Errichtung eines Großsägewerkes
der Abgeordneten Frau Flinner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ein österreichisches Unternehmen versucht seit einem Jahr vor allem in Süddeutschland ein Großsägewerk (geplante jährliche Einschnittmenge: 1 600 cbm Rinde und Sägemehl) zu errichten.
Etwa 60 Prozent des Holzbedarfs soll aus Osteuropa (Sowjetrepublik, Polen, CSFR, Bulgarien) und aus Schweden gedeckt werden.
Das Unternehmen scheiterte mit seinen Plänen u. a. bereits in Bayern (Faulbach, Straubing) und Hessen (Lauterbach).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Holzmengen und -arten wurden in den Jahren 1988/ 1989 aus folgenden Ländern in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt:
a) Sowjetische Republik
b) UdSSR ohne die Sowjetische Republik
c) Polen
d) CSFR
e) Bulgarien
f) Schweden?
Durch die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl wurden u. a. die Sowjetunion, Schweden und Finnland erheblich radioaktiv belastet.
Wurden seit 1986 Hölzer aus diesen Gebieten auf ihre radioaktive Belastung untersucht?
Wenn ja, welche Mengen, durch wen, zu welchem Zeitpunkt, mit welchen Ergebnissen?
Wurden Hölzer oder Holzbestandteile aus den oben genannten Regionen in der Bundesrepublik Deutschland verbrannt, und welche radioaktive Belastung (Angaben in Bequerel pro Kubikmeter) wurde dadurch verursacht?
Gab es Fälle, bei denen radioaktiv belastete Hölzer in ihre Herkunftsländer zurückgewiesen wurden?
Wenn ja, um welche Mengen aus welchen Ländern handelt es sich hierbei?
Welche Schutz- und Vorsorgebestimmungen gibt es für den Import, den Transport, die Lagerung und Verarbeitung
a) von radioaktiv belasteten Hölzern,
b) von chemisch behandelten, z. B. lindangespritzten Hölzern?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Belastung von Sägemehl und Rinden bei chemisch behandelten, vor allem lindangespritzen Hölzern vor?
Welche Schutz- und Vorsorgebestimmungen für Lagerung, Verarbeitung, Beseitigung von lindanbelasteten Sägemehlen und von Rinden gibt es?
Welche emissions- und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen Rinden- und Sägemehlverbrennungsanlagen?
Inwiefern sind hier mögliche radioaktive und organische Schadstoffemissionen (insbesondere Chlorbenzole, Chlorphenole, chlorierte Dibenzodioxine und -furane) berücksichtigt?
Welche Mengen an betriebseigenen und betriebsfremden Abfällen dürfen Betriebe mit eigenen Rinden- und Sägemehlverbrennungsanlagen mitverfeuern?
Erfolgt hierbei eine Bedarfsprüfung (Prüfung des Bedarfs der Menge des zu verbrennenden Abfalls)?
Wenn ja, an welcher Stelle des Genehmigungsverfahrens?
In welchen Zeitabständen wird diese Bedarfsprüfung wiederholt?