Tatsächliche Entlastungswirkungen der Konjunkturpakete
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum 1. Juli 2009 senkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Konjunkturpakete den Beitragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherungen auf 14,9 Prozent, nachdem sie zum 1. Januar 2009 einen einheitlichen Beitragssatz in Höhe von 15,5 Prozent für alle Versicherten eingeführt – und damit z. T. erhebliche Beitragserhöhungen zu verantworten – hat.
Unter der Überschrift „Das Richtige tun“ zeigt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Internetseite Entlastungen aus der Senkung der Beiträge für die Krankenversicherungen auf. Laut den Berechnungen zahlen Bürgerinnen und Bürger in Abhängigkeit von ihrem Einkommen und Familienstand im Jahr 2009 15 bis 66 Euro jährlich weniger Krankenversicherungsbeiträge – für die Bundesregierung Beleg für ihr aktives Handeln in der Wirtschaftskrise.
Allerdings vergleicht die Bundesregierung die Jahreswirkung der Beitragssatzsenkungen nicht mit dem Jahr 2008 – wie z. B. bei den Steuersenkungen. Bei der Beantwortung Schriftlicher Fragen nach den Entlastungen im Vergleich zum Jahr 2008 sah sich die Bundesregierung mehrmals nicht in der Lage diese aufzuzeigen. Sie verwies dabei darauf, dass „die unterschiedlichen Beitragssätze der einzelnen Krankenkassen […] von 11,3 Prozent bis 16,5 Prozent (jeweils zuzüglich 0,9 Prozent als vom Mitglied allein zu tragender Zusatzbeitragssatz)“ reichten und eine „generelle Aussage zu Entlastungen und Mehrbelastungen im Vergleich zum Jahr 2008 nicht möglich“ ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes aller Kassen in Höhe von 14 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe von 10 000 bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro) durchgeführt wird?
Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines Beitragssatzes in Höhe von 11,3 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro) durchgeführt wird?
Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines Beitragssatzes in Höhe von 12 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro) durchgeführt wird?
Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von 11,3 Prozent bis 12 Prozent betroffen?
Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines Beitragssatzes in Höhe von 13 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro) durchgeführt wird?
Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als 12 Prozent bis 13 Prozent betroffen?
Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines Beitragssatzes in Höhe von 14 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro) durchgeführt wird?
Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als 13 Prozent bis 14 Prozent betroffen?
Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines Beitragssatzes in Höhe von 15 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro) durchgeführt wird?
Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als 14 Prozent bis 15 Prozent betroffen?
Wie hoch sind in 2009 die Entlastungswirkungen aus der Senkung der Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen des Konjunkturpakets II, wenn ihre Ermittlung im Vergleich zum Jahr 2008 und unter Zugrundelegung eines Beitragssatzes in Höhe von 16,5 Prozent für einen Jahresbruttolohn in Höhe von 10 000 Euro bis 80 000 Euro (in Schritten von jeweils 10 000 Euro) durchgeführt wird?
Wie viele Versicherte waren in 2008 von Beitragssätzen von mehr als 15 Prozent bis 16,5 Prozent betroffen?