Polarstern-Expedition und Algendüngung
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut „Süddeutsche Zeitung“ vom 14. Januar 2009 wurde am 12. Januar 2009 ein Experiment einer Expedition des deutschen Forschungsschiffs Polarstern im Südpolarmeer ausgesetzt, nachdem der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Sigmar Gabriel, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgefordert hatte, das Projekt „unverzüglich zu stoppen“. Forscher aus mehreren Ländern an Bord der Polarstern wollen im Rahmen des deutsch-indischen Forschungsprojekts LOHAFEX eine Meeresfläche so groß wie München mit etlichen Tonnen Eisensulfat düngen. Die Wissenschaftler unter Leitung des Alfred-Wegener-Instituts in Bremerhaven (AWI) wollen testen, wie viel Treibhausgas die auf diesem Weg erzeugte Algenblüte binden kann. Mehrere Umwelt-Organisationen protestieren gegen das Projekt. Sie verweisen auf einen Beschluss der Vereinten Nationen, der auf der Tagung über biologische Vielfalt im Mai 2008 in Bonn gefasst wurde, und der sich gegen Eisendüngung der Meere ausgesprochen hatte. Demnach sei der Kenntnisstand über das Verfahren zu gering. Um die Wissenslücken zu schließen, erlaubt das Moratorium „kleinflächige Eisendüngung von Küstengewässern im Rahmen von Wissenschaftsprojekten“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Ist die im Rahmen des Forschungsprojekts LOHAFEX vorgesehene Eisendüngung von Algen im Südatlantik vereinbar mit den Beschlüssen unter der London Konvention (Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen) von Oktober 2008 und dem auf der UN-Biodiversitätskonferenz im Mai 2008 unter deutscher Präsidentschaft beschlossenen Moratorium für ozeanische Düngung, obwohl letzteres nur kleinflächige Experimente in Küstengewässern als Ausnahme zulässt (vgl. Entscheidung IX/16.C in UNEP/CBD/COP/ 9/29), das LOHAFEX-Projekt jedoch nach Aussage des von deutscher Seite beteiligten Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung die Düngung eines Gebiets von 300 Quadratkilometern im offenen Ozean vorsieht (vgl. AWI-Pressemitteilung vom 13. Januar 2009)?
Sollte die Vereinbarkeit des LOHAFEX-Projektes mit den Beschlüssen beider Abkommen nach Ansicht der Bundesregierung gegeben sein, wieso fordert dann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in einem Schreiben an das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das LOHAFEX-Projekt „unverzüglich zu stoppen“?
Sind die potenziellen Auswirkungen des LOHAFEX-Projekts auf die marine Umwelt gemäß den Beschlüssen unter der London Konvention und der Biodiversitätskonvention vorab untersucht worden, liegen die Untersuchungsergebnisse der Bundesregierung schriftlich vor, und sind sie öffentlich einsehbar?
Sollten ausreichende Untersuchungen im Vorfeld des Starts des LOHAFEX- Projekts vorgenommen worden sein, warum hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung dessen ungeachtet im Januar 2009 zwei weitere Untersuchungen zur Prüfung der Unbedenklichkeit des LOHAFEX-Projekts in Auftrag gegeben (vgl. SPIEGEL ONLINE vom 14. Januar 2009), bis zu deren Fertigstellung laut Staatsekretär Frieder Meyer-Krahmer das LOHAFEX- Experiment ausgesetzt werden soll (vgl. AP-Meldung vom 13. Januar 2009)?
Bedeutet das vom Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung verkündetet Ziel des LOHAFEX-Projekts, „den potenziellen Beitrag von Ozeandüngungsexperimenten zur Reduktion des Kohlendioxidgehalts in der Atmosphäre besser einschätzen zu können“ (vgl. AWI-Pressemitteilung vom 13. Januar 2009), dass die Bundesregierung die Ozeandüngung zukünftig als mögliche Klimaschutzmaßnahme in Betracht zieht?
Wenn ja, wie ist dies mit der deutschen Verhandlungsposition auf der UN-Biodiversitätskonferenz im Mai 2008 vereinbar, die noch striktere Vorgaben für das Moratorium als die beschlossenen vorsah?
Wurde das LOHAFEX-Projekt dem Sekretariat der London Konvention gemeldet, wozu die Beschlüsse des Vertragsstaatentreffens der London Konvention im Oktober 2008 auffordern (vgl. LC 30/16)?