Gegenwärtige Lockerung der Wirtschaftsrestriktionen vis-à-vis der Volksrepublik China; Menschenrechtslage in der Volksrepublik China und Tibet
der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Gegenwärtige Lockerung der Wirtschaftsrestriktionen vis-à-vis der Volksrepublik China; Menschenrechtslage in der Volksrepublik China und Tibet
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Trifft es zu, daß die Bundesregierung vorhat, die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China wieder aufzunehmen trotz der einstimmigen Bundestagsresolution vom Sommer 1989, die diese Zusammenarbeit eindeutig eingeschränkt hat?
Seit wann gibt es Bemühungen der Bundesregierung, die im Juni 1989 ausgesetzte Neuvergabe von Hermes-Bürgschaften für Exportgeschäfte mit China wieder freizugeben?
Wie ist der aktuelle Stand, und wie wird er politisch gerechtfertigt?
Hat sich nach Meinung der Bundesregierung die Menschenrechtssituation in Tibet und in der Volksrepublik China seit Sommer/Herbst 1989 verbessert/verschlechtert?
Warum?
Ist der Bundesregierung der aktuelle Bericht von amnesty international, London, über die „Menschenrechtsverletzungen mit System" in der Volksrepublik China bekannt, und wie steht sie zu der von ai gemachten Aussage, daß „die Welle der Repressionen, die China seit Juni 1989 überzieht, in Ausmaß und Härte nur mit den Wirren der Kulturrevolution von 1966 bis 1976 zu vergleichen" ist?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den offiziellen Besuch des bisher ranghöchsten Regierungsvertreters, S. Lengl (Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit) im Sommer 1990 in Peking?
Der Besuch erfolgte trotz einer nach dem Pekinger Blutbad getroffenen Übereinkunft der westlichen Staaten, vorerst keine hochrangigen politischen Besucher nach China zu entsenden.
Was war der politische Inhalt dieser Gespräche?
Wurde dort von seiten der Bundesregierung eine Ausweitung der wirtschaftlichen -Beziehungen zwischen beiden Staaten in Aussicht gestellt und ab wann?
Hat die Bundesregierung offiziell gegen die politische Verfolgung der Mitglieder der chinesischen Demokratiebewegung im Exil in der Bundesrepublik Deutschland protestiert und wann?
Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß engagierte chinesische Studenten und Wissenschaftler, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit leben, von der chinesischen Botschaft diffamiert und vom chinesischen Geheimdienst verfolgt und bedroht werden — (z. B. Verweigerung von Paßverlängerungen, Einzug von Stipendien, Ausreiseverbot für Familienangehörige, Überwachung des privaten Briefverkehrs, Störungen und Unterbrechungen des Telefonverkehrs, usw.)?
Wie ist die rechtliche Lage der regimekritischen Bürger/innen aus der Volksrepublik China, die bei uns zur Zeit leben, arbeiten und studieren?
Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Tibet zu diesem Zeitpunkt ein?
Hat sich ihrer Meinung nach, die Menschenrechtssituation seit dem 7. März 1989 (Verhängung des Kriegsrechts in Lhasa) verbessert?
(Wenn ja, bitte mit konkreten Beispielen belegen.)
Sind der Bundesregierung die Enthüllungen der Zeitung „The Observer" (vom 12. August 1990) über den Hintergrund des dreitägigen Massakers in Lhasa (März 1989) bekannt, in dem einige Hundert Männer, Frauen und Kinder von chinesischer Polizei und chinesischen Soldaten getötet worden sind?
Ist der Bundesregierung bewußt, daß der Oberbefehlshaber der Bewaffneten Volkspolizei die Polizei anwies, in Lhasa bewußt Gewalt zu provozieren, um eine spätere Niederschlagung zu rechtfertigen?
Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß der damalige Parteisekretär, Zhao Ziyang die Massaker in Lhasa im März 1989 veranlaßt hat?
Hat die Bundesregierung seit März 1989 zu den blutigen Ereignissen in Tibet Stellung bezogen?