Abbau von Kalisalz in Roßleben
der Abgeordneten Kersten Naumann, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Cornelia Hirsch, Dr. Lukrezia Jochimsen, Jan Korte, Ulrich Maurer, Petra Pau, Bodo Ramelow, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Roßleben (Kyffhäuserkreis) gibt es ernstzunehmende Überlegungen, wieder Kalisalz abzubauen. Die Gesellschaft für Verwahrung und Verwertung stillgelegter Bergwerksbetriebe mbH (GVV) – eine Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt – unterbreitete im vergangenen Jahr Angebote für eine mögliche Wiederaufnahme der Salzförderung und schrieb entsprechende Vorhaben aus.
Unter dem Dach der GVV sind stillgelegte Bergwerksbetriebe zusammengefasst, die ihre Produktion wegen fehlender Wirtschaftlichkeit eingestellt haben. Eigentliche Aufgabe der Betriebe ist es, entsprechend den Bestimmungen des Bundesberggesetzes (BBergG) die Grubenbaue zu verwahren und die Tagesanlagen so zu sichern, dass daraus keine Gefahren für Menschen, Tagesoberfläche und Anlagen entstehen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Neuaufschlusses der genannten Lagerstätten? Welche Gesichtspunkte legt sie ihrer Bewertung zugrunde?
Welche ökonomischen, umweltrelevanten und sozialen Gesichtspunkte wurden in die Ausschreibung einbezogen?
Welche raumplanerischen Anforderungen sind aus Sicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Bergwerksnutzung an potenzielle Investoren zu stellen (insbesondere in Bezug auf Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur, Wasserwirtschaft, Gewässerschutz, Bodenschutz, Naturschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz und weitere Belange des Schutzes der Menschen vor schädlichen Einwirkungen)?
Mit welchen Zeiträumen zur Prüfung der Antragsunterlagen rechnet die Bundesregierung, und welche Prüfungen nach welchen Rechtsgrundlagen sind durch wen vorzunehmen?
Sollen salzhaltige Abwässer abgeleitet werden, und wenn ja, in welchen Vorfluter, und in welchem Volumen?
Stünde die Einleitung von Salzlauge bzw. Versenkung in den Untergrund im Einklang mit den Erfordernissen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG)?
Unter welchen Voraussetzungen kann das potenziell beauftragte Unternehmen möglicherweise damit rechnen, eine Genehmigung für das Einleiten salzhaltiger Abwässer bzw. Versenken in den Untergrund sowie für die Einrichtung von Rückstandshalden zu erhalten, und wie wird dies begründet?
Welche Konzepte von Bewerbern, insbesondere hinsichtlich der geplanten Anzahl von Arbeitsplätzen, arbeits- und tarifrechtlicher Verpflichtungen, möglicher Abbau- und Ablagerungsstandorte, vorgesehener Abbaumengen, eines eventuellen Untertageversatzes, der Einrichtung von Rückstandshalden und der Einhaltung umwelt- und immissionsschutzrechtlicher Anforderungen liegen der Bundesregierung vor bzw. sind ihr bekannt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die GVV einem Bewerber den Zuschlag erteilt hat, und wenn ja, wem?