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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Gemeinsame Erklärung zur Kooperation der VN- und NATO-Sekretariate

<span>Verabschiedung einer Erklärung zur Kooperation der VN- und NATO-Sekretariate, Vereinbarkeit mit der Zielsetzung der Vereinten Nationen, Abstimmungsverfahren innerhalb der VN-Gremien, deutsche Mitwirkung, beschlossene und geplante Maßnahmen auf Grundlage der Erklärung, Auswirkungen auf die Beziehungen zu Russland, weitere Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarung</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.03.2009

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1219006. 03. 2009

Gemeinsame Erklärung zur Kooperation der VN- und NATO-Sekretariate

der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Monika Knoche, Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 23. September 2008 unterzeichneten der NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop-Scheffer und der Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon eine gemeinsame Erklärung über eine Kooperation der Sekretariate beider Organisationen.

Von den Vereinten Nationen (VN) wurde das Dokument als Geheim eingestuft, so dass es bis heute keine offizielle Fassung gibt.

Diese Vereinbarung soll dazu dienen, „Rahmenbedingungen für eine Ausweitung der Absprache und Kooperation der Generalsekretäre beider Organisationen zu schaffen“.

Bestandteil der Kooperation beider Sekretariate soll der „regelmäßige Austausch und Dialog sowohl auf leitender als auch auf Arbeitsebene“ sein.

Beide Generalsekretäre behalten sich vor, diese „flexiblen Rahmenbedingungen“ über den „reinen Informationsaustausch“ hinaus auszuweiten und Felder wie „Capacity Building“, „Trainings- und Übungsmaßnahmen“, „Kontingentsplanung und -unterstützung“ sowie „Unterstützung und Koordination auf operationeller Ebene“ in das Abkommen mitaufzunehmen (siehe: http://wiki-leak.org/).

Die Vereinten Nationen und die NATO haben eine grundsätzlich unterschiedliche Ausrichtung und Zielsetzung:

  • Die VN tritt für das friedliche Zusammenleben der Staaten, die Einhaltung des Völkerrechts, die Achtung der Menschenrechte und für Abrüstung ein.
  • Die NATO beansprucht für sich u. a. das Recht, unabhängig und ohne Mandat der Vereinten Nationen militärisch zu intervenieren – wie es das Militärbündnis 1999 auch getan hat, und hält am (Erst-)Einsatz von Atomwaffen fest.

Die Entscheidung des VN-Generalsekretärs wirft daher eine Reihe von Problemen hinsichtlich der Neutralität und Glaubwürdigkeit und damit der zukünftigen Handlungsfähigkeit der Vereinten Nationen auf.

Das Abkommen gefährdet die Legitimität der weltweit einzigen internationalen Organisation, die mit der Generalversammlung, des „Parlaments der Nationen“, eine politisch einmalige Instanz der internationalen demokratischen Verständigung besitzt.

Staaten, die nicht Teil der NATO sind, reagierten bereits negativ auf das Abkommen.

In einer Meldung vom 9. Oktober 2008 (RIA Novosti) äußerte sich der russische Außenminister Sergej Lavrov schockiert über das Abkommen zwischen den Generalsekretären von NATO und VN.

Auch der ständige Vertreter der russischen Föderation bei der NATO, Dmitri Olegowitsch Rogosin, betonte, dass der VN-Generalsekretär Ban Ki-Moon mit der Unterzeichnung des Abkommens seine Kompetenzen überschritten habe.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. War die Bundesregierung auf NATO-Seite in die Verhandlungen über das am 23. September 2008 unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen den Vereinten Nationen und der NATO und die Formulierung des Textes eingebunden, und wenn ja, seit wann, und wie?

2. Wie bewertet die Bundesregierung das Kooperationsabkommen zwischen den Vereinten Nationen und der NATO?

3. Welche Aspekte der Zusammenarbeit zwischen VN und NATO bedürfen nach Auffassung der Bundesregierung einer weiteren Verregelung (bitte jeweils mit Begründung)?

4. Welche Maßnahmen wurden bereits auf Grundlage des Kooperationsabkommens vereinbart, und welche Maßnahmen sind geplant?

5. Welche Gremien in den beiden Organisationen werden sich mit der weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit befassen?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung des VN-Generalsekretärs, das Kooperationsabkommen als Geheim einzustufen, und wird sich die Bundesregierung für eine Aufhebung der Einstufung für das Abkommen und eventuelle Zusatzvereinbarungen einsetzen?

7. Welche konkreten Aufgaben wird Deutschland als NATO-Mitglied bei der weiteren Ausgestaltung des Kooperationsabkommens übernehmen?

8. Welche konkreten Aspekte der Zusammenarbeit wurden in dem in Charakter und Umfang vergleichbaren Abkommen vom 24. September 2003 zwischen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Präsidenten des Rates der Europäischen Union seit dessen Unterzeichnung umgesetzt?

9. Hält es die Bundesregierung angesichts des Abkommens weiterhin für gewährleistet, dass der VN-Generalsekretär und der VN-Sicherheitsrat glaubwürdig auf eine weltweite Abschaffung von Atomwaffen hinarbeiten werden?

10. Welche Konsequenzen hat das Abkommen nach Ansicht der Bundesregierung für die Rechenschaftsverpflichtung der NATO hinsichtlich der Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen sowie weiterer internationaler Rechtsabkommen?

11. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen das Dokument dem VN-Sicherheitsrat zur Zustimmung vorlegt, und wann ist mit einer Behandlung in der Generalversammlung der VN zu rechnen?

12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung des Abkommens auf die Beziehungen der NATO bzw. Deutschlands zu Russland, insbesondere vor dem Hintergrund der Georgien-Krise vom Sommer 2008?

13. Wurde im NATO-Russland-Rat im Vorfeld der Unterzeichnung eines solchen Kooperationsabkommens mit den Vereinten Nationen über dieses Thema gesprochen, und wenn nicht, warum nicht?

Fragen13

1

War die Bundesregierung auf NATO-Seite in die Verhandlungen über das am 23. September 2008 unterzeichnete Kooperationsabkommen zwischen den Vereinten Nationen und der NATO und die Formulierung des Textes eingebunden, und wenn ja, seit wann, und wie?

2

Wie bewertet die Bundesregierung das Kooperationsabkommen zwischen den Vereinten Nationen und der NATO?

3

Welche Aspekte der Zusammenarbeit zwischen VN und NATO bedürfen nach Auffassung der Bundesregierung einer weiteren Verregelung (bitte jeweils mit Begründung)?

4

Welche Maßnahmen wurden bereits auf Grundlage des Kooperationsabkommens vereinbart, und welche Maßnahmen sind geplant?

5

Welche Gremien in den beiden Organisationen werden sich mit der weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit befassen?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung des VN-Generalsekretärs, das Kooperationsabkommen als Geheim einzustufen, und wird sich die Bundesregierung für eine Aufhebung der Einstufung für das Abkommen und eventuelle Zusatzvereinbarungen einsetzen?

7

Welche konkreten Aufgaben wird Deutschland als NATO-Mitglied bei der weiteren Ausgestaltung des Kooperationsabkommens übernehmen?

8

Welche konkreten Aspekte der Zusammenarbeit wurden in dem in Charakter und Umfang vergleichbaren Abkommen vom 24. September 2003 zwischen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Präsidenten des Rates der Europäischen Union seit dessen Unterzeichnung umgesetzt?

9

Hält es die Bundesregierung angesichts des Abkommens weiterhin für gewährleistet, dass der VN-Generalsekretär und der VN-Sicherheitsrat glaubwürdig auf eine weltweite Abschaffung von Atomwaffen hinarbeiten werden?

10

Welche Konsequenzen hat das Abkommen nach Ansicht der Bundesregierung für die Rechenschaftsverpflichtung der NATO hinsichtlich der Einhaltung der Charta der Vereinten Nationen sowie weiterer internationaler Rechtsabkommen?

11

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen das Dokument dem VN-Sicherheitsrat zur Zustimmung vorlegt, und wann ist mit einer Behandlung in der Generalversammlung der VN zu rechnen?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung des Abkommens auf die Beziehungen der NATO bzw. Deutschlands zu Russland, insbesondere vor dem Hintergrund der Georgien-Krise vom Sommer 2008?

13

Wurde im NATO-Russland-Rat im Vorfeld der Unterzeichnung eines solchen Kooperationsabkommens mit den Vereinten Nationen über dieses Thema gesprochen, und wenn nicht, warum nicht?

Berlin, den 5. März 2009

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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