Einsatz der Bundeswehr bei der Münchner Sicherheitskonferenz 2009 und Verwendung von Bundesmitteln
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Paul Schäfer (Köln), Heike Hänsel, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Münchner Sicherheitskonferenz, an der sich Politiker vornehmlich aus Nato-Staaten über aktuelle und künftige Kriege bzw. Konfliktszenarien austauschen, ist seit Jahren Schauplatz eines de-facto-Inlandseinsatzes der Bundeswehr. Dessen Ausmaße werden immer größer: Waren im Jahre 1997 noch 115 Soldaten eingesetzt, waren es im vergangenen Jahr (2008) bereits 420 Bundeswehrsoldaten.
Besonders sensibel ist dabei der Einsatz von 110 bewaffneten Feldjägern, die das Hausrecht im Tagungshotel „Bayerischer Hof“ ausüben. In der Öffentlichkeit stieß diese schon seit Jahren praktizierte Maßnahme im vergangenen Jahr auf besonders starke Kritik bei sämtlichen Oppositionsparteien und auch bei der SPD. Der Einsatz überschreite „die Grenze, die das Grundgesetz zieht“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion der FDP, Gisela Piltz, und der Innenexperte der Fraktion der SPD, Klaus Uwe Benneter, forderte, dem verfassungswidrigen Einsatz müsse „Einhalt geboten werden“ (SPIEGEL ONLINE, 8. Februar 2008; Süddeutsche Zeitung, 7. Februar 2008). Diese Kritik wurde auch in der Sitzung des Innenausschusses vom 20. Februar 2008 wiederholt.
Sinn des Feldjägereinsatzes ist in erster Linie, die Sicherheit des Tagungshotels bzw. der Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu gewährleisten. Ein Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) argumentierte im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Februar 2008, der Bundeswehreinsatz sei „effektiver“, als die anwesenden hochrangigen Personen von individuellen Personenschützern bewachen zu lassen. Das Effektivitätskriterium vermag allerdings die verfassungsrechtlichen Regelungen nicht auszuhebeln. Objektschutz und Personenschutz sind, zumindest außerhalb militärischer Liegenschaften und für Nichtmilitärs, eine typisch polizeiliche Aufgabe.
Nimmt die Bundeswehr sie wahr, handelt es sich um einen Einsatz, der jedoch von den im Grundgesetz genannten Bestimmungen (Artikel 87a, Artikel 35) nicht gedeckt ist. Zudem ist nicht ersichtlich, warum es für den Personenschutz notwendig sein sollte, das Hausrecht übertragen zu bekommen.
Die Ausgestaltung des Hausrechtseinsatzes in München kollidiert auch mit einfach- und untergesetzlichen Regelungen. Das „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges […]“ greift nur bei Straftaten gegen Bundeswehrangehörige bzw. Angehörige befreundeter Militärs; die Übernahme des Hausrechts findet sich dort gar nicht. Auch die Bestimmungen, die im Erlass „Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe und im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit“ enthalten sind, vermögen den Hausrechtseinsatz nicht zu begründen, da dieser offenkundig weder einem Ausbildungszweck dient noch zur Öffentlichkeitsarbeit der Truppe erforderlich ist.
Auch die sonstigen Unterstützungsleistungen der Bundeswehr etwa im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit erscheinen problematisch, genauso wie die Förderung durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Obwohl an der Konferenz überwiegend Vertreter von Staaten teilnehmen, die völkerrechtswidrige Angriffskriege wie im Irak oder in Jugoslawien führen bzw. geführt haben, wird sie von der Bundesregierung mit mehreren Hunderttausend Euro finanziert. Dieser Betrag steigt permanent: 1998 wurden noch 100 000 Euro aus Mitteln des Presse- und Informationsamtes zugeschossen, 2007 waren es bereits 341 000 Euro.
Die nächste Sicherheitskonferenz findet vom 6. bis 8. Februar 2009 wiederum in München statt. Nach Angaben des Leiters werden „mindestens ein Dutzend Staats- und Regierungschefs sowie Leiter wichtiger internationaler Organisationen erwartet. Zudem rechne er mit der Teilnahme von mehr als 30 Außen- und Verteidigungsministern“ (dpa-Meldung vom 1. Dezember 2008).
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Formen und Kosten der Unterstützung
1. Wie viele Bundeswehrsoldaten werden im Jahr 2009 insgesamt in Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt?
- Von welchen Truppengattungen stammen diese?
- Was sind die vorgesehenen Einsatzorte und -zeiten?
- Was sind die Aufgaben der Soldaten?
- Wann hat der Veranstalter der Sicherheitskonferenz die Unterstützungsanträge gestellt, und welche Dienststelle der Bundeswehr hat über diese entschieden?
- Auf welchen Rechtsgrundlagen (Gesetzen, Erlassen, Verordnungen) beruht der Einsatz der Bundeswehr?
2. Welche Kosten sind für den Einsatz der Bundeswehr anlässlich der Konferenz im Jahr 2008 angefallen (bitte nach Einzelrubriken aufgliedern), welche Kosten werden für 2009 eingeplant, und worin bestehen die wesentlichen Veränderungen?
3. Ist beabsichtigt, diese Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen, und wenn nein, warum nicht, und wer hat diese Entscheidung getroffen?
4. Welche über den Bundeswehreinsatz hinausgehenden Förderungen sind für die Konferenz aus Bundesmitteln vorgesehen, und aus welchen Ressortbudgets werden diese bestritten?
- Für welche Einzelposten werden die bereitgestellten Mittel veranschlagt (bitte detailliert darlegen)?
- Worin bestehen die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr, und wie begründen sich diese?
5. Welche Unterstützung leistet die Bundeswehr im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit?
- Um welche Art der Unterstützung handelt es sich genau?
- Wie viele Soldaten werden für die einzelnen Unterstützungsbereiche verwendet?
- Welche Kosten entfallen jeweils auf die einzelnen Arbeitsbereiche?
6. Handelt es sich bei sämtlichen vorgesehen Militärverwendungen um die Erfüllung von Unterstützungsersuchen des Konferenzveranstalters oder liegen von weiteren Personen bzw. Organisationen Unterstützungsersuchen vor, und wenn ja, welche genau?
7. Sind in Zusammenhang mit der Münchner Sicherheitskonferenz Amtshilfeanträge gestellt worden, und wenn ja, von wem an wen, was beinhalten sie, und welche Entscheidungen sind hierüber getroffen worden?
8. Wird anlässlich der Konferenz ein militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet, und wenn ja, wo, für welchen Zeitraum, mit welcher Begründung und für welchen Zweck?
9. Welche Dienststellen der Bundeswehr sind insgesamt mit Aufgaben in Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz betraut oder in Bereitschaft gehalten?
10. Wie viele Bundespolizisten werden in diesem Jahr in Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt (bitte aufgliedern nach Zahl der Bundespolizisten, Verwendungszweck, genauem Einsatzort und Kosten, sowie die Vergleichszahlen aus dem Jahr 2008 angeben)?
11. Inwiefern sind (welche) Planungs-, Lage-, Analyse- und sonstige Stäbe von Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit der Konferenz mit Aufgaben betraut worden oder tätig geworden?
12. Werden neben Militär- und Polizeieinheiten auch weitere, zivile Organisationen in Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt, und wenn ja, für welche Aufgaben, auf wessen Verlangen oder Ersuchen, welche Kosten entstehen hierbei und wer trägt diese?
13. Inwiefern werden in Zusammenhang mit der Konferenz Strukturen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit beansprucht?
14. Welche Unterstützung leisten private Sponsoren für die Konferenz?
II. Hausrechtseinsatz der Bundeswehr
15. Wie viele Bundeswehrsoldaten werden in diesem Jahr zur Ausübung des Hausrechts im Tagungshotel eingesetzt?
- Von wem ging zu welchem Zeitpunkt die Initiative für die Übertragung des Hausrechts an die Bundeswehr aus?
- Falls die Bundeswehr von sich aus die Übertragung des Hausrechts erbeten hat: Warum hat sie das getan?
- Wann hat welche Dienststelle der Bundeswehr entschieden, das Hausrecht zu übernehmen, und aus welchem Grund?
16. Welche mündlichen und/oder schriftlichen Absprachen existieren zwischen Bundeswehr, Hotel, Konferenzveranstalter und ggf. weiteren Beteiligten hinsichtlich der Übertragung des Hausrechts an die Bundeswehr, und wie ist der Wortlaut dieser Absprachen (falls sich die Bundesregierung daran gehindert sieht, den Wortlaut bekanntzugeben, bitte die Gründe hierfür angeben und die Absprachen resümieren)?
17. Über welche Bewaffnung verfügen die das Hausrecht wahrnehmenden Soldaten (bitte Waffentypen nennen)?
18. Nimmt die Bundeswehr auch außerhalb des Tagungshotels Hausrechtsaufgaben und/oder weitere exekutive, obrigkeitliche Kompetenzen wahr (bitte ggf. detailliert ausführen und die entsprechenden Orte, Objekte bzw. Räume nennen)?
19. Auf welche Bereiche des Tagungshotels hat sich das Hausrecht im vergangenen Jahr erstreckt (bitte ggf. Etagen und Raumnummern angeben)?
- Bedeutet das, dass die Soldaten sich nur in diesen Bereichen aufgehalten haben, oder haben sie weitere Räumlichkeiten bzw. Orte bestreift bzw. bewacht, und wenn ja, welche?
- Gab es anlässlich der Sicherheitskonferenz 2008 sicherheitsrelevante Vorfälle im Hausrechtsbereich der Bundeswehr, und wenn ja, welche?
20. Inwiefern greift die Bundesregierung die im Vorjahr aufgekommene, auch im Innenausschuss des Deutschen Bundestages in der Sitzung vom 20. Februar 2008 formulierte Kritik am Hausrechtseinsatz der Bundeswehr auf?
21. Inwiefern ist es Aufgabe der Bundeswehr, Personenschutz für Bundeswehrangehörige und Nichtbundeswehrangehörige außerhalb militärischer Liegenschaften zu gewährleisten?
22. Inwiefern unterscheidet sich der Hausrechtseinsatz der Bundeswehr von dem, was gemeinhin unter Objektschutz und Personenschutz fällt, und inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage des Vertreters des BMVg im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Februar 2008 zu, Zweck des Feldjägereinsatzes sei es gewesen, Personenschutz zu gewährleisten (es wäre „unpraktisch“ gewesen, individuelle Personenschützer einzusetzen)?
23. Inwiefern hält die Bundesregierung an ihrer Aussage, das Hausrecht verleihe der Bundeswehr keine Rechte, die über diejenigen jedes Hausbesitzers hinausgehen, fest, angesichts der Tatsache, dass der durchschnittliche Hausbesitzer nicht über eine Hundertschaft mit Pistolen bewaffneter Helfer verfügt?
24. Warum hat die Bundesregierung nicht darauf gedrungen, dass die Aufgabe, das Hausrecht zu schützen, ggf. durch einen privaten Wachdienst oder die Polizei zu übernehmen sei?
25. Inwiefern ist der Hausrechtseinsatz vom Erlass „Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe und im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit“ gedeckt, dessen Artikel 1 von Tätigkeiten spricht, die „zu den besonderen Ausbildungsgebieten und Funktionen der Truppe gehören“, und inwiefern trifft diese Einschränkung auf die Wahrnehmung des Hausrechts in zivilen Objekten sowie Objekt- und Personenschutz zu?
26. Inwiefern entspricht der Hausrechtseinsatz den Spezifierungen in Artikel 5 des genannten Erlasses, der fordert, dass durch die angeforderte Tätigkeit „die Ausbildung der Truppe durch praxisnahen Einsatz wesentlich gefördert wird“ und der Ausbildungszweck nicht besser auf militärischen Übungsplätzen erreicht werden könne?
27. Hat der Antragsteller die in Artikel 5 des genannten Erlasses geforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer vorgelegt, aus der hervorgeht, dass die Tätigkeit der Truppe als de-facto-Wachschutzeinheit die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft nicht unzumutbar beeinträchtigt, und wenn nein, warum hat die Bundeswehr dennoch der Bitte um Wahrnehmung des Hausrechts stattgegeben, anstatt den Antragsteller auf das private Wachschutzgewerbe oder ggf. die Polizei zu verweisen?
28. Hat der Antragsteller in den Vorjahren eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt (bitte für die Jahre ab 1997 anführen)?
29. Inwiefern sieht die Bundesregierung den Einsatz von Feldjägern als Hausrechtsbewahrer von Artikel 6 des Erlasses gedeckt, der „die dienstliche Unterstützung von Veranstaltungen Dritter mit Personal und Gerät der Bundeswehr“ nur für zulässig erklärt, wenn „die Leistungen der Bundeswehr in Abstimmung mit dem zuständigen Presseoffizier in der Öffentlichkeit angemessen dargestellt werden“?
- Welche Grundlage hat die Bundesregierung, eine „angemessene“ Darstellung des Hausrechtseinsatzes in der Öffentlichkeit anzunehmen, und auf welche Medienberichte stützt sie sich dabei?
- Was versteht die Bundesregierung unter „angemessen“?
30. Wie bewertet die Bundesregierung das Ausschlusskriterium in Artikel 7 des genannten Erlasses, der eine Unterstützung durch die Bundeswehr ausschließt, wenn
- der Antragsteller „gesellschaftspolitisch umstritten ist“, das beabsichtigte Vorhaben „dem Ansehen der Bundeswehr schadet“ vor dem Hintergrund, dass die Münchner Sicherheitskonferenz seit Jahren stark umstritten ist, wie sich nicht zuletzt an den Großdemonstrationen gegen die Konferenz zeigt, und vor dem Hintergrund, dass insbesondere der Hausrechtseinsatz im vergangenen Jahr vielfältige Proteste auch solcher Parteien hervorgerufen hat, die der Konferenz an sich wohlwollend gegenüberstehen, den Hausrechtseinsatz aber als verfassungswidrig bezeichnen?
Fragen41
Wie viele Bundeswehrsoldaten werden im Jahr 2009 insgesamt in Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt?
Von welchen Truppengattungen stammen diese?
Was sind die vorgesehenen Einsatzorte und -zeiten?
Was sind die Aufgaben der Soldaten?
Wann hat der Veranstalter der Sicherheitskonferenz die Unterstützungsanträge gestellt, und welche Dienststelle der Bundeswehr hat über diese entschieden?
Auf welchen Rechtsgrundlagen (Gesetzen, Erlassen, Verordnungen) beruht der Einsatz der Bundeswehr?
Welche Kosten sind für den Einsatz der Bundeswehr anlässlich der Konferenz im Jahr 2008 angefallen (bitte nach Einzelrubriken aufgliedern), welche Kosten werden für 2009 eingeplant, und worin bestehen die wesentlichen Veränderungen?
Ist beabsichtigt, diese Kosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen, und wenn nein, warum nicht, und wer hat diese Entscheidung getroffen?
Welche über den Bundeswehreinsatz hinausgehenden Förderungen sind für die Konferenz aus Bundesmitteln vorgesehen, und aus welchen Ressortbudgets werden diese bestritten?
Für welche Einzelposten werden die bereitgestellten Mittel veranschlagt (bitte detailliert darlegen)?
Worin bestehen die wesentlichen Veränderungen zum Vorjahr, und wie begründen sich diese?
Welche Unterstützung leistet die Bundeswehr im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit?
Um welche Art der Unterstützung handelt es sich genau?
Wie viele Soldaten werden für die einzelnen Unterstützungsbereiche verwendet?
Welche Kosten entfallen jeweils auf die einzelnen Arbeitsbereiche?
Handelt es sich bei sämtlichen vorgesehen Militärverwendungen um die Erfüllung von Unterstützungsersuchen des Konferenzveranstalters oder liegen von weiteren Personen bzw. Organisationen Unterstützungsersuchen vor, und wenn ja, welche genau?
Sind in Zusammenhang mit der Münchner Sicherheitskonferenz Amtshilfeanträge gestellt worden, und wenn ja, von wem an wen, was beinhalten sie, und welche Entscheidungen sind hierüber getroffen worden?
Wird anlässlich der Konferenz ein militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet, und wenn ja, wo, für welchen Zeitraum, mit welcher Begründung und für welchen Zweck?
Welche Dienststellen der Bundeswehr sind insgesamt mit Aufgaben in Zusammenhang mit der Sicherheitskonferenz betraut oder in Bereitschaft gehalten?
Wie viele Bundespolizisten werden in diesem Jahr in Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt (bitte aufgliedern nach Zahl der Bundespolizisten, Verwendungszweck, genauem Einsatzort und Kosten, sowie die Vergleichszahlen aus dem Jahr 2008 angeben)?
Inwiefern sind (welche) Planungs-, Lage-, Analyse- und sonstige Stäbe von Sicherheitsbehörden in Zusammenhang mit der Konferenz mit Aufgaben betraut worden oder tätig geworden?
Werden neben Militär- und Polizeieinheiten auch weitere, zivile Organisationen in Zusammenhang mit der Konferenz eingesetzt, und wenn ja, für welche Aufgaben, auf wessen Verlangen oder Ersuchen, welche Kosten entstehen hierbei und wer trägt diese?
Inwiefern werden in Zusammenhang mit der Konferenz Strukturen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit beansprucht?
Welche Unterstützung leisten private Sponsoren für die Konferenz?
Wie viele Bundeswehrsoldaten werden in diesem Jahr zur Ausübung des Hausrechts im Tagungshotel eingesetzt?
Von wem ging zu welchem Zeitpunkt die Initiative für die Übertragung des Hausrechts an die Bundeswehr aus?
Falls die Bundeswehr von sich aus die Übertragung des Hausrechts erbeten hat: Warum hat sie das getan?
Wann hat welche Dienststelle der Bundeswehr entschieden, das Hausrecht zu übernehmen, und aus welchem Grund?
Welche mündlichen und/oder schriftlichen Absprachen existieren zwischen Bundeswehr, Hotel, Konferenzveranstalter und ggf. weiteren Beteiligten hinsichtlich der Übertragung des Hausrechts an die Bundeswehr, und wie ist der Wortlaut dieser Absprachen (falls sich die Bundesregierung daran gehindert sieht, den Wortlaut bekanntzugeben, bitte die Gründe hierfür angeben und die Absprachen resümieren)?
Über welche Bewaffnung verfügen die das Hausrecht wahrnehmenden Soldaten (bitte Waffentypen nennen)?
Nimmt die Bundeswehr auch außerhalb des Tagungshotels Hausrechtsaufgaben und/oder weitere exekutive, obrigkeitliche Kompetenzen wahr (bitte ggf. detailliert ausführen und die entsprechenden Orte, Objekte bzw. Räume nennen)?
Auf welche Bereiche des Tagungshotels hat sich das Hausrecht im vergangenen Jahr erstreckt (bitte ggf. Etagen und Raumnummern angeben)?
Bedeutet das, dass die Soldaten sich nur in diesen Bereichen aufgehalten haben, oder haben sie weitere Räumlichkeiten bzw. Orte bestreift bzw. bewacht, und wenn ja, welche?
Gab es anlässlich der Sicherheitskonferenz 2008 sicherheitsrelevante Vorfälle im Hausrechtsbereich der Bundeswehr, und wenn ja, welche?
Inwiefern greift die Bundesregierung die im Vorjahr aufgekommene, auch im Innenausschuss des Deutschen Bundestages in der Sitzung vom 20. Februar 2008 formulierte Kritik am Hausrechtseinsatz der Bundeswehr auf?
Inwiefern ist es Aufgabe der Bundeswehr, Personenschutz für Bundeswehrangehörige und Nichtbundeswehrangehörige außerhalb militärischer Liegenschaften zu gewährleisten?
Inwiefern unterscheidet sich der Hausrechtseinsatz der Bundeswehr von dem, was gemeinhin unter Objektschutz und Personenschutz fällt, und inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage des Vertreters des BMVg im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Februar 2008 zu, Zweck des Feldjägereinsatzes sei es gewesen, Personenschutz zu gewährleisten (es wäre „unpraktisch“ gewesen, individuelle Personenschützer einzusetzen)?
Inwiefern hält die Bundesregierung an ihrer Aussage, das Hausrecht verleihe der Bundeswehr keine Rechte, die über diejenigen jedes Hausbesitzers hinausgehen, fest, angesichts der Tatsache, dass der durchschnittliche Hausbesitzer nicht über eine Hundertschaft mit Pistolen bewaffneter Helfer verfügt?
Warum hat die Bundesregierung nicht darauf gedrungen, dass die Aufgabe, das Hausrecht zu schützen, ggf. durch einen privaten Wachdienst oder die Polizei zu übernehmen sei?
Inwiefern ist der Hausrechtseinsatz vom Erlass „Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet im Ausbildungsinteresse der Truppe und im Interesse der Öffentlichkeitsarbeit“ gedeckt, dessen Artikel 1 von Tätigkeiten spricht, die „zu den besonderen Ausbildungsgebieten und Funktionen der Truppe gehören“, und inwiefern trifft diese Einschränkung auf die Wahrnehmung des Hausrechts in zivilen Objekten sowie Objekt- und Personenschutz zu?
Inwiefern entspricht der Hausrechtseinsatz den Spezifierungen in Artikel 5 des genannten Erlasses, der fordert, dass durch die angeforderte Tätigkeit „die Ausbildung der Truppe durch praxisnahen Einsatz wesentlich gefördert wird“ und der Ausbildungszweck nicht besser auf militärischen Übungsplätzen erreicht werden könne?
Hat der Antragsteller die in Artikel 5 des genannten Erlasses geforderte Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer und/oder Handwerkskammer vorgelegt, aus der hervorgeht, dass die Tätigkeit der Truppe als de-facto-Wachschutzeinheit die Betriebe der gewerblichen Wirtschaft nicht unzumutbar beeinträchtigt, und wenn nein, warum hat die Bundeswehr dennoch der Bitte um Wahrnehmung des Hausrechts stattgegeben, anstatt den Antragsteller auf das private Wachschutzgewerbe oder ggf. die Polizei zu verweisen?
Hat der Antragsteller in den Vorjahren eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt (bitte für die Jahre ab 1997 anführen)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung den Einsatz von Feldjägern als Hausrechtsbewahrer von Artikel 6 des Erlasses gedeckt, der „die dienstliche Unterstützung von Veranstaltungen Dritter mit Personal und Gerät der Bundeswehr“ nur für zulässig erklärt, wenn „die Leistungen der Bundeswehr in Abstimmung mit dem zuständigen Presseoffizier in der Öffentlichkeit angemessen dargestellt werden“?
Welche Grundlage hat die Bundesregierung, eine „angemessene“ Darstellung des Hausrechtseinsatzes in der Öffentlichkeit anzunehmen, und auf welche Medienberichte stützt sie sich dabei?
Was versteht die Bundesregierung unter „angemessen“?
Wie bewertet die Bundesregierung das Ausschlusskriterium in Artikel 7 des genannten Erlasses, der eine Unterstützung durch die Bundeswehr ausschließt, wenn
der Antragsteller „gesellschaftspolitisch umstritten ist“, das beabsichtigte Vorhaben „dem Ansehen der Bundeswehr schadet“ vor dem Hintergrund, dass die Münchner Sicherheitskonferenz seit Jahren stark umstritten ist, wie sich nicht zuletzt an den Großdemonstrationen gegen die Konferenz zeigt, und vor dem Hintergrund, dass insbesondere der Hausrechtseinsatz im vergangenen Jahr vielfältige Proteste auch solcher Parteien hervorgerufen hat, die der Konferenz an sich wohlwollend gegenüberstehen, den Hausrechtseinsatz aber als verfassungswidrig bezeichnen?