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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Kostenrechnung für die Nutzung der Atomenergie (G-SIG: 11005257)

Finanzierungsbedarf der Stromgestehungskosten für Leichtwasserreaktoren in der Bundesrepublik Deutschland von 1990 bis 2025, Anteil, Höhe und Berechnung der Brennstoffkreislaufkosten, Höhe und Berechnung der Reaktorbetriebskosten und der Investitionsausgaben

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Forschung und Technologie

Datum

09.10.1990

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/786713.09.90

Kostenrechnung für die Nutzung der Atomenergie

der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zu den grundlegenden und wichtigsten Analysen, die bei einer volkswirtschaftlichen Nutzung von Energieanwendungen vorzunehmen sind, gehört die Kostenrechnung. Allerdings zeigen die heutigen Anwendungen von Kostenrechnungen nur die unmittelbar für den Betrieb notwendigen Kosten auf und vernachlässigen die Schädigungen der Umwelt, die dann zu Allgemeinkosten der Volkswirtschaft werden und letztlich meistens von den Bürgern/ innen über das Steuer- und Beitragsaufkommen bezahlt werden müssen.

Trotzdem hat eine konservative Kostenrechnung auch mit ihren beschränkten Aussagen einen besonderen Stellenwert für die gegenwärtige und zukünftige Nutzung der Atomenergie, weil damit ein finanzieller Vergleichsmaßstab zum Aufwand für alternative Energieformen geschaffen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Das Kernforschungszentrum Karlsruhe hat in einem Bericht (KfK 4641) einen Finanzierungsbedarf der Stromgestehungskosten in der Bundesrepublik Deutschland für Leichtwasserreaktoren (LWR) bis zum Jahr 2025 errechnet. Danach beträgt der kumulierte Bedarf allein bis zum Jahr 2025 die Summe von 1,003 Billionen (1 003 Milliarden) DM.

a) Für welche Anzahl von LWR wurde die Summe von 1,003 Billionen DM im Jahr 2025 errechnet?

b) Die kumulierte Summe bis zum Jahr 2000 wird mit 264,8 Milliarden DM angegeben. Wie hoch sind die kumulierten Summen für die Jahre 1990 und 1995, und für welche Anzahl von LWR wurden jeweils in den Jahren 1990, 1995 und 2000 diese Beträge errechnet?

2

Welche Anteile der für die Jahre 1990, 1995, 2000, die unter Frage 1 Buchstabe b angegeben wurden, und für das Jahr 2025 kumulierten Stromgestehungskosten entfallen jeweils auf a) die Brennstoffversorgung, b) die Brennstoffstandzeit im Reaktor, c) die Brennstoffentsorgung?

3

Die unter Frage 2 angegebenen Kostenposten werden als Brennstoffkreislaufkosten bezeichnet. In welcher Höhe wurden die kumulierten Brennstoffversorgungskosten jeweils in den Jahren 1990, 1995, 2000 und 2025 für a) Uran, b) Konversion, c) Anreicherung, d) Fabrikation, e) Finanzierung, f) Transporte, g) Lagerung errechnet?

4

Wie werden die unter Frage 3 Buchstaben a bis g angegebenen Kostenarten jeweils berechnet, und unter welchen Voraussetzungen wurden die in Frage 3 Buchstaben a bis g für die Jahre 1990, 1995, 2000 und 2025 angegebenen Beträge jeweils errechnet?

5

Zu den Brennstoffkreislaufkosten gehören weiterhin die Kosten für die Brennstoffstandzeit im Reaktor (unter Frage 2 Buchstabe b angegeben). Wie hoch sind die Brennstoffstandzeitkosten, wenn diese Kosten in a) die Kapitalverzinsung, b) die Versteuerung bei Reaktorbetrieb eingehend jeweils für die Jahre 1990, 1995, 2000 und 2025 kumuliert angegeben werden?

5

Wie werden die unter Frage 5 Buchstaben a und b angegebenen Kostenarten jeweils berechnet, und unter welchen Voraussetzungen wurden in Frage 5 Buchstaben a und b für die Jahre 1990, 1995, 2000 und 2025 angegebenen Beträge jeweils errechnet?

6

Weiterhin gehören zu den Brennstoffkreislaufkosten die Kosten der Brennstoffentsorgung. Wie hoch kumulierten die Brennstoffentsorgungskosten, wenn diese Kosten, aufgeteilt in a) Zwischenlagerkosten, b) Wiederaufarbeitungskosten, c) Abfallbeseitigungskosten, d) Finanzierungskosten, e) Konditionierung, f) Endlager und jeweils berechnet für die Jahre 1990, 1995, 2000 und 2025, angegeben werden?

7

Wie werden die unter Frage 6 Buchstaben a bis f angegebenen Kostenarten jeweils berechnet, und unter welchen Voraussetzungen wurden die in Frage 6 Buchstaben a bis f für die Jahre 1990, 1995, 2000 und 2025 angegebenen Beträge jeweils errechnet?

8

Die Reaktorbetriebskosten der Atomkraftwerke setzen sich aus a) den Personalkosten, b) den Wartungskosten, c) den Materialkosten zusammen. Bis zu welcher Höhe kumulierten die Stromgestehungskosten für LWR jeweils für die unter Buchstaben a bis c angegebenen Posten für die Jahre 1990, 1995, 2000 und 2025?

9

Wie werden die unter Frage 8 Buchstaben a bis c angegebenen Kostenarten jeweils berechnet, und unter welchen Voraussetzungen wurden die angegebenen Beträge für die Jahre 1990, 1995, 2000 und 2025 jeweils errechnet?

10

Die Investitionsausgaben für die Atomenergie aus LWR werden durch die Kapitalkosten repräsentiert. Diese setzen sich aus a) dem Kapitaldienst der Investition, b) dem Kapitaldienst der Stillegung zusammen. Bis zu welcher Höhe kumulierten die unter Buchstaben a und b angegebenen Posten jeweils für die Jahre 1990, 1995, 2000 und 2025?

11

Wie werden die unter Frage 10 Buchstaben a und b angegebenen Kostenarten jeweils berechnet, und unter welchen Voraussetzungen wurden diese Beträge für die Jahre 1990, 1995, 2000 und 2025 jeweils errechnet?

Bonn, den 11. September 1990

Frau Teubner Frau Wollny Hoss, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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