bezüglich der Verwendung von Asbest-Decken in lebensmittelverarbeitenden Betrieben Vorschriften, die a) die Verwendung einschränken, b) die Verwendung verbieten?
Ist die Verwendung von Asbest-Decken in der Gastronomie nach wie vor erlaubt, z. B. um sogenannte Friteusen-Brände zu bekämpfen?
gibt es Untersuchungen zu dem Problem, die ergeben, daß keine gesundheitlichen Gefährdungen durch die obengenannte Anwendung für Gäste und Personal zu erwarten sind,
wie muß mit Lebensmitteln, die mit einer Asbest-Decke in Berührung kommen, verfahren werden?
Ist es richtig, daß z. B. für den Bereich der Feuerwehren Vorschriften gelten, die besagen, daß Branddecken aus Asbest sowie Brandschutzkleidung mit diesem Material ausgesondert werden müssen, da gesundheitliche Schäden nicht ausgeschlossen werden können?