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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung zur Abschiebehaft (G-SIG: 16010602)

Anzahl der Personen in Abschiebehaft, Rechtsgrundlage für richterliche Haftanordnung, Dauer und Ort der Abschiebehaft, Fälle von Suizid <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

06.06.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/155218. 05. 2006

Erkenntnisse der Bundesregierung zur Abschiebehaft

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Jan Korte, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen der Umsetzung von EU-Richtlinien in Asyl- und Aufenthaltsrecht sollen weitere Tatbestände geschaffen werden, nach denen Ausländerinnen und Ausländer in Haft genommen werden können oder sollen, um die Beendigung ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen bzw. behördenseitig zu erleichtern. Im Rahmen dieser Neugestaltung in diesem Bereich des Aufenthaltsrechts sieht ein Referentenentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung genannter EU-Richtlinien vor, dass die Abschiebehaft auch ohne richterliche Prüfung angeordnet werden kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie viele Personen befanden sich zum Stichtag 31. Dezember 2005 in Abschiebehaft (bitte auflisten nach Bundesländern, Geschlecht und Altersgruppen in folgender Gliederung: bis 16 Jahre, 16 bis 18 Jahre, 18 bis 59 Jahre, 60 Jahre und älter)?

2

Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die richterliche Haftanordnung getroffen (bitte differenzieren nach § 62 Abs. 1, § 62 Abs. 2 Satz 1 und § 62 Abs. 2 Satz 2 AufenthG (entspr. § 57 AuslG alt), und wie vielen Haftanträgen wurde entsprochen bzw. nicht entsprochen?

3

An welchen Orten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Bundesrepublik Deutschland ausreisepflichtige Personen

a) in Einrichtungen, die allein zur Durchführung der Abschiebehaft genutzt werden,

b) in Justizvollzugsanstalten, die auch zur Durchführung der Abschiebehaft genutzt werden,

c) in Ausreiseeinrichtungen nach § 61 Abs. 2 und ähnlichen Einrichtungen?

4

Was ist in den Ländern jeweils die Rechtsgrundlage (Verwaltungsvorschriften etc.) für die Durchführung der Abschiebehaft oder anderer Maßnahmen mit dem Ziel, den Aufenthalt von Ausländern zu beenden bzw. sie zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen?

5

Wie lange befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Personen in Abschiebehaft, deren Abschiebehaft in 2005 endete,

a) bis zu zwei Wochen,

b) bis zu sechs Wochen,

c) bis zu 12 Wochen,

d) bis zu sechs Monate,

e) bis zu 12 Monate,

f) bis zu 18 Monate,

g) länger als 18 Monaten?

6

Der Aufenthalt in Abschiebehaft von wie vielen Abschiebehäftlingen endete nach Erkenntnissen der Bundesregierung

a) durch eine Abschiebung/Ausreise,

b) durch andere Gründe, wie der rechtlichen oder tatsächlichen Unmöglichkeit der Abschiebung, Haftunfähigkeit, Entlassung zur Durchführung eines Asylverfahrens, Änderung des Sachverhalts (z. B. durch Heirat), auf richterliche Anordnung, Erlass eines Abschiebestopps (bitte nach Entlassungsgründen, Jahren und Bundesländern auflisten)?

7

Wie vielen Abschiebungen ging nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2001 bis 2005 Abschiebehaft voraus, und wie viele Abschiebungen erfolgten umgekehrt ohne vorherige Abschiebehaft (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?

8

Wie hoch war nach Erkenntnissen der Bundesregierung 2001 bis 2005 der Anteil derjenigen, die wegen Undurchführbarkeit der Abschiebung aus der Abschiebehaft entlassen wurden (bitte nach Jahren und Bundesländern auflisten)?

9

Welche Beträge wurden im Schnitt 2001 bis 2005 von Abschiebehäftlingen zur Begleichung der Kosten für die Abschiebehaft einbehalten (bitte nach Bundesländern auflisten)?

10

Wie hoch war nach Erkenntnissen der Bundesregierung der Anteil derjenigen Abschiebehäftlinge, die zur Durchsetzung einer Ausweisung infolge einer Straftat nach Verbüßung einer Haftstrafe in Abschiebehaft genommen wurden?

11

Welche Betreuungsmöglichkeiten stehen Schwangeren und Müttern oder Vätern mit Kleinkindern in Abschiebeeinrichtungen zur Verfügung?

12

Welche Betreuungsmöglichkeiten stehen für unbegleitete Minderjährige in Abschiebeeinrichtungen zur Verfügung?

13

In welchen Abschiebegefängnissen und Ausreiseeinrichtungen steht den Insassen Rechtsberatung zur Verfügung, und wie wird diese finanziert (bei fehlenden statistischen Angabe bitten wir um substantielle Einschätzung)?

14

Wie viele Fälle von Suizid, Suizidversuchen, Selbstverletzung, Verweigerung der Nahrungsaufnahme gab es in den Jahren 2001 bis 2005?

15

Wie viele Personen kamen in den Jahren 2001 bis 2005 durch Fremdeinwirkung in der Abschiebehaft zu Schaden (bitte aufgliedern nach Geschlecht und Einwirkung durch Mithäftlinge und Aufsichtspersonal)?

16

Zu welchen Verletzungen kam es dabei, und wie verteilen sich diese auf die Abschiebehaftanstalten?

17

In welchen Abschiebehaftanstalten und Ausreisezentren werden nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Aufgaben oder der Betrieb dieser Einrichtungen überhaupt durch private Unternehmen wahrgenommen?

18

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie weit sich Haftbzw. Lebensbedingungen der Personen in diesen teils oder ganz privat betriebenen Einrichtungen von denen rein von öffentlicher Hand betriebenen Einrichtungen unterscheiden, z. B. betreffend die Versorgung mit Lebensmitteln, psycho-soziale Betreuung, Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner?

Berlin, den 16. Mai 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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