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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Klage der Bundesregierung gegen die Republik Italien zur Abwendung von Entschädigungszahlungen an NS-Opfer

<span>Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof zur Entschädigung von NS-Opfern</span><span>, Verfahrenskosten, deutsche Vorsprachen bei der italienischen Regierung, Thematik der Historikerkonferenz im März 2009 in der Villa Vigoni</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

10.02.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1179728. 01. 2009

Klage der Bundesregierung gegen die Republik Italien zur Abwendung von Entschädigungszahlungen an NS-Opfer

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Dezember des Vorjahres hat die Bundesregierung ihre angekündigte Klage gegen die Republik Italien vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) auf den Weg gebracht. Damit will sie die Entschädigungsansprüche italienischer sowie griechischer Staatsbürger abwenden, die Opfer von Terrormaßnahmen der Wehrmacht bzw. der SS geworden waren. Das höchste italienische Gericht hat diese Entschädigungsansprüche bestätigt. Den Anspruch der Bundesrepublik Deutschland, gegenüber den vom Deutschen Reich begangenen Verbrechen Immunität zu genießen, hat der Corte di Cassazione in mehreren Entscheidungen zurückgewiesen, weil es bei Menschheitsverbrechen keine Immunität geben könne.

Demgegenüber beharrt die Bundesregierung darauf, die einmalige Zahlung von 40 Mio. D-Mark im Jahre 1961 müsse zur Tilgung der nationalsozialistischen Verbrechen in Italien ausreichen. Das damalige Globalabkommen war allerdings nur für „NS-typisches“ Unrecht gedacht, eine Vielzahl von Verbrechen an der Zivilbevölkerung wie auch die Verschleppung zur Zwangsarbeit fällt nicht unter diesen Begriff.

Die Bundesregierung begnügt sich damit, dass Deutschland „bei zahlreichen Gelegenheiten symbolische Gesten“ zur Schau gestellt hat, wie es in der „application“ vom Dezember 2008 vor dem IGH heißt. Hierzu zählt auch die angekündigte Historikerkonferenz im März 2009. Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. ist dies aber kein Ersatz für eine angemessene Entschädigung.

Weil sich auch die Opfer mit reiner Symbolpolitik nicht begnügen wollen, scheut die Bundesregierung nicht einmal davor zurück, sie zu diffamieren. So wirft sie ihnen vor, ihre Klagen hätten sich zu einer ernsthaften Belastung für das deutsch-italienische Verhältnis entwickelt („serious stumbling block adversely affecting the bilateral relationships“, vgl. http://www.icj-cij.org/docket/files/143/14923.pdf#view=FitH&pagemode=none&search=%22germany%22).

Auf der Homepage des Auswärtigen Amtes wird postuliert, „die Rückkehr zu einer dauerhaften Friedensordnung“ sei gefährdet, wenn die Bundesrepublik Deutschland für NS-Verbrechen Entschädigungen zahlen müsste.

Dabei blendet die Bundesregierung aus, dass sie sich durch ihre beharrliche Weigerung, ihrer Entschädigungspflicht nachzukommen, die juristischen und politischen Probleme selbst zuzuschreiben hat. Dass Italien den Gang der Bundesrepublik Deutschland vor den IGH „respektiert“, deutet aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. darauf hin, dass die italienische Regierung darauf hofft, der IGH möge die Urteile des Corte di Cassazione aufheben, um Italien seinerseits vor möglichen Entschädigungsansprüchen von Opfern des italienischen Faschismus zu bewahren.

Die Fraktion DIE LINKE. erwartet, dass die Bundesregierung nun, nachdem die Klage eingereicht ist, zumindest einige jener Fragen beantwortet, deren Beantwortung sie auf Bundestagsdrucksache 16/11307 noch verweigert hatte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wann fanden die in der „application“ erwähnten, erfolglos verlaufenden mehrfachen Vorsprachen („repeated representations“) bei der italienischen Regierung statt?

1

Wer hat diese Vorsprachen auf deutscher Seite jeweils vorgenommen?

1

Bei welcher italienischen Stelle fanden diese statt?

1

Welche Forderungen hat die deutsche Seite dabei erhoben?

1

Hat die deutsche Seite versucht, die italienische Seite zu Gesetzesänderungen zu ermuntern, und wenn ja, welcher Art, und wie hat die italienische Seite darauf reagiert?

1

Hat die deutsche Seite dabei Angebote, z. B. finanzieller Natur, unterbreitet, und wenn ja, welcher Art, und wie hat die italienische Seite darauf reagiert?

1

Hat die italienische Seite von sich aus Gesetzesänderungen oder materielle Forderungen ins Spiel gebracht, und wenn ja, welcher Art, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

2

Welche Erörterungen wurden in welchen gemeinsamen Gremien auf Regierungsebene beider Staaten hinsichtlich der NS-Opfer-Entschädigung angestellt, und ist die Bundesregierung bereit, die entsprechenden Gesprächsprotokolle dem Deutschen Bundestag vorzulegen?

3

Mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung das anstehende Verfahren vor dem IGH, und aus welchem Etat soll dieses finanziert werden?

4

Welche Thematik soll bei der angekündigten Historikerkonferenz in der Villa Vigoni besprochen werden?

4

Wann soll diese Konferenz genau stattfinden?

4

Welche einzelnen Tagesordnungspunkte sollen besprochen werden?

4

Wer ist für die Organisation und Vorbereitung der Konferenz verantwortlich, und inwiefern sind italienische Historiker, die italienische Regierung und/oder italienische NS-Opferverbände in Organisation und Vorbereitung eingebunden?

4

Betrachtet die Bundesregierung die Thematisierung der bisherigen Entschädigungspolitik der Bundesrepublik Deutschland als unverzichtbaren Bestandteil dieser Tagung?

4

Inwiefern ist geplant, überlebende NS-Opfer, darunter auch solche, die derzeit auf Entschädigung klagen, zur Konferenz einzuladen?

4

Wie viele Historiker sollen eingeladen werden?

4

Welche Historiker haben bislang zugesagt?

4

Inwiefern ist beabsichtigt, der Öffentlichkeit Zugang zur Konferenz zu gewähren?

Berlin, den 26. Januar 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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