Gender Mainstreaming und Gender Budgeting – Umsetzung der Forderungen der Allianz von Frauenorganisationen Deutschlands zum 6. CEDAW-Bericht der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Sevim Dağdelen, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 18. Dezember 1979 verabschiedete die Generalversammlung der UNO die Resolution 54/4 zum Übereinkommen der VN zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen (CEDAW), das am 10. Juli 1984 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert wurde. Am 14. September 2007 übergab die Bundesregierung dem CEDAW-Ausschuss den 6. Staatenbericht zur Umsetzung des Abkommens. Diese Übergabe gab den Anstoß dafür, dass sich 28 Frauenverbände, -organisationen und -initiativen zusammenschlossen, um mit einem Alternativbericht diesen Bericht zu kommentieren, kritisch zu bewerten und zu ergänzen. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass die Bundesregierung offensichtlich keine zielorientierte Gleichstellungspolitik verfolgt, sondern sich fast ausschließlich auf die Familienpolitik konzentriert. Allerdings ist auch diese Familienpolitik nicht durchgängig gleichstellungsorientiert und wirkt vor allem für Geringverdienende retraditionalisierend. Weiter wird kritisiert, dass sich die Bundesregierung von der Gleichstellungsstrategie Gender-Mainstreaming verabschiedet hat und keinerlei Aktivitäten erkennen lässt, um Gender-Budgeting im Bundeshaushalt umzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit zusätzlichen Untersuchungsfunktionen auszustatten, einschließlich Auskunftsrechten auch gegenüber Privaten und Schiedsstellen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um einen Beitrag für eine verstärkte Wirkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in den Bundesländern zu leisten?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche konkreten Umsetzungsschritte will die Bundesregierung wann ergreifen, um unverzüglich gemäß Artikel 2 CEDAW auf nationaler Ebene Gender-Budgeting einzuführen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie Gender-Budgeting und durch Nutzung der Erfahrungen des Landes Berlin?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um eine aktive Arbeitsstruktur zu installieren, die die Umsetzung von Gender-Budgeting und Gender-Mainstreaming ministerienübergreifend koordiniert?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um die Verantwortung über das Steuergremium des Gender-Budgetings dem Bundesministerium der Finanzen zu übertragen und in den Steuerungsgremien auch Vertreterinnen des Parlaments, der Zivilgesellschaft (NGOs) und Expertinnen und Experten einzusetzen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Schritte will die Bundesregierung wann unternehmen, um den Prozess der Umsetzung von Gender-Budgeting und Gender-Mainstreaming durch eine hochrangige Anbindung auf der Ebene des Bundeskanzleramtes und im Bundeskabinett, eine Struktur der Arbeitsebene, eine Regelung der Verantwortlichkeiten, einen langfristigen Arbeitsplan, Ressourcen und die Berichtspflicht im Parlament so zu gestalten, damit über mehrere Legislaturperioden hinaus eine kontinuierliche Arbeit sichergestellt wird?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um das Haushaltsaufstellungsdokument des Bundes umfassend mit Gender-Daten anzureichern, damit Gender- und Wirkungsanalysen durchgeführt werden können und sichergestellt werden kann, dass die Finanzpolitik aller Ressorts und das gesamte Haushaltsvolumen für die Gleichstellung eingesetzt werden?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um durch Gender-Budgeting als Verfahren des modernen haushaltspolitischen Verwaltungs- und Politikhandelns zu gewährleisten, dass durch die Haushaltsaufstellung und Ausgaberealität direkte und indirekte Diskriminierung für alle Individuen ausgeschlossen werden, und wann wird sie diese umsetzen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann ergreifen, um sich innenpolitisch unverzüglich und nachweislich wieder zur Gender-Mainstreaming-Strategie zu bekennen und die gleichstellungsorientierte Veränderung der strukturellen Rahmenbedingungen als Zielsetzung in den Mittelpunkt ihrer Politik zu stellen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um Gender-Mainstreaming in der GGO13 (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien) zu belassen, und wie will sie die positiven Ansätze zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in den Ministerien und auf Länderebene sowie in Kommunen aufbereiten, um darauf aufzubauen?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Welche Schritte will die Bundesregierung wann unternehmen, um die Prozesse der Umsetzung der Gleichstellungsstrategien Gender-Budgeting und Gender-Mainstreaming in sinnvoller Weise miteinander zu verknüpfen (siehe § 2 GGO), und welche konkreten Prozess- und Ergebnisziele will sie benennen, die mit klar messbaren Kriterien der Zielerreichung sowie Zeithorizonten auszustatten sind?
b) Wenn keine, warum nicht?
a) Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung wann veranlassen, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine derzeit am Mittelstand orientierte Familienpolitik konsequent einer Gender-Analyse unterzieht und gleichstellungsorientiert ausrichtet, um negative und retradionalisierende Wirkungen auf Geringverdienende in Zukunft zu vermeiden?
b) Wenn durch keine, warum nicht?