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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Verwendung von Asbest-Decken in lebensmittelverarbeitenden Betrieben (G-SIG: 11005233)

Einschränkung der Branddecken in der Lebensmittelverarbeitung und Gastronomie, Aussonderung asbesthaltiger Schutzkleidung durch die Feuerwehren

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

13.09.1990

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 11/773824.08.90

Verwendung von Asbest-Decken in lebensmittelverarbeitenden Betrieben

der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Gibt es bezüglich der Verwendung von Asbest-Decken in lebensmittelverarbeitenden Betrieben Vorschriften, die a) die Verwendung einschränken, b) die Verwendung verbieten?

2

Ist die Verwendung von Asbest-Decken in der Gastronomie nach wie vor erlaubt, z. B. um sogenannte Friteusen-Brände zu bekämpfen?

gibt es Untersuchungen zu dem Problem, die ergeben, daß keine gesundheitlichen Gefährdungen durch die obengenannte Anwendung für Gäste und Personal zu erwarten sind,

wie muß mit Lebensmitteln, die mit einer Asbest-Decke in Berührung kommen, verfahren werden?

3

Ist es richtig, daß z. B. für den Bereich der Feuerwehren Vorschriften gelten, die besagen, daß Branddecken aus Asbest sowie Brandschutzkleidung mit diesem Material ausgesondert werden müssen, da gesundheitliche Schäden nicht ausgeschlossen werden können?

Bonn, den 24. August 1990

Frau Saibold Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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