Kontrolle der Tätigkeit privater Arbeitsvermittler durch die Bundesagentur für Arbeit
der Abgeordneten Kornelia Möller, Werner Dreibus, Katja Kipping, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Unter der Überschrift „Wie Jobvermittler Arbeitssuche abzocken“ berichtet „SPIEGEL ONLINE“ am 3. August 2008 über die Vermittlungstätigkeit der Berliner Vermittlungsagentur „Joblife“. Diese Agentur soll mit dem Massenversand wertloser Bewerbungsschreiben mit Hilfe der arbeitsuchenden Bewerberinnen und Bewerber letztendlich die Jobcenter und damit die Steuerzahler abkassieren, da „Joblife“ vor allem mit den Zuschüssen für Bewerbungskosten für Hartz-IV-Empfängerinnen und -empfänger (pro Bewerbung 5 Euro) in Höhe von bis zu 260 Euro im Jahr ihr Geld verdient. Auch der Initiative „Erwerbslosen Forum Deutschland“ ist diese Agentur keine Unbekannte (siehe „Joblife Arbeitsvermittlung Berlin – BA verbrennt weiterhin Steuergelder“ vom 29. Oktober 2008 in www.elo-forum.net). In „SPIEGEL ONLINE“ sagte die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA), Ilona Mirtschin, dazu: „Solchen Vermittlern wollen wir natürlich das Handwerk legen“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hat die Bundesagentur für Arbeit den Vorwurf betrügerischen Handelns gegenüber der Berliner Vermittlungsagentur „Joblife“ geprüft?
Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Bewerbungskostenzuschüsse in Höhe von 5 Euro pro Bewerbung hat die oben genannte Firma in den Jahren 2006, 2007 und 2008 von der BA bzw. den Jobcentern (über die antragstellenden Arbeitslosen) erhalten?
Wie viele Vermittlungsgutscheine im Wert von 1 000 Euro und im Wert von 2 000 Euro hat oben genannte Firma in den Jahren 2006, 2007 und 2008 eingelöst?
Wie viele der von „Joblife“ mit Vermittlungsgutscheinen vermittelten Personen sind immer noch in Arbeit, wie viele inzwischen wieder arbeitsuchend?
Wie viele ähnliche Fälle sind der BA bekannt?
Welche Sanktionsmöglichkeiten bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung hat die BA bei betrügerischem Handeln von Vermittlungsagenturen, und in welchem Umfang wurde davon bisher Gebrauch gemacht?
Nach welchen Prinzipien überprüft die BA die Tätigkeit privater Arbeitsvermittler, und welche internen Richtlinien der BA liegen diesen Prüfungen zugrunde?
Mit wie vielen privaten Arbeitsvermittlungsunternehmen arbeitet die BA gegenwärtig zusammen, und wie sind diese territorial verteilt (bitte Verteilung nach Ländern angeben)?
Wie haben sich Zahl und Kosten der Bewerbungszuschüsse seit Beginn der Arbeit mit diesem Instrument in den letzten Jahren entwickelt?