Mögliche Aktivitäten der Mitglieder des südafrikanischen Mordkommandos „Ziviles Kooperationsbüro" in der Bundesrepublik Deutschland (II)
der Abgeordneten Frau Eid und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In Frage 1 der Kleinen Anfrage, Drucksache 11/7619, stellten wir die Frage, ob sich die Bundesregierung — nach Bekanntwerden von in derselben Drucksache beschriebenen Tatsachen — darum bemüht hat herauszufinden, ob das „CCB" auch in der Bundesrepublik Deutschland aktiv ist, besonders angesichts der Tatsache, daß das „CCB" für seine mörderischen Aktivitäten allein in Europa vier Millionen US-Dollar zur Verfügung hat? Ein Teil der Antwort (Drucksache 11/7743) auf diese Frage lautet: „Informationen über solche Aktivitäten des ,CCB' in der Bundesrepublik Deutschland liegen hier nicht vor. " Stimmt die Bundesregierung mit uns darin überein, daß wir nicht gefragt haben, ob Informationen vorliegen, sondern daß wir danach gefragt haben, ob sich die Bundesregierung um die entsprechenden Informationen bemüht hat?
2. Ist die Bundesregierung bereit, nunmehr die von uns gestellte Frage präzise zu beantworten, nämlich:
- a) Hat sie sich um die entsprechenden Informationen bemüht?
- b) Wie hat sie sich um diese Informationen bemüht?
- c) Aus welchen Gründen waren ihre Bemühungen erfolglos?
- d) Was werden die nächsten Schritte in den Bemühungen der Bundesregierung sein?
- e) Ignoriert die Bundesregierung die in dem beschriebenen Sachverhalt enthaltene Brisanz?
3. Im Harms-Bericht steht zu lesen, daß der „Manager" der Region Europas des „CCB" Trevor Floyd ist. Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden dieser Tatsache sich darum bemüht herauszufinden, ob Trevor Floyd sich unter Umständen in der Bundesrepublik Deutschland aufhält bzw. in die Bundesrepublik Deutschland eingereist war?
4. Aus Dokumenten, die in Südafrika bekanntwurden, geht hervor, daß „CCB"-Mitglieder angewiesen waren, bei ihren geplanten Operationen in Europa aus Südafrika kommend, möglichst über die Schweiz oder die Bundesrepublik Deutschland einzufliegen.
- a) Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Anweisung?
- b) Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden dieser Anweisung (spätestens nach Erhalt unserer Kleinen Anfrage, Drucksache 11/7619) Schritte unternommen, um z. B. von der südafrikanischen Regierung Aufklärung zu erhalten, zumal in Südafrika und in der internationalen Öffentlichkeit seit längerem bekannt ist, daß das „CCB" mit Billigung des Verteidigungsministers operierte?
5. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung bis heute nicht darum bemüht herauszufinden, ob es in der südafrikanischen Botschaft in Bonn einen Angestellten oder eine Angestellte gibt oder gab, der/die die in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten „CCB"-Mitglieder mit falschen Pässen versorgt, damit diese sich problemlos in Europa bewegen können?
6. Hat sich die Bundesregierung aktiv darum bemüht, der Frage nachzugehen, ob es in der Bundesrepublik Deutschland „CCB"-Tarnfirmen gibt?
7. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort auf die Fragen 10 bis 12 in der Kleinen Anfrage fest, daß erst am 31. Juli 1990 die operative Auflösung des „CCB" bekanntgegeben wurde. Aus welchen Gründen unterließen es Bundeskanzler Kohl und Bundesaußenminister Genscher, den südafrikanischen Staatspräsidenten de Klerk während seines Besuches in Bonn im Mai dieses Jahres auf das Thema „CCB" anzusprechen angesichts der während jener Zeit bekanntgewordenen von den „CCB" begangenen Greueltaten?
Fragen7
In Frage 1 der Kleinen Anfrage, Drucksache 11/7619, stellten wir die Frage, ob sich die Bundesregierung — nach Bekanntwerden von in derselben Drucksache beschriebenen Tatsachen — darum bemüht hat herauszufinden, ob das „CCB" auch in der Bundesrepublik Deutschland aktiv ist, besonders angesichts der Tatsache, daß das „CCB" für seine mörderischen Aktivitäten allein in Europa vier Millionen US-Dollar zur Verfügung hat? Ein Teil der Antwort (Drucksache 11/7743) auf diese Frage lautet: „Informationen über solche Aktivitäten des ,CCB' in der Bundesrepublik Deutschland liegen hier nicht vor. " Stimmt die Bundesregierung mit uns darin überein, daß wir nicht gefragt haben, ob Informationen vorliegen, sondern daß wir danach gefragt haben, ob sich die Bundesregierung um die entsprechenden Informationen bemüht hat?
Ist die Bundesregierung bereit, nunmehr die von uns gestellte Frage präzise zu beantworten, nämlich:
a) Hat sie sich um die entsprechenden Informationen bemüht?
b) Wie hat sie sich um diese Informationen bemüht?
c) Aus welchen Gründen waren ihre Bemühungen erfolglos?
d) Was werden die nächsten Schritte in den Bemühungen der Bundesregierung sein?
e) Ignoriert die Bundesregierung die in dem beschriebenen Sachverhalt enthaltene Brisanz?
Im Harms-Bericht steht zu lesen, daß der „Manager" der Region Europas des „CCB" Trevor Floyd ist. Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden dieser Tatsache sich darum bemüht herauszufinden, ob Trevor Floyd sich unter Umständen in der Bundesrepublik Deutschland aufhält bzw. in die Bundesrepublik Deutschland eingereist war?
Aus Dokumenten, die in Südafrika bekanntwurden, geht hervor, daß „CCB"-Mitglieder angewiesen waren, bei ihren geplanten Operationen in Europa aus Südafrika kommend, möglichst über die Schweiz oder die Bundesrepublik Deutschland einzufliegen.
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Anweisung?
b) Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden dieser Anweisung (spätestens nach Erhalt unserer Kleinen Anfrage, Drucksache 11/7619) Schritte unternommen, um z. B. von der südafrikanischen Regierung Aufklärung zu erhalten, zumal in Südafrika und in der internationalen Öffentlichkeit seit längerem bekannt ist, daß das „CCB" mit Billigung des Verteidigungsministers operierte?
Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung bis heute nicht darum bemüht herauszufinden, ob es in der südafrikanischen Botschaft in Bonn einen Angestellten oder eine Angestellte gibt oder gab, der/die die in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten „CCB"-Mitglieder mit falschen Pässen versorgt, damit diese sich problemlos in Europa bewegen können?
Hat sich die Bundesregierung aktiv darum bemüht, der Frage nachzugehen, ob es in der Bundesrepublik Deutschland „CCB"-Tarnfirmen gibt?
Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort auf die Fragen 10 bis 12 in der Kleinen Anfrage fest, daß erst am 31. Juli 1990 die operative Auflösung des „CCB" bekanntgegeben wurde. Aus welchen Gründen unterließen es Bundeskanzler Kohl und Bundesaußenminister Genscher, den südafrikanischen Staatspräsidenten de Klerk während seines Besuches in Bonn im Mai dieses Jahres auf das Thema „CCB" anzusprechen angesichts der während jener Zeit bekanntgewordenen von den „CCB" begangenen Greueltaten?