Entfernungspauschale – Erstattung von zu viel gezahlten Steuern an die Bürgerinnen und Bürger
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die seit 2007 geltende Regelung zur Entfernungspauschale erwartungsgemäß für verfassungswidrig erklärt. Bis zu einer Neuregelung können die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder in vollem Umfang in Höhe von 30 Cent/Kilometer abgesetzt werden.
Die Bundesregierung versprach eine schnelle Rückzahlung der durch die Steuerpflichtigen in den Jahren 2007 und 2008 zu viel gezahlten Steuern. Derzeit versenden die Finanzbehörden entsprechende Steuerbescheide an die Bürgerinnen und Bürger. Allerdings sind alle Steuerbescheide – auf Anweisung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück – mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen. Dieser ermöglicht es der Bundesregierung, im Rahmen einer Neuregelung der Entfernungspauschale die zu viel ausgezahlten Steuern rückwirkend von den Steuerpflichtigen zurückzufordern. Das Bundesministerium der Finanzen hat inzwischen den Sachverhalt bestätigt und beruft sich hierbei auf den Text des Urteils des Bundesverfassungsgerichts.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Was war das Motiv des Bundesministeriums der Finanzen, die Steuerbescheide bezüglich der Erstattung von – im Zusammenhang mit der 2007 und 2008 geltenden Regelung bezüglich der Entfernungspauschale – zu viel gezahlten Steuern mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen zu lassen?
Bestünde nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, bestandskräftige Steuerbescheide bezüglich der Erstattung zu viel gezahlter Steuern an die Steuerpflichtigen zu versenden (Antwort bitte mit Begründung)?
Wenn die Möglichkeit besteht, bestandskräftige Steuerbescheide bezüglich der Erstattung zu viel gezahlter Steuern an die Steuerpflichtigen versenden zu lassen, warum macht die Bundesregierung von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch?
Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung das Versenden vorläufiger Steuerbescheide auf die Rechtssicherheit der Bürgerinnen und Bürger aus (Antwort bitte mit Begründung)?
Wann wird nach derzeitiger Planung der Bundesregierung die Regelung zur Entfernungspauschale neu geordnet?
Geht die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – davon aus, dass eine Neuregelung der Entfernungspauschale zu ungunsten der Steuerpflichtigen rückwirkend –, und wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt – möglich ist (Antwort bitte mit Begründung)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass im Falle einer rückwirkenden Senkung der Entfernungspauschale die betroffenen Steuerpflichtigen für die Jahre 2007 und 2008 zu viel erstattete Steuern zumindest zum Teil an die Finanzbehörden zurückzahlen müssten (Antwort bitte mit Begründung)?